RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 11b
Seite :	1 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-758
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy W heels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	PV
Radausführungskennz.:	PV; Lk108
Radgröße:	7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	49 mm
Lochkreisdurchmesser:	108 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	65,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reif	engröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f	unktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:CITROEN
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,
Schaftlänge 28 mm
ZP-538F 120 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,
Schaftlänge 28 mm
ZP-538F 110 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 11b
Seite :	2 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
E	e2*2007/46*0624* ..
E	e2*2007/46*0625* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 96 Citroen Berlingo
(Serienreifen bis 205/..;
außer Elektro)
215/40R18
G5T) T89)
A02) bis A10)
BF1) E26) E84)
215/45R18
G6N) T93)
225/40R18
T92)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
E	e2*2007/46*0624* ..
E	e2*2007/46*0625* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 96 Citroen Berlingo
(Serienreifen ab 215/..;
außer Elektro)
215/50R18
T92)
A02) bis A10)
BF1) E26) E85)
235/45R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
3	e2*2007/46*0356* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 133 Citroen C4 Pica sso,
Grand C4 Picas so,
Citroen C4
SpaceTourer, Grand
C4 SpaceTourer
215/45R18
N225)
A02) bis A10)
BF2)
225/40R18
A93a)
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
A	e2*2007/46*0642* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
96 bis 133 Citroen C5 Airc ross215/55R18
N225)
A02) bis A10)
A11) BF2) EF0)
215/60R18
GG8) N225)
225/55R18
N235)
235/50R18
235/55R18
GG8) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 11b
Seite :	3 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf	tfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A	ngaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P	flicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi	t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m	it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m	üssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw	. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A	llradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic	h großem
Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac	hten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hy	brid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 11b
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Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m	ehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-538F
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-538F
Anzugsmoment: 110 Nm
E26)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.
E84)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reif	engröße 215/65R16
oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E85)Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades s	ind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G5T)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/60R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten.
G6N)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten.
GG8)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19,
215/65R17, 225/50R19, 235/55R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 11b
Seite :	5 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens m	uss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens m	uss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens m	uss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 11b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit i n Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.04.2023