RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	1 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D12
Radausführungskennz.:	D12; Lk112
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	32,5 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	840 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 45 mm
150 Nm
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS	e1*2007/46*1818*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
143 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 M+S	A02) bis A10)
A11) A94) BF1) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	2 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 220 Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 225/..)
225/50R18	A02) bis A10)
A11) BF1)
235/45R18
245/45R18
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 270 Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
245/45R18
N255)
A02) bis A10)
A11) BF1)
255/45R18
N265) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	3 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 270 Mercedes E-Klasse
(W213, Limousine)
215/50R18
M00) N225) T92)
A02) bis A10)
A11) BF1) E111a)
215/50R18 M+S
M00) T92) W225)
225/45R18
N235) T95)
225/45R18 M+S
T95) W235)
225/50R18
A01) K01) N235)
225/50R18 M+S
A01) K01) W235)
235/45R18
N245)
235/45R18 M+S
W245)
245/40R18
A01) K01) N255) T97)
245/40R18 M+S
A01) K01) T97)
245/45R18
A01) K01) N255)
245/45R18 M+S
A01) K01)
255/45R18
A01) GA2) K01) N265)
HL 245/40R18
A01) K01) N255)
HL 245/40R18 M+S
A01) K01) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	4 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES	e1*2007/46*1560*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 270 Mercedes E-Klasse
(S213, Kombi)
225/45R18
N235) T95)
A02) bis A10)
A11) BF1) ER3)
225/45R18 M+S
T95) W235)
225/50R18
A01) K01) N235) T99)
225/50R18 M+S
A01) K01) T99) W235)
235/45R18
N245) T98)
235/45R18 M+S
T98) W245)
245/45R18
A01) K01) N255)
245/45R18 M+S
A01) K01)
255/45R18
A01) GA2) K01) N265)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW	e1*2018/858*00213*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 280 Mercedes E-Klasse
(W214, Limousine)
225/55R18
ECE)
A02) bis A10)
A11) BF1) E134) EF0)
235/50R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES	e1*2018/858*00214*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 280 Mercedes E-Klasse
(S214, Kombi, nicht All
Terrain)
225/55R18
ECE)
A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
235/50R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	5 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/55R18
N235)
A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
225/55R18 M+S
225/60R18
K120) N235)
225/60R18 M+S
K120)
235/55R18
K120)
245/50R18
K120)
255/50R18
K120)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243 Mercedes GLC
(X253, ohne
Verbreiterung)
235/60R18
A94)
A02) bis A10)
A11) BF1)
245/55R18
A94)
255/55R18 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	6 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 243 Mercedes GLC
(X253, mit Verbreiterung)
235/60R18
A94) N245)
A02) bis A10)
A11) BF1)
235/60R18 M+S
A94)
245/55R18
A94) N255)
245/55R18 M+S
A94)
255/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe
(C253, ohne
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
235/60R18
A94)
A02) bis A10)
A11) BF1)
245/55R18
255/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1) V00) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	7 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe
(C253, mit
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
235/55R18
A94a) N245)
A02) bis A10)
A11) BF1)
235/55R18 M+S
A94a)
235/60R18
A94a) N245)
235/60R18 M+S
A94a)
245/55R18
N255)
245/55R18 M+S
255/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC	e1*2018/858*00186*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 270 Mercedes GLC
(X254, ohne
Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
235/60R18
ECE)
A02) bis A10)
A11e) A94) BF1)
245/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/60R18 255/55R18
A94)
A02) bis A10)
A11e) BF1) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	8 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC	e1*2018/858*00186*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 270 Mercedes GLC
(X254, mit
Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
235/60R18
ECE)
A02) bis A10)
A11e) A94) BF1)
245/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/60R18 255/55R18
A94)
A02) bis A10)
A11e) BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 285 Mercedes S-Klasse,
Heckantrieb
(W221)
235/45R18
A94)
A02) bis A10)
A11) BF1) E97a)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A11) BF1) E97a) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4-
MATIC
(W221)
235/45R18
A94)
A02) bis A10)
BF1) E97a)
235/50R18
245/45R18
255/45R18 

PDF-Seite 9

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	9 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 345 Mercedes S-Klasse
(W222, ab Modell 2014)
245/50R18
N255)
A02) bis A10)
A11) BF1) E98b) EB1) EB2)
245/50R18 M+S
255/45R18
N265)
255/45R18 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S	e1*2007/46*2115*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 370 Mercedes S-Klasse
(W223, mit
Hinterachslenkung bis
4,5°, nicht für  S63 AMG)
235/55R18
A94a) N245)
A02) bis A10)
A11) BF1) E130) EF0) ER3)
245/50R18
A94a) N255)
255/50R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S	e1*2007/46*2115*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 370 Mercedes S-Klasse
(W223, mit
Hinterachslenkung bis
10°, nicht für  S63 AMG)
235/50R18
A94) N245) T101)
A02) bis A10)
A11) BF1) E130a) EF0) ER3)
235/55R18
A94a) N245)
245/50R18
A94a) N255)
255/50R18
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	10 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11e)Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. 

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Anlage-Nr. : 32
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Teiletyp :	RC32-808
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U"  beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E130)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.
EB1)Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32   M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø342x32 mm
•Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
EB2)Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel  mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
•Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
ER1)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 32
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 32 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.03.2025