B24GP – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55047711 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9	020 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
  
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0400809 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B24GP 
Typ B24GP-9020 
Radgröße 9,0Jx20EH2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
P1 B24GP-9020 P1/ ohne Ring 5/130/71,5 43 900 2300 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 48510 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B24GP-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20EH2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kugel  
D = 27,8 mm 
160 36,5 
S02 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kugel  
D = 27,8 mm 
180 34,5 
S03 Serien-Schraube 
M14x1,5 
Kugel 
D = 27,8 mm 
160 34,5 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlings-
prüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Porsche 
 Volkswagen 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2%  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55047711 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9	020 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
150-257 255/45R20 K1b K2b T01 T05 180  
150-257 265/45R20 K1a K1b K2b 180  
150-257 275/40R20 K1a K1b K2b T02 T06 180  
Audi Q7 
4L, 4L1 
e1*2001/116*0350*.., 
e1*2001/116*0367*..; 
e13*2007/46*1081*.. 
- ohne Radhaus- 
  Verbreiterungen 
150-257 275/45R20 K1a K1b K2b 180  
A01 A02 A04  
A05 A07 A08  
A09 A12 A14  
A21 KOV P42 
RDK S01 
150-257 255/45R20 T01 T05 180  
150-257 265/45R20 180  
150-257 275/40R20 T02 T06 180  
Audi Q7 
4L, 4L1 
e1*2001/116*0350*.., 
e1*2001/116*0367*..; 
e13*2007/46*1081*.. 
- mit Radhaus- 
  Verbreiterungen 
150-257 275/45R20 180  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09  
A12 A14 A21  
KMV P42 
RDK S01 
155-294 255/45R20 K1b K2b T01  
155-397 265/45R20 K1b K2b  
Porsche Cayenne 
92A, -N, -H, -HN 
e13*2007/46*1085*..; 
e13*2007/46*1106*..., 
e13*2007/46*1107*..., 
e13*2007/46*1108*... 
155-397 275/45R20 K1c K2b  
A01 A02 A04  
A05 A07 A08  
A09 A12 A14 
A21 A56 BnK 
R21 RDK S03 
176-397 265/45R20 K1c R37 180  Porsche Cayenne 
9PA 
e13*2001/116*0089*. 
176-404 275/40R20 K1c K2b T02 T06 180  
A01 A02 A04  
A05 A07 A08 
A09 A12 A14 
A21 RDK S01 
155-331 265/45R20 K1c K2c T04 180  VW Touareg 
7L 
e1*2001/116*0203*.. 
155-331 275/40R20 K1c K2c T02 T06 180  
A01 A02 A04  
A05 A07 A08 
A09 A12 A14 
A21 S01 
150-250 255/45R20   
150-250 265/45R20 A01 K1a K1b  
VW Touareg 
7P, 7p, 7PH, 7pH 
e1*2007/46*0376*..; 
DE*2007/46*0400*..; 
e1*2007/46*0403*..; 
DE*2007/46*0404*..; 
e1*2007/46*0498*..; 
e1*2007/46*0499*.. 
150-250 275/45R20 A01 K1c  
A02 A04 A05  
A07 A08 A09  
A12 A14 A21 
A56 S02 
 
 
Auflagen und Hinweise 
 
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen 
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis 
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55047711 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9	020 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief 
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines 
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher 
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- 
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden 
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. 
 
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. 
gleichem Abrollumfang verwendet werden. 
 
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte 
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der 
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung 
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für 
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h 
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. 
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den 
Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) 
 
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55047711 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9	020 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. 
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
P42 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm 
an Achse 1. 
 
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des 
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende 
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom 
Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit 
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das 
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem)  in Verbindung 
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu 
ersetzen. 
 
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 
(siehe Seite 1) verwendet werden. 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48510 nach §22 StVZO 
 
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55047711 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B24GP-9	020 
Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2011 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2011. 
 
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der 
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 
 
 
Lambsheim, 15. August 2011 
  
 
Bohlander
 00169465.DOC  

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Radtyp
KBA
Hersteller RDKS/TPMS	Ventilart	Montierbar
Alligator RS3	Metall	ja
BaoLong 3901B.1	Metall	nein
CUB Universal	Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall	ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall	nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall	ja
Schrader EZ *	Gummi	ja
Schrader EZ	Metall	ja
Schrader 40700-1AYOA	Metall	nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. 
Herstellerempfehlung 
Aftermarkt RDKS/TPMS
48510
B24GP 9020