RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-809 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D11 Radausführungskennz.: D11; Lk112 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 52 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 130 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 130 Nm BF3 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 150 Nm BF4 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 175 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 155 Mercedes A-Klasse (Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF1) E93) E100) 225/35R19 245/30R19 A01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 215/35R19 N225) T85) 245/30R19 K04) A01) bis A10) BF1) E93) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 160 Mercedes A-Klasse (Frontantrieb und Allrad; Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 225/35R19 A02) bis A10) BF1) E95) E100) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 155 Mercedes B- Klasse (Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF1) E100) 225/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 115 bis 225 Mercedes C-Klasse (Coupe, C204) 225/35R19 A94) G9R) N235) A02) bis A10) BF1) E110) 245/30R19
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 225 Mercedes C-Klasse (Limousine, W204) 225/35R19 A02) bis A10) BF1) E104) EF0) G9R) N235) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse (Limousine, Kombi) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF1) E93a) E100) 225/35R19 245/30R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse (Limousine, Kombi; Serie auch 235/40R18 ) 225/35R19 M+S A02) bis A10) BF1) E95a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse CLA 45 AMG (Limousine, Kombi) 225/35R19 M+S A02) bis A10) BF1) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLA (H247) 225/50R19 N235) A02) bis A10) A11) BF2) 235/50R19 245/45R19 255/45R19
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLB (X247) 225/50R19 N235) A02) bis A10) BF2) 235/50R19 245/45R19 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 235/55R19 N245) A02) bis A10) BF3) 245/50R19 N255) 245/55R19 G5K) N255) 255/50R19 265/50R19 A01) G5M) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639 e9*2001/116*0048*.. 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/4 L275 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639/5 L720 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano (2. Generation W/V 639, Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) 245/40R19 A01) bis A10) BF3) E106) K04) T98)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 65 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, Marco Polo (W 447, Ausführungen mit Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 235/45R19 A01) G0H) K13) K25) T99) A02) bis A10) BF4) E105) ER1) 245/40R19 GHN) T98) 245/45R19 A01) G01) K13) K25) K123) T102) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, Marco Polo (W 447, Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in19Zoll; 2WD und 4WD) 235/45R19 A01) K13) K25) T99) A02) bis A10) BF4) E105) 245/40R19 T98) 245/45R19 A01) ECE) K13) K25) K123) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 Mercedes e-Vito, e-Vito Tourer (Serie 225/55R17C) 245/40R19 A02) bis A10) BF4) T98) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 130 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 130 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 175 Nm E93)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E100)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E104)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, •Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : •Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, •Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, •Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : •Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, •Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, •Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : •Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, •Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, •Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, •Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, •Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, •Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 E110)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø390x36 mm ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0H)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5M)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 GHN)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K123)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, •die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, •die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-L0-216 Anlage-Nr. : 35 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-809 N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 35 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-809 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 13.11.2024