RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-F0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite :	1 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-708
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	V7
Radausführungskennz.:	V7; Lk112
Radgröße:	7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	35 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	57,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	770 kg
Reifenabrollumfang:	2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
120 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-F0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite :	2 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8P	e1*2001/116*0217*..
8P	e1*2001/116*0241*..
8P	e1*2001/116*0456*..
8PB	e13*2007/46*1082*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 147 Audi A3
(3türig, 5türig, Cabrio,
außer S3, RS3)
205/40R18
A93) K03) T86)
A01) bis A10)
BF1)
205/45R18
G0S) K03) K58) K59) T86)
215/40R18
K01) K04) K58) K59)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback
(3-türig, 5-türig)
205/40R18
N215) T86)
A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
205/45R18
A01) GB1) K20) K27) N215) T86)
215/40R18
A01) K03) K04) N225)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback,
S3, S3 Sportback
(3-türig, 5-türig)
205/40R18 M+S
T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18 M+S
A01) K20) K27) T86)
215/40R18 M+S
A01) K03) K04) 

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Nr. :	RA-001241-F0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite :	3 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3
Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max.
18 Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1) E75) EF0)
205/45R18
T86)
215/40R18
215/45R18
A01) K25) K74)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3
Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/oder
eingetragen haben)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1) E76)
205/45R18
T86)
215/40R18
215/45R18
A01) K25) K74)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck,
S3 Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max.
18 Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben)
205/40R18 M+S
T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18 M+S
T86)
215/40R18 M+S 

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Nr. :	RA-001241-F0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite :	4 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8V	e1*2007/46*0607*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck,
S3 Cabrio
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/oder
eingetragen haben)
205/40R18 M+S
T86)
A02) bis A10)
BF1)
205/45R18 M+S
T86)
215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
A01) K25) K74)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e1*2007/46*2060*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 147 Audi A3 Sportback, A3
Limousine
(Ausführungen mit
Mehrlenker- und
Verbundlenker -
Hinterachse)
205/40R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
A11) BF2)
205/40R18 M+S
A93) T86)
205/45R18
N215)
205/45R18 M+S
215/40R18
N225)
215/40R18 M+S
215/45R18
G1C) N225)
215/45R18 M+S
G1C)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Audi Q2
(ohne
Serienverbreiterung)
205/45R18	A02) bis A10)
A93) BF2)
215/45R18
215/50R18
A01) K03)
225/45R18
A01) K03) 

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Nr. :	RA-001241-F0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite :	5 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 140 Audi Q2
(mit Serienverbreiterung)
205/45R18	A02) bis A10)
A93) BF2)
215/45R18
215/50R18
225/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GA	e1*2007/46*1552*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
221 Audi SQ2	215/45R18 M+S	A02) bis A10)
A93) BF2)
215/50R18 M+S
225/45R18 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
8J	e1*2001/116*0375*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro
(Coupe, Cabrio; Baureihe
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Reifen 245/..)
225/45R18 M+S	A01) bis A10)
BF1) E77) K68)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 169 Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie bis 19
Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18 M+S	A02) bis A10)
BF1) E77a) 

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Nr. :	RA-001241-F0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite :	6 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
132 bis 180 Audi TT
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18 M+S	A02) bis A10)
BF1) E77a) E85)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 228 Audi TTS
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie bis 19
Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18 M+S	A02) bis A10)
BF1) E77a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
8J	e1*2001/116*0369*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 235 Audi TTS
(Coupe, Roadster;
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
225/45R18 M+S	A02) bis A10)
BF1) E77a) E85)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001241-F0-216
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E75)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind. 

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Nr. :	RA-001241-F0-216
Anlage-Nr. : 2
Seite :	8 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
E76)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
•bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
•ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85)Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0S)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G1C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GB1)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18, 235/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

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Teiletyp :	RC34-708
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K20)An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58)An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K59)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
•die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
•der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
•die waagerecht  ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
•die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
•der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
•die waagerecht  ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K68)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
kürzen. 

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Nr. :	RA-001241-F0-216
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-708
K74)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind
zu entfernen,
•die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
nach hinten umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.09.2024