B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 
Modell B43 
Typ B43-8521 
Radgröße 8,5Jx21H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
BA1 B43-8521 BA1 / ohne Ring 5/112/66,6 34 1050 2350 
 	Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 	Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55043423, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
55266 , RADTYP B43-1021) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise.  
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 54439 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-8521 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx21H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5  
Typ ZS2C ww ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 150 	28 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
E-Klasse 	R2EW 	e1*2018/858*00213*.. 
120-150    245/35R21 R02 T96  	A12 A21 A58 	A99 B77 L06 	Lim NoP V21 
Vn2 VA1 S01 
E-Klasse 4Matic 
R2EW 
e1*2018/858*00213*.. 
 
145-280    245/35R21 R02 T96  	A12 A21 A56 
A99 B77 L06 
Lim NoP V21 
Vn2 VA1 S01 
E-Klasse All-Terrain 	R2ES 	e1*2018/858*00214*..   
145-280    245/35R21 R02 T96  	A12 A21 A56 
 
A99 B77 Car 	KMV L05 	NoP V21 Vn2 	VA1 S01 145-280    255/35R21 R02  
E-Klasse All-Terrain 	PHEV 	R2ES 	e1*2018/858*00214*.. 
- Plug-in Hybrid 
145        255/35R21 R02  A12 A21 A56 
A99 B77 Car 
KMV L05 V21 
Vn2 VA1 S01 
E-Klasse Coupé / 	Cabrio 
R1EC 
e1*2007/46*1666*.. 
120-220 245/30R21 R02 T91  A01 A12 A21 
 
A58 A99 Cbo 
Cpe NoP V21 
VA1 S01 
120-220 255/30R21 R02 T93  
E-Klasse Coupé / 
Cabrio 4matic 
R1EC 
e1*2007/46*1666*.. 
135-270 245/30R21 R02 T91  A01 A12 A21 
 
A56 A99 Cbo 	Cpe NoP V21 	VA1 S01 135-270 255/30R21 R02 T93  
E-Klasse T-Modell 	R2ES 	e1*2018/858*00214*..   
145, 150   245/35R21 R02 T96  	A12 A21 A58 	A99 B77 Car 	KOV L05 NoP 	V21 Vn2 VA1 	S01 
E-Klasse T-Modell 	4Matic 	R2ES 
e1*2018/858*00214*.. 
 
145-280    245/35R21 R02 T96  	A12 A21 A56 
A99 B77 Car 
KOV L05 NoP 
V21 Vn2 VA1 
S01 
E-Klasse T-Modell 
PHEV 
R2ES 
e1*2018/858*00214*..
 
- Plug-in Hybrid 
145, 150   245/35R21 R02 T96  	A12 A21 A58  
A99 B77 Car 	KOV L05 	V21 Vn2 VA1 	S01 145, 150   245/35R21 HL R02 T99  
E-Klasse T-Modell 	PHEV 4Matic 	R2ES 	e1*2018/858*00214*..
 
- Plug-in Hybrid 
145        245/35R21 R02 T96  	A12 A21 A56  
A99 B77 Car 	KOV L05 	V21 Vn2 VA1 	S01 145        245/35R21 HL R02 T99  
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55043423, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
55266 , RADTYP B43-1021) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination 
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
  	Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an 
Achse 1. 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, 
Turnier, Variant, …). 
 
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Cabrio-Limousine, Roadster. 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Coupé. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit 
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne 
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
   
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und 
ohne Allradlenkung (4WS). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.  1 235/40R21 265/35R21 
Nr.  2 235/45R21 255/40R21, 265/40R21 
Nr.  3 245/30R21 295/25R21 
Nr.  4 245/35R21 275/30R21, 285/30R21 
Nr.  5 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 
Nr.  6 245/45R21 275/40R21 
Nr.  7 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 
Nr.  8 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 
Nr.  9 255/40R21 285/35R21 
Nr.10 255/50R21 285/45R21 
Nr.11 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 
Nr.12 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 
Nr.13 265/45R21 295/40R21 
Nr.14 275/35R21 315/30R21, 325/30R21 
Nr.15 275/40R21 305/35R21, 315/35R21 
Nr.16 275/45R21 315/40R21 
Nr.17 275/50R21 315/45R21 
Nr.18 285/35R21 325/30R21 
Nr.19 285/40R21 315/35R21 
Nr.20 285/45R21 315/40R21, 325/40R21 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur 
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55043423, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 55266 , RADTYP B43-1021) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss 
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2024 in Lambsheim statt. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54439 nach §22 StVZO 
 
Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55040622 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21H2 Typ B43-8521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Prüfergebnis  
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 30. Juli 2024 
 
 
Laux  00
432470.DOC