RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001106-L0-216
Anlage-Nr. : 35
Seite :	1 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-809
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-809
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D11
Radausführungskennz.:	D11; Lk112
Radgröße:	8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	52 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	900 kg
Reifenabrollumfang:	2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
130 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
130 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
150 Nm
BF4 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
175 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001106-L0-216
Anlage-Nr. : 35
Seite :	2 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
176	e1*2007/46*0928*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 155 Mercedes A-Klasse
(Beim Typ 245G nur
zulässig an
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
215/35R19
N225) T85)
A02) bis A10)
BF1) E93) E100)
225/35R19
245/30R19
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
215/35R19
N225) T85)
245/30R19
K04)
A01) bis A10)
BF1) E93) E100) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
176	e1*2007/46*0928*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 160 Mercedes A-Klasse
(Frontantrieb und
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
225/35R19	A02) bis A10)
BF1) E95) E100) N235)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
246	e1*2007/46*0751*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 155 Mercedes B- Klasse
(Beim Typ 245G nur
zulässig an
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
215/35R19
N225) T85)
A02) bis A10)
BF1) E100)
225/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
115 bis 225 Mercedes C-Klasse
(Coupe, C204)
225/35R19
A94) G9R) N235)
A02) bis A10)
BF1) E110)
245/30R19 

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Nr. :	RA-001106-L0-216
Anlage-Nr. : 35
Seite :	3 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 225 Mercedes C-Klasse
(Limousine, W204)
225/35R19	A02) bis A10)
BF1) E104) EF0) G9R)
N235) T88)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
117	e1*2007/46*1007*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse
(Limousine, Kombi)
215/35R19
N225) T85)
A02) bis A10)
BF1) E93a) E100)
225/35R19
245/30R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse
(Limousine, Kombi;
Serie auch 235/40R18 )
225/35R19 M+S	A02) bis A10)
BF1) E95a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
245G AMG	e1*2007/46*1207*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse
CLA 45 AMG
(Limousine, Kombi)
225/35R19 M+S	A02) bis A10)
BF1) T88)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLA
(H247)
225/50R19
N235)
A02) bis A10)
A11) BF2)
235/50R19
245/45R19
255/45R19 

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Nr. :	RA-001106-L0-216
Anlage-Nr. : 35
Seite :	4 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLB
(X247)
225/50R19
N235)
A02) bis A10)
BF2)
235/50R19
245/45R19
255/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
164	e1*2001/116*0315*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 235/55R19
N245)
A02) bis A10)
BF3)
245/50R19
N255)
245/55R19
G5K) N255)
255/50R19
265/50R19
A01) G5M) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
639	e9*2001/116*0048*..
639/2	e1*2007/46*0457*..
639/4	e1*2007/46*0458*..
639/4	L275
639/5	e1*2007/46*0459*..
639/5	L720
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano
(2. Generation W/V
639, Ausführungen mit
kleinster
Serienbereifung in
16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
245/40R19	A01) bis A10)
BF3) E106) K04) T98) 

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Nr. :	RA-001106-L0-216
Anlage-Nr. : 35
Seite :	5 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-809
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2	e1*2007/46*0457*..
639/4	e1*2007/46*0458*..
639/5	e1*2007/46*0459*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
65 bis 176 Mercedes V-Klasse,
Vito, Marco Polo
(W 447, Ausführungen
mit Serienbereifung bis
18Zoll; 2WD und 4WD)
235/45R19
A01) G0H) K13) K25) T99)
A02) bis A10)
BF4) E105) ER1)
245/40R19
GHN) T98)
245/45R19
A01) G01) K13) K25) K123) T102)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2	e1*2007/46*0457*..
639/4	e1*2007/46*0458*..
639/5	e1*2007/46*0459*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 176 Mercedes V-Klasse,
Vito, Marco Polo
(W 447, Ausführungen
mit kleinster
Serienbereifung
in19Zoll; 2WD und 4WD)
235/45R19
A01) K13) K25) T99)
A02) bis A10)
BF4) E105)
245/40R19
T98)
245/45R19
A01) ECE) K13) K25) K123)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2	e1*2007/46*0457*..
639/4	e1*2007/46*0458*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 Mercedes e-Vito, e-Vito
Tourer
(Serie 225/55R17C)
245/40R19	A02) bis A10)
BF4) T98)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 

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Nr. :	RA-001106-L0-216
Anlage-Nr. : 35
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-809
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 130 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001106-L0-216
Anlage-Nr. : 35
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-809
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 175 Nm
E93)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E100)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E104)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
•Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
•Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
•Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
•Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
•Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
•Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
•Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E106)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
•Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
•Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
•Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
•Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
•Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
•Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 

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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-809
E110)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø390x36 mm
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0H)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5M)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G9R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 255/35R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO
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GHN)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K123)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
•die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
•die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001106-L0-216
Anlage-Nr. : 35
Seite :	10 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-809
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 35 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.11.2024