B41 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54261 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001232-A0-216
Anlage-Nr. : 4
Seite :	1 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-10522
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-10522
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BA1
Radausführungskennz.:	BA1, LK112
Radgröße:	10½Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:	43 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	1050 kg
Reifenabrollumfang:	2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 150 Nm 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54261 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001232-A0-216
Anlage-Nr. : 4
Seite :	2 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-10522
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
164G	e1*2001/116*0340*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 285 Mercedes GL- Klasse265/40R22
N275)
A01) bis A10)
BF1) K01)
265/40R22 M+S
275/40R22
K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse,
GLS
(Ausführungen ohne
serienmäßige
Radhausverbreiterung)
265/40R22
K04) N275)
A01) bis A10)
BF1) K01)
275/40R22
K02) K112) N285)
285/35R22
K02) N295)
295/35R22
K02)
305/35R22
K02) K112)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse,
GLS
(Ausführungen mit
serienmäßiger
Radhausverbreiterung
und Serienreifen
295/40R21)
265/40R22
N275)
A02) bis A10)
BF1)
275/40R22
A01) K112) N285)
285/35R22
A01) K01) N295)
295/35R22
A01) K01) K04)
305/35R22
A01) K01) K04) K112) 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54261 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001232-A0-216
Anlage-Nr. : 4
Seite :	3 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-10522
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
166 AMG	e1*2007/46*0826*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
410 bis 430 Mercedes GL 63 AMG,
GLS 63 AMG
285/35R22
N295)
A02) bis A10)
BF1)
295/35R22
305/35R22
A01) K04) K112)
315/30R22
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
166 AMG	e1*2007/46*0826*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
410 bis 430 Mercedes GLE AMG
63, AMG 63S
265/35R22	A02) bis A10)
BF1) E108)
275/35R22
A01) K109)
285/30R22
295/30R22
305/30R22
A01) K01) K15) K131)
315/30R22
A01) K01) K15) K107) K109) K131)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
265/35R22 315/30R22
K15) K109) K131)
A01) bis A10)
BF1) E108) V00) 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54261 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001232-A0-216
Anlage-Nr. : 4
Seite :	4 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-10522
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 335 Mercedes M-Klasse,
GLE-Klasse
(W166)
265/35R22	A01) bis A10)
A11) BF1) E107) E108) K01)
K02)275/35R22
K108)
285/30R22
T101)
295/30R22
305/30R22
K15) K108)
315/30R22
K15) K107) K108)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
164	e1*2001/116*0315*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/35R22
K04)
A01) bis A10)
BF1) K01)
275/35R22
G5M) K02)
285/30R22
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
166	e1*2007/46*0598*..
166 AMG	e1*2007/46*0826*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/35R22	A01) bis A10)
BF1) K02)
275/35R22
K01) K15) K108) K109)
285/30R22
K01)
295/30R22
K01) K15)
305/30R22
K01) K15) K26) K108) 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54261 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001232-A0-216
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-10522
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54261 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001232-A0-216
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-10522
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 150 Nm
E107)Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø400x38 mm
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G5M)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26)An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K107)An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54261 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001232-A0-216
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-10522
K108)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
•die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen
K109)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist an der rechten Fahrzeugseite
die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel um 10 mm einzuformen bzw auszuschneiden
(siehe Skizze – umrandeter Bereich).
K112)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
befindliche Blechsteg umzulegen,
•das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
•die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
Schweller zu versetzen.
K131)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu
kürzen.
N275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N295)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54261 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001232-A0-216
Anlage-Nr. : 4
Seite :	8 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-10522
T101)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 4 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-10522 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.04.2022