RC32 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.
PDF-Seite 1
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 1 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy W heels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: PV Radausführungskennz.: PV; Lk108 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 49 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reif engröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f unktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:CITROEN Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm ZP-538F 120 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm ZP-538F 110 Nm
PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 2 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): E e2*2007/46*0624* .. E e2*2007/46*0625* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 96 Citroen Berlingo (Serienreifen bis 205/..; außer Elektro) 215/40R18 G5T) T89) A02) bis A10) BF1) E26) E84) 215/45R18 G6N) T93) 225/40R18 T92) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): E e2*2007/46*0624* .. E e2*2007/46*0625* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 96 Citroen Berlingo (Serienreifen ab 215/..; außer Elektro) 215/50R18 T92) A02) bis A10) BF1) E26) E85) 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): 3 e2*2007/46*0356* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 68 bis 133 Citroen C4 Pica sso, Grand C4 Picas so, Citroen C4 SpaceTourer, Grand C4 SpaceTourer 215/45R18 N225) A02) bis A10) BF2) 225/40R18 A93a) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): A e2*2007/46*0642* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 96 bis 133 Citroen C5 Airc ross215/55R18 N225) A02) bis A10) A11) BF2) EF0) 215/60R18 GG8) N225) 225/55R18 N235) 235/50R18 235/55R18 GG8)
PDF-Seite 3
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 3 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf tfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A ngaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P flicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m üssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw . Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A llradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic h großem Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac hten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hy brid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
PDF-Seite 4
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 4 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-538F Anzugsmoment: 120 Nm BF2)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-538F Anzugsmoment: 110 Nm E26)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb. E84)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reif engröße 215/65R16 oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E85)Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades s ind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5T)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten. G6N)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten. GG8)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19, 215/65R17, 225/50R19, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
PDF-Seite 5
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 11b Seite : 5 / 5 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens m uss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten. T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens m uss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens m uss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten. Die Anlage 11b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit i n Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 19.04.2023