B41 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001130-K0-216
Anlage-Nr. : 1a
Seite :	1 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-9521
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BA1
Radausführungskennz.:	BA1; LK112
Radgröße:	9½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:	22 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	1050 kg
Reifenabrollumfang:	2420 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:BMW
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 28 mm
140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
140 Nm
§22  53448*10 §22  53448*10 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001130-K0-216
Anlage-Nr. : 1a
Seite :	2 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT	e1*2007/46*1791*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 265 BMW 6er GT 245/35R21	A01) bis A10)
A11) BF1) K04) T96)
265/30R21
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/35R21 275/30R21
K04)
A01) bis A10)
A11) BF1)
245/35R21 285/30R21
K02)
A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
7L	e1*2007/46*0276*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 390 BMW 7er
(Baureihe G11)
245/35R21	A01) bis A10)
A11) BF1) K04) T96)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/35R21 275/30R21
K04) K28)
A01) bis A10)
A11) BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G7L	e1*2018/858*00154*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 280 BMW 7er, i7 245/40R21
N255) T100)
A02) bis A10)
B81) BF2) EF0)
255/40R21
N265) T102)
265/35R21
N275) T101)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
255/40R21 285/35R21
K04)
A01) bis A10)
B81) BF2) EF0)
§22  53448*10 §22  53448*10 

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Nr. :	RA-001130-K0-216
Anlage-Nr. : 1a
Seite :	3 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BMWI-N	e1*2018/858*00109*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
102 bis 150 BMW iX xDrive
(nicht iX M60, iX M70
xDrive)
265/45R21	A01) bis A10)
BF3) K04)
275/45R21
K01)
285/45R21
K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X	e1*2007/46*1797*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210 BMW X3	245/35R21
K03) T96)
A01) bis A10)
A11) BF1) K04)
245/40R21
K03) K78)
255/35R21
K01) K78) T98)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE	e1*2007/46*2130*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 BMW iX3	265/35R21	A01) bis A10)
BF1) K01) K04) T101)
§22  53448*10 §22  53448*10 

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Nr. :	RA-001130-K0-216
Anlage-Nr. : 1a
Seite :	4 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XN	e1*2018/858*00409*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 280 BMW X3
(Allrad, Heckantrieb)
245/40R21
N255)
A02) bis A10)
A11) BF1)
255/35R21
N265) T98)
255/40R21
N265)
265/35R21
A01) K01) K04) N275)
275/35R21
A01) K01) K02) N285)
285/30R21
A01) K01) K02)
285/35R21
A01) K01) K02)
HL 255/35R21
N265)
HL 255/40R21
N265)
HL 265/35R21
A01) K01) K04) N275)
HL 275/35R21
A01) K01) K02) N285)
HL 285/30R21
A01) K01) K02)
HL 285/35R21
A01) K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
255/40R21 285/35R21
K02)
A01) bis A10)
A11) BF1)
255/40R21 M+S 285/35R21 M+S
K02)
A01) bis A10)
A11) BF1)
255/40R21 HL 285/35R21
K02)
A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
§22  53448*10 §22  53448*10 

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Nr. :	RA-001130-K0-216
Anlage-Nr. : 1a
Seite :	5 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9521
255/40R21 M+S HL 285/35R21 M+S
K02)
A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
HL 255/40R21 285/35R21
K02)
A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
HL 255/40R21 M+S285/35R21 M+S
K02)
A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
HL 255/40R21 HL 285/35R21
K02)
A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
HL 255/40R21 M+SHL 285/35R21 M+S
K02)
A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X	e1*2007/46*1881*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW X4	245/35R21
T96)
A02) bis A10)
A11) BF1)
245/40R21
255/35R21
A01) K03) K04)
265/35R21
A01) K03) K04)
275/35R21
A01) K01) K04)
285/30R21
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/35R21 285/30R21
K04)
A01) bis A10)
A11) BF1) V00)
245/40R21 275/35R21
K04)
A01) bis A10)
A11) BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X	e1*2007/46*1881*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i275/35R21	A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K04)
285/30R21
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/40R21 275/35R21
K04)
A01) bis A10)
A11) BF1)
§22  53448*10 §22  53448*10 

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Nr. :	RA-001130-K0-216
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X	e1*2007/46*1918*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 280 BMW X5	255/40R21
N265) T102)
A02) bis A10)
A11) BF3) E71)
255/40R21 M+S
T102) W265)
255/45R21
N265) T106)
255/45R21 M+S
T106) W265)
265/35R21
A01) GGX) K01) N275) T101)
265/35R21 M+S
A01) GGX) K01) T101) W275)
265/40R21
A01) K01) N275) T105)
265/40R21 M+S
A01) K01) T105) W275)
275/35R21
A01) K01) K04) N285) T103)
275/35R21 M+S
A01) K01) K04) T103)
275/40R21
A01) K01) K04) N285)
275/40R21 M+S
A01) K01) K04)
285/35R21
A01) K01) K04) N295) T105)
285/35R21 M+S
A01) K01) K04) T105)
285/40R21
A01) K01) K04) N295)
285/40R21 M+S
A01) K01) K04)
§22  53448*10 §22  53448*10 

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Nr. :	RA-001130-K0-216
Anlage-Nr. : 1a
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9521
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X	e1*2007/46*1918*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
294 bis 390 BMW X5 M50d, M50i,
M60i
275/40R21
N285)
A01) bis A10)
A11) BF3) E71) K01) K04)
275/40R21 M+S
285/35R21
N295) T105)
285/35R21 M+S
T105)
285/40R21
N295)
285/40R21 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X	e1*2007/46*1952*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 390 BMW X7	265/45R21 M+S
K03)
A01) bis A10)
A11) BF3) ER1)
275/45R21
K01) K04) N285)
285/40R21
K01) K04)
285/45R21
K01) K04)
HL 265/45R21 M+S
K03)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22  53448*10 §22  53448*10 

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Teiletyp :	B41-9521
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
B81)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
•Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm
§22  53448*10 §22  53448*10 

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BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E71)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 2100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GGX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22  53448*10 §22  53448*10 

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K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K78)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 5 mm zu kürzen,
•der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N295)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22  53448*10 §22  53448*10 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53448 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001130-K0-216
Anlage-Nr. : 1a
Seite :	11 / 11
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-9521
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T106)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-9521 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 16.12.2025
§22  53448*10 §22  53448*10