B32 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
  	mit Verwendung an Achse 1 
 
Modell B32 
Typ B32-8520 
Radgröße 8,5Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 B32-8520 D3 / ohne Ring 5/112/66,6 45 750 2300 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49175 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-8520 (s.o.) 
Radgröße 8,5Jx20H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 28 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
GLK-Klasse 
204X 
e1*2001/116*0480*.. 
100-225 235/45R20 R02  A02 A04 A05  
A08 A09 A12  
A18 A99 V20 
VA1 S01 
 
 
 
Auflagen und Hinweise 
 
Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 1, in Verbindung mit dem Sonderrad 
Typ B32-9520 (Fa. Brock Alloy Wheels GmbH - Radgröße 9,5 J x 20 H2, ET 57) an Achse 2, 
zulässig. 
Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen – 
Kombinationen an der Hinterachse sind der ABE Nr. 49146 (Gutachten Nr. 55083112 - Anlage 17, 
1. Ausfertigung) zu entnehmen. 
 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief 
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines 
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher 
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- 
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen 
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht 
über den Felgenrand hinausragen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im 
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen 
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R20 255/30R20 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/45R20 255/40R20 
Nr.   4 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise 
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA1 Die Sonderräder sind nur an der Vorderachse zulässig. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 12. April 2013 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
 
 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 12. April 2013 
  
 
Bohlander
 00193655.DOC