RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001242-A0-216
Anlage-Nr. : 21b
Seite :	1 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-758
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V7
Radausführungskennz.:	V7; Lk112
Radgröße:	7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	51 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	770 kg
Reifenabrollumfang:	2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SKODA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
120 Nm 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001242-A0-216
Anlage-Nr. : 21b
Seite :	2 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 118 Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten
Serienreifen in 15Zoll)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1) E45)
215/40R18
T89)
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z	e11*2001/116*0230*..
1Z	e11*2007/46*0012*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 147 Skoda Octavia
(Limousine, Kombi,
Allrad; Ausführungen
mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll
oder 17Zoll)
225/40R18	A02) bis A10)
BF1) E45)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Skoda Octavia
(Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/40R18
A93a)
A02) bis A10)
BF1) E57) E61)
205/45R18
215/40R18
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 169 Skoda Octavia
(Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse )
205/40R18
A93a) N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) E58) E61)
205/45R18
N215) T86)
215/40R18
N225)
225/40R18 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001242-A0-216
Anlage-Nr. : 21b
Seite :	3 / 5
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
5E	e8*2007/46*0318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 110 Skoda Octavia
(Facelift ab 2017,
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/40R18
A93a)
A02) bis A10)
BF1) E57) E61a)
205/45R18
215/40R18
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5E	e11*2007/46*0243*..
5E	e11*2007/46*0244*..
5E	e8*2007/46*0318*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 180 Skoda Octavia
(Facelift ab 2017,
Limousine und Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenkerhinterachse)
205/40R18
A93a) N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) E58) E61a)
205/40R18 M+S
A93a) T86)
205/45R18
N215)
205/45R18 M+S
215/40R18
N225)
215/40R18 M+S
225/40R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
3T	e11*2001/116*0326*..
3T	e11*2007/46*0014*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 191 Skoda Superb 2
(3T; Limousine, Kombi;
bis Modelljahr 2014)
225/40R18	A02) bis A10)
BF1) E60)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
5L	e11*2007/46*0010*..
5L	e11*2007/46*0034*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 125 Skoda Yeti 225/40R18	A02) bis A10)
BF1) 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001242-A0-216
Anlage-Nr. : 21b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers). 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54365 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001242-A0-216
Anlage-Nr. : 21b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-758
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E45)Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
E57)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel  „VL“.
E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
E60)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21
E61)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
•e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
•e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
E61a)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
•e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
•e8*2007/46*0318*
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 21b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 31.05.2022