RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	30b
Seite :	1 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-656
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V6
Radausführungskennz.:	V6; Lk100
Radgröße:	6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:	40 mm
Lochkreisdurchmesser:	100 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	620 kg
Reifenabrollumfang:	2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SKODA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
120 Nm
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y	e11*98/14*0123*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
37 bis 85 Skoda Fabia 1 185/50R16
G6V)
A02) bis A10)
BF1)
195/45R16
A93)
205/45R16 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	30b
Seite :	2 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y	e11*98/14*0123*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
96 Skoda Fabia 1 RS 195/45R16
A93)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5J	e11*2001/116*0291*..
5J	e11*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
44 bis 132 Skoda Fabia 2
(Limousine und
Kombi, Ausführungen
mit kleinsten
Serienreifen 175/..
oder 185/..)
185/50R16
A93) N195) T81)
A02) bis A10)
BF1) E59)
195/45R16
A93) N205)
195/50R16
A01) G3G) K04) N205)
205/45R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5J	e11*2001/116*0291*..
5J	e11*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
44 bis 63 Skoda Fabia 2
(Limousine und
Kombi, Ausführungen
mit kleinsten
Serienreifen
155/80R13
od.165/70R14 )
185/50R16
A93)
A02) bis A10)
BF1) E59)
195/45R16
A93)
195/50R16
A01) G3G) K04)
205/45R16 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	30b
Seite :	3 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NW	e8*2007/46*0349*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 110 Skoda Kamiq 195/60R16 M+S
A93)
A02) bis A10)
BF1)
205/55R16
A93a)
205/60R16
A93a)
215/50R16
A01) G01)
215/55R16
215/60R16
A01) G01)
225/50R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
A01) G01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1U	e11*2007/46*0011*..
1U	e11*95/54*0066*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
44 bis 132 Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Allrad)
195/55R16
N205)
A02) bis A10)
BF1)
205/50R16
A01) G01)
205/55R16
215/50R16 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	30b
Seite :	4 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NH	e11*2007/46*0249*..
NH	e11*2007/46*0250*..
NH	e8*2007/46*0320*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 92 Skoda Rapid, Rapid
Spaceback
185/50R16
A93)
A02) bis A10)
BF1)
185/55R16
195/50R16
205/45R16
A93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NW	e8*2007/46*0349*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 110 Skoda Scala 195/60R16
A93a) N205)
A02) bis A10)
BF1)
195/60R16 M+S
A93a)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
A01) K04)
235/50R16
A01) K04) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	30b
Seite :	5 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5J	e11*2001/116*0291*..
5J	e11*2007/46*0013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 77 Skoda Roomster Scout185/50R16
N195) T81)
A02) bis A10)
BF1)
195/45R16
A93)
195/50R16
A01) K42)
205/45R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5J	e11*2001/116*0291*..
5J	e11*2007/46*0013*..
5J	N083
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
47 bis 63 Skoda Roomster, Skoda
Praktik
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
175/.. )
185/50R16
T81)
A02) bis A10)
BF1)
195/45R16
A93)
195/50R16
A01) K04) K42)
205/45R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5J	e11*2001/116*0291*..
5J	e11*2007/46*0013*..
5J	N083
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
51 bis 77 Skoda Roomster, Skoda
Praktik
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
185/..)
185/50R16
N195) T81)
A02) bis A10)
BF1)
195/45R16
A93) N205)
195/50R16
A01) G3G) K04) K42) N205)
205/45R16 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	30b
Seite :	6 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5J	e11*2001/116*0291*..
5J	e11*2007/46*0013*..
5J	e8*2007/46*0319*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
44 bis 92 Skoda Fabia 3
(Limousine und Kombi)
185/50R16
A93a)
A02) bis A10)
BF1) E59a)
185/55R16
GGW)
195/45R16
A93)
195/50R16
205/45R16
A93a)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der  in
Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	30b
Seite :	7 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E59)Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
•e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
•e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.
E59a)Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
•e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
•e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
•e8*2007/46*0319*
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3G)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 205/40R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6V)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 205/45R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GGW)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/35R18, 215/40R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. 

PDF-Seite 8

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52172 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000958-G0-216
Anlage-Nr. :	30b
Seite :	8 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-656
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K42)An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis
ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.
N195)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T81)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 30b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC32-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.02.2021