RC30 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ECE R124 001054 Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55092315 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-7 58 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 3 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Prüfgegenstand Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis-ø (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) V7 RC30-758 V7 / ohne Ring 5/112/57,1 49 780 2250 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D = 25,6 mm 120 27,5 Verwendungsbereich Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise VW Golf (VII) /-Variant AU, AUV, 1K e1*2007/46*0623*.., e1*2007/46*0627*..; e1*2007/46*0490*05-.. 135-169 225/40R18 ECE A12 A21 A57 A99 Car F24 Flh NoE S02 VW Golf (VII) GTE Hybrid AU e1*2007/46*0623*11-.. 110 225/40R18 ECE A12 A21 A58 A99 F24 Flh S02 VW Golf R (VII) AU e1*2007/46*0623*.. 206, 221 225/40R18 ECE A12 A21 A56 A99 F24 Flh S02 VW Golf R Variant(VII) AUV e1*2007/46*0627*.. 221 225/40R18 ECE A12 A21 A56 A99 Car F24 S02 VW Touran (I) 1T, 1t e1*2001/116*0211*23-35 e1*2007/46*0357*02-13 e1*2007/46*0506*.. ab MJ 2011 66-130 225/40R18 ECE A12 A21 A58 A99 Npf S02
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ECE R124 001054 Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55092315 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-7 58 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 3 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie- bene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä- ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not- wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ECE R124 001054 Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55092315 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5Jx18H2 Typ RC30-7 58 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 3 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier- ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs- teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 18. Juli 2016 00253960.DOC