B37 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55011016 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad
 
Modell B37 
Typ B37-9020 
Radgröße 9,0Jx20EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Ausführung
 Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 	Lochkreis- (mm)/ 	Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe (mm)
 
Rad- last 
(kg) 
Abrollumfang 	(mm)
 
W4 
W4-wa 
B37-9020 W4 / BA13 N23 	Ø72,6x64,2 
B37-9020 W4-wa / BA13 N23 
Ø72,6x64,2 
5/114,3/66,1
 43 780 2350 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 50823 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B37-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr.
 Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5 TypZS2C ww 	ZS2 DIV-004
 
Kegel 60° 145 	28 
S02 Schraube M12x1,5 Brock  
Typ: ZS1C 
Kegel 60° 110 	28 
S03 Schraube M12x1,5 Brock  
Typ: ZS1C 
Kegel 60° 115 	28 
S04 Schraube M12x1,5 Brock  	Typ: ZS1C
 
Kegel 60° 105 	28 
S05 Mutter M12x1,25 Brock Typ D2 Kegel 60° 110 - 
S06 Schraube M14x1,5 TypZS2C ww 	ZS2 DIV-004
 
Kegel 60° 130 	28 
 
Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im 
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia
 
  
Nissan 
  
Renault 
  
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55011016 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Dacia Duster (I) 2WD 	SD/SR 
e2*2001/116*0314*..; 
e2*2001/116*0323*..; 
e2*2007/46*0013*..; 
e2*2007/46*0030*.. 
63-92 235/35R20 K1a K1b K2b  	A01 A12 A14 
A18 A58 KOV 
S02 
63-92 245/35R20 K1c K2a K2b K3s  
Dacia Duster (I) 4WD 	SD/SR 	e2*2001/116*0314*..; 
e2*2001/116*0323*..; 
e2*2007/46*0013*..; 
e2*2007/46*0030*.. 
66-92 235/35R20 K1a K1b K2b  	A01 A12 A14 
A18 A56 KOV 
S02 
66-92 245/35R20 K1c K2a K2b K3s  
Dacia Duster (II) 2WD 	SR (SR*H..) 	e2*2001/116* 	0323*43-..; 	e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
66-110 235/35R20 K1c K2c A01 A12 A14 
A18 A58 F23 
KOV S04 
66-110 235/40R20 K1c K2c K3s  
66-110 245/35R20 K1c K2c K3s  
Dacia Duster (II) 2WD 	SR (SR*H..) 
e2*2001/116* 
0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
- mit Radhaus- 
Verbreiterungen 
66-110 235/35R20 K1a K1b K2b  	A01 A12 A14 
A18 A58 F23 
KMV S04 
66-110 235/40R20 K1a K1b K2b K3s  
66-110 245/35R20 K1c K2c K3s  
Dacia Duster (II) 4WD 
SR (SR*H..) 
e2*2001/116* 
0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
80-110 235/35R20 K1c K2c A01 A12 A14 
A18 A56 F24 
KOV S04 
80-110 235/40R20 K1c K2c K3s  
80-110 245/35R20 K1c K2c K3s  
Dacia Duster (II) 4WD 
SR (SR*H..) 
e2*2001/116* 
0323*43-..; 
e2*2007/46*0013*12-.. 
- ab Modell 2018 
- mit Radhaus- 
Verbreiterungen 
80-110 235/35R20 K1a K1b K2b  	A01 A12 A14 
A18 A56 F24 
KMV S04 
80-110 235/40R20 K1a K1b K2b K3s  
80-110 245/35R20 K1c K2c K3s  
Nissan Ariya 	FE0E 	e13*2018/858* 
00237*.. 
- Elektro 
45, 90 235/45R20 T00 T96  	A12 A14 A18 
A57 S05 
45, 90 245/45R20  
45, 90 255/45R20  
45, 90 265/40R20  
45, 90 265/45R20 A01 K3v   

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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55011016 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Nissan Juke (I) 2WD 	F15 
e11*2007/46*0132*..; 
e3*2007/46*0162*.., 
e5*2007/46*1031*.. 
- incl. Facelift 2014 
69-147 225/35R20  	A12 A14 A18 
A58 S05 
Nissan Juke (I) 4WD 
F15 
e11*2007/46*0132*.., 
e5*2007/46*1031*.. 
- incl. Facelift 2014 
140, 147 225/35R20 K2b  	A01 A12 A14 
A18 A56 S05 
140, 147 235/35R20 K1c K2b  
140, 147 245/30R20 K1c K2b  
140, 147 255/30R20 K1c K2c  
Nissan Juke (I) Nismo RS 
F15 
e11*2007/46*0132*.., 
e5*2007/46*1031*.. 
157, 160 225/35R20  	A12 A14 A18 
A57 S05 
Nissan Murano (II) 
Z51 
e1*2001/116*0478*.. 
140,188 255/45R20 K2b  	A01 A12 A14 
A18 S05 
140,188 255/50R20 K1c K2a K2b  
140,188 265/45R20 K1a K2b  
140,188 275/45R20 K1a K1b K2b  
Nissan Qashqai (III) 
J12 
e9*2018/858*11042*.. 
- ohne e-Power 
- incl. Facelift 2024 
103, 116 235/45R20  	A12 A14 A18 
A58 F23 NoE 
NoP S03 
Nissan Qashqai (III) 	J12 	e9*2018/858*11042*.. 	- ohne e-Power 
- incl. Facelift 2024 
103, 116 235/45R20 A12 A14 A18 
A57 F24 NoE 
NoP S03 
Nissan Qashqai (III) e-
Power 
J12 
e9*2018/858*11042*.. 
- incl. Facelift 2024 
116 235/45R20 A12 A14 A18 
A58 F23 S03 
Nissan Qashqai (III) e-	Power 	J12 	e9*2018/858*11042*.. 
- incl. Facelift 2024 
116 235/45R20 A12 A14 A18 
A58 F24 S03 
Renault Austral 
RHN 
e9*2018/858*30002*.. 
96-116 235/45R20 A12 A14 A18 
A58 F23 NoE 
NoP S02 
96-116 245/40R20  
Renault Espace (V) 
RFC 
e2*2007/46*0470*.. 
96-165 235/45R20 A12 A14 A18 
A58 L06 S06 96-165 245/45R20  
96-165 255/45R20   

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55011016 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Renault Latitude 	T 
e2*2001/116*0363*.. 
81,103 235/30R20 K4h R70 T88  	A01 A12 A14 
A18 Lim S01 
81-127 225/35R20 K4h T90  
81-127 235/35R20 G81 K4h T88 T92  
81-127 245/30R20 K1a K4g K6g T90  
Renault Megane R.S. (IV) 
RFB 
e2*2007/46*0546*.. 
205, 221 235/30R20 K8m T88  	A01 A12 A14 
A18 A58 Flh 
L06 S02 
205, 221 245/30R20 K1a K1b K2b K8m T90  
Renault Talisman 	RFD 
e11*2007/46* 
2969*00-07; 
e2*2007/46*0653*.. 
81-165 225/35R20 R37  	A12 A14 A18 
A58 Car L05 
Lim S02 
81-165 235/35R20 R37  
81-165 245/35R20 A01 K2b K8g  
81-165 255/30R20 A01 K2b K8g  
81-165 255/35R20 A01 K2b K8g  
Renault Talisman 4Control 
RFD 
e11*2007/46* 
2969*00-07; 
e2*2007/46*0653*.. 
- mit Allradlenkung 
81-165 245/35R20 K8g  	A01 A12 A14 
A18 A58 Car 
L04 Lim S02 
81-165 255/30R20 K2b K8k  
81-165 255/35R20 K2b K8k  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der 
Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über 
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die 
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des 
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY) 
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
   

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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55011016 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist 
gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang 
verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten 
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur 
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise
 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden 
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr 
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur 
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist 
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder 
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise 
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen 
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen.
 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. 
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, 
Variant, …).
 
 
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
 
  

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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55011016 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse 
(Einzelradaufhängung).
 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
 
 
G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis 
zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der 
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen 
Reifengrößen zu überprüfen
 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft 
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache 
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch 
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die 
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
 
 
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den 
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
 
 
K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. 
nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.
 
 
K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur 
Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.
 
 
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur 
Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
 
  

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante 
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
 
 
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
um 5 mm aufzuweiten.
 
 
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
um 10 mm aufzuweiten.
 
 
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte 
um 10 mm aufzuweiten.
 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
 
 
L04 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS).
 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit 
Allradlenkung (4WS).
 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne 
Allradlenkung (4WS).
 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
 
 
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. 
OVC-HEV).
 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren 
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
  

PDF-Seite 8

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GUTACHTEN zur ABE Nr.50823 nach §22 StVZO 
 
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55011016 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ B37-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Seite 8 von 8 
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim 
  
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) 
verwendet werden.
 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. 
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 13. Dezember 2024 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter 
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute 
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende 
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am 
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für 
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das 
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
Lambsheim, 13. Dezember 2024 
 
Laux    	00439500.DOCX