RC29 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 21.03.2026

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GUTACHTEN zur ECE R124 000754 
 
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020115 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29	-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Prüfgegenstand  Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
V7 RC29-809 V7 / ohne Ring 5/112/57,1 49 830 2300 
 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N	m) Schaftlänge (mm) 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 25,6 mm 120 27,5 
 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi A3 
8V 
e1*2007/46*0607*.. 
- Limousine / Cabrio 
- incl. Facelift 2016 
77-140 235/35R19 ECE  A12 A14 A21 
Cbo F24 Lim 
S02 
Audi A3, -/Sportback 
8V 
e1*2007/46*0607*.. 
- incl. Facelift 2016 
77-140 235/35R19 ECE  A12 A14 A21 
F24 Flh S02 
Audi S3 
8V 
e1*2007/46*0607*.. 
- Limousine / Cabrio 
- incl. Facelift 2016 
206-228 235/35R19 ECE  A12 A14 A21 
A56 Cbo F24 
Lim S02 
Audi S3, -/Sportback 
8V 
e1*2007/46*0607*.. 
- incl. Facelift 2016 
206-228 235/35R19 ECE  A12 A14 A21 
A56 F24 Flh 
S02 
  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000754 
 
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020115 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29	-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt 
werden. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 
 
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster. 
 
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser 
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. 
 
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung). 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000754 
 
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55020115 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29	-809 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben 
durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass 
die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. 
 
 
Lambsheim, 8. Dezember 2017 
 
 00284488.DOC