B37 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50761 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55104115 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 1 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell B37 
Typ B37-859 
Radgröße 8,5Jx19EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
V4 
V4-wa 
B37-859 V4 / ohne Ring 
B37-859 V4-wa / ohne Ring 
5/120/65,1 50 900 2300 
 
Kennzeichnungen KBA-Nummer 50761 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B37-859 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx19EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 180 	36 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 160 	36 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen 
durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Volkswagen
 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
VW Amarok (I) 	2H, 2HS2 	e1*2007/46*0356*..; 	e1*2007/46*0750*.. 	- Pickup 
- mit Radhaus- 
 Verbreiterungen 
90-190 255/50R19 T03 T07 180  	A07 A12 A14 
A18 A57 KMV 
S01 
90-190 255/55R19 178   

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50761 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55104115 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 2 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
VW Amarok (I) 	2H, 2HS2 
e1*2007/46*0356*..; 
e1*2007/46*0750*.. 
- Pickup 
- ohne Radhaus- 
 Verbreiterungen 
90-132 255/50R19 K1c K2c T03 T07 180  	A01 A07 A12 
A14 A18 A57 
KOV S01 
90-132 255/55R19 K1c K2c 178  
VW Bus (T5) 	7HC, 7HCA, 7HK. 
e1*2001/116* 
0220*00-35; 
e1*2001/116*0286*.., 
L148 
- Multivan, California, 
Transporter,... 
62-173 245/45R19 A01 G01 K46 T02 T98 A07 A12 A14 
A18 A57 S01 
62-173 255/40R19 T00  
VW Bus (T5) 
7HM, 7HMA 
e1*2001/116*0218*.., 
e1*2001/116* 
0289*00-24 
- Multivan, California,... 
62-173 245/45R19 A01 G01 K46 T02 T98 A07 A12 A14 
A18 A57 S01 
62-173 255/40R19 T00  
VW Bus (T5) 	7J0 	e1*2007/46* 	0130*00-15 
- Transporter 
- geschl. Aufbau 
62-150 245/45R19 A01 G01 K46 T02 T98 A07 A12 A14 
A18 A57 S01 
62-150 255/40R19 T00  
VW Bus (T6) 
7HC 
e1*2001/116* 
0220*36-54 
- California, Kombi, 
Multivan,... 
62-150 245/40R19 HL
 T01  	A07 A12 A14 
A18 A57 S01 62-150 245/45R19 A01 G01 T02  
62-150 255/40R19 T00  
VW Bus (T6) 
7HMA 
e1*2001/116* 
0289*25-43 
- California 
75-150 245/40R19 HL
 T01  	A07 A12 A14 
A18 A57 S01 75-150 245/45R19 A01 G01 T02  
VW Bus (T6) 	7J0 	e1*2007/46* 	0130*16-31 	-Transporter 
- geschl.Aufbau 
62-150 245/40R19 HL
 T01  	A07 A12 A14 
A18 A57 S01 62-150 245/45R19 A01 G01 T02 T98  
62-150 255/40R19 T00   

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50761 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55104115 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 3 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
VW Bus (T6.1) 	7HC 
e1*2001/116* 
0220*55-.. 
- California, Kombi, 
Multivan, ... 
- ab Facelift 2019 
81-150 245/40R19 HL
 T01  	A07 A12 A14 	A18 A57 S01 
81-150 245/45R19 A01 G01 T02  
81-150 255/40R19 T00  
VW Bus (T6.1) 
7HMA 
e1*2001/116* 
0289*44-.. 
- California 
- ab Facelift 2019 
81-150 245/40R19 HL
 T01  	A07 A12 A14 
A18 A57 S01 81-150 245/45R19 A01 G01 T02  
81-150 255/40R19 T00  
VW Bus (T6.1) 	7J0 	e1*2007/46*0130*32-.. 	-Transporter 
- geschl.Aufbau 
- ab Facelift 2019 
66-150 245/40R19 HL
 T01  	A07 A12 A14 
A18 A57 S01 66-150 245/45R19 A01 G01 T02 T98  
66-150 255/40R19 T00  
VW Bus (T7) 
ST 
e1*2018/858*00018*.. 
- Multivan, California 
100 245/40R19 K1a K2b NoD T98  	A01 A07 A12 
A14 A18 A58 
A60 NoE NoP 
S01 
100-150 235/45R19 K1a K2b T99  
100-150 235/45R19 K1a K2h T99  
100-150 245/40R19 HL K1a K2b T01  
100-150 245/45R19 K1a K2b T02 T98  
VW Bus (T7) PHEV 	ST 	e1*2018/858*00018*.. 	- Multivan, California 
- Plug-in Hybrid 
110 235/45R19 K1a K2b T99 A01 A07 A12 
A14 A18 A58 
A60 MpH S01 
110 235/45R19 K1a K2h T99  
110, 130 245/40R19 HL K1a K2b T01  
110, 130 245/45R19 K1a K2b T02  
VW Touareg (I) R5 	7L 
e1*2001/116*0203*.. 
120,128 255/45R19 T04  	A07 A12 A14 
A18 S02 
120,128 255/50R19 A01 K1c K2b T03 T07  
120,128 275/45R19 A01 K1c K2b  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
 
  

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50761 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55104115 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 4 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
178 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer 
zul. Achslast von 1780 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h 
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
 
 
180 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer 
zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h 
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten 
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im 
Aufbau entsprechen, verwendet werden.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
  

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50761 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55104115 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 5 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
 
 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder 
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen.
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
 
 
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und 
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige 
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen 
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).
 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
  

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50761 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55104115 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 6 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
 
 
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 28. März 2025 in Lambsheim statt. 
 
Hinweise zum Sonderrad 
 
Von April 2016 bis September 2018 wurden die Räder wahlweise in den Legierungen AlSi11Mg oder 
AlSi7Mg-wa hergestellt. Die Produktion von Rädern aus AlSi7Mg-wa ist mit dem Zusatz -wa gekennzeichnet. 
Die Fertigung mit AlSi11Mg wurde im September 2018 eingestellt.  

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
GUTACHTEN zur ABE Nr.50761 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55104115 (5. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B37-859 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 7 von 7 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
 Prüfergebnis 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 28. März 2025 
 
Laux    	00444661.DOCX JR-RL