RC32 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 1 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D12 Radausführungskennz.: D12; Lk112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 32,5 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 840 kg Reifenabrollumfang: 2250 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm 150 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 143 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 M+S A02) bis A10) A11) A94) BF1)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 2 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 220 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 225/50R18 A02) bis A10) A11) BF1) 235/45R18 245/45R18 255/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) 245/45R18 N255) A02) bis A10) A11) BF1) 255/45R18 N265)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 3 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270 Mercedes E-Klasse (W213, Limousine) 215/50R18 M00) N225) T92) A02) bis A10) A11) BF1) E111a) 215/50R18 M+S M00) T92) W225) 225/45R18 N235) T95) 225/45R18 M+S T95) W235) 225/50R18 A01) K01) N235) 225/50R18 M+S A01) K01) W235) 235/45R18 N245) 235/45R18 M+S W245) 245/40R18 A01) K01) N255) T97) 245/40R18 M+S A01) K01) T97) 245/45R18 A01) K01) N255) 245/45R18 M+S A01) K01) 255/45R18 A01) GA2) K01) N265) HL 245/40R18 A01) K01) N255) HL 245/40R18 M+S A01) K01)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 4 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270 Mercedes E-Klasse (S213, Kombi) 225/45R18 N235) T95) A02) bis A10) A11) BF1) ER3) 225/45R18 M+S T95) W235) 225/50R18 A01) K01) N235) T99) 225/50R18 M+S A01) K01) T99) W235) 235/45R18 N245) T98) 235/45R18 M+S T98) W245) 245/45R18 A01) K01) N255) 245/45R18 M+S A01) K01) 255/45R18 A01) GA2) K01) N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2EW e1*2018/858*00213*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280 Mercedes E-Klasse (W214, Limousine) 225/55R18 ECE) A02) bis A10) A11) BF1) E134) EF0) 235/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2ES e1*2018/858*00214*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280 Mercedes E-Klasse (S214, Kombi, nicht All Terrain) 225/55R18 ECE) A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 235/50R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 5 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 225/55R18 N235) A01) bis A10) BF1) K01) K02) 225/55R18 M+S 225/60R18 K120) N235) 225/60R18 M+S K120) 235/55R18 K120) 245/50R18 K120) 255/50R18 K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243 Mercedes GLC (X253, ohne Verbreiterung) 235/60R18 A94) A02) bis A10) A11) BF1) 245/55R18 A94) 255/55R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 6 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 243 Mercedes GLC (X253, mit Verbreiterung) 235/60R18 A94) N245) A02) bis A10) A11) BF1) 235/60R18 M+S A94) 245/55R18 A94) N255) 245/55R18 M+S A94) 255/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A11) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe (C253, ohne Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/60R18 A94) A02) bis A10) A11) BF1) 245/55R18 255/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A11) BF1) V00)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 7 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe (C253, mit Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/55R18 A94a) N245) A02) bis A10) A11) BF1) 235/55R18 M+S A94a) 235/60R18 A94a) N245) 235/60R18 M+S A94a) 245/55R18 N255) 245/55R18 M+S 255/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A11) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270 Mercedes GLC (X254, ohne Verbreiterung, Mild- Hybrid) 235/60R18 ECE) A02) bis A10) A11e) A94) BF1) 245/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/60R18 255/55R18 A94) A02) bis A10) A11e) BF1)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 8 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270 Mercedes GLC (X254, mit Verbreiterung, Mild- Hybrid) 235/60R18 ECE) A02) bis A10) A11e) A94) BF1) 245/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/60R18 255/55R18 A94) A02) bis A10) A11e) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 285 Mercedes S-Klasse, Heckantrieb (W221) 235/45R18 A94) A02) bis A10) A11) BF1) E97a) 235/50R18 245/45R18 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/45R18 255/45R18 A02) bis A10) A11) BF1) E97a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- MATIC (W221) 235/45R18 A94) A02) bis A10) BF1) E97a) 235/50R18 245/45R18 255/45R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 9 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 345 Mercedes S-Klasse (W222, ab Modell 2014) 245/50R18 N255) A02) bis A10) A11) BF1) E98b) EB1) EB2) 245/50R18 M+S 255/45R18 N265) 255/45R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 370 Mercedes S-Klasse (W223, mit Hinterachslenkung bis 4,5°, nicht für S63 AMG) 235/55R18 A94a) N245) A02) bis A10) A11) BF1) E130) EF0) ER3) 245/50R18 A94a) N255) 255/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 370 Mercedes S-Klasse (W223, mit Hinterachslenkung bis 10°, nicht für S63 AMG) 235/50R18 A94) N245) T101) A02) bis A10) A11) BF1) E130a) EF0) ER3) 235/55R18 A94a) N245) 245/50R18 A94a) N255) 255/50R18 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 10 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e)Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 11 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E130)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. EB1)Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø342x32 mm •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm EB2)Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 12 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 ER1)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 13 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO Nr. : RA-001045-I0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 14 / 14 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-808 V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 32 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 13.03.2025