B34 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49694 nach §22 StVZO 
 
Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55086713 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B34-757 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0201708 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell B34 
Typ B34-757 
Radgröße 7,5Jx17EH2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe 	(mm) 
Rad- 	last 	(kg) 
Abrollumfang 	(mm) 
O6 B34-757 O6 / ohne Ring 	5/115/70,2 38 715 2150 
   
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49694 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B34-757 (s.o.) 
Radgröße 7,5Jx17EH2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S01 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 	- 
S02 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 	36 
S03 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 	- 
S04 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 150 	36 
S05 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 	36 
S06 Serien-Mutter M12x1,5  
offen 
Kegel 60° 140 - 
S07 Serien-Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
   

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Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55086713 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B34-757 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea 
 Opel 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
 
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Chevrolet Captiva 	KLAC, KLAD 	e4*2001/116*0113*.., 	e4*2001/116*0117*.. 
- incl. Facelift 2011 
  
93-135 225/60R17 R37  	A07 A12 A14 
 
A18 S07 93-190 235/55R17   
93-190 235/60R17   
93-190 235/65R17 R09 R35  
93-190 235/65R17 A01 G03  
93-190 245/55R17 A01 K1a K2b  
Chevrolet Cruze /-SW 	KL1J 	e4*2001/116*0140*..       
  
  
92-120 205/50R17 T89 T93  A07 A12 A14 
 
A18 A58 Car  	Flh Lim V17  	S05 92-120 205/55R17   
92-120 215/50R17 T91  
92-120 215/55R17 A01 G75  
92-120 215/55R17 R96  
92-120 225/45R17 T91  
92-120 225/50R17   
92-120 235/45R17   
Chevrolet Orlando 	KL1Y, KL1YN 
e4*2007/46*0224*..; 
e4*2007/46*0295*.. 
  
  
96-120 215/50R17   	A07 A12 A14 
 
A18 A58 V17  
S04 
96-120 215/55R17   
96-120 225/50R17   
96-120 235/45R17   
96-120 235/50R17 A01 K1a K1b K2b K6d K6y  
96-120 245/45R17   
Opel Ampera 	D1JOI 	e13*2007/46*1159*.. 
  
111 205/55R17 M+S  	A07 A12 A14 
 
A18 A58 Flh  
S02 
111 215/50R17   
111 215/55R17   
111 235/45R17   
Opel Antara 	L-A 	e4*2001/116*0118*.. 	- incl. Facelift 2011   
  
  
93-135 225/60R17 R37  	A07 A12 A14 
 
A18 S07 93-190 225/60R17 M+S  
93-190 235/55R17   
93-190 235/60R17   
93-190 235/65R17 R09 R35  
93-190 235/65R17 A01 G03  
93-190 245/55R17 A01 K1a K2b  
Opel Astra-J 
P-J, -/V, /SW 
e1*2007/46*0141*.., 
e4*2007/46*0309*.., 
e4*2007/46*0204*.. 
  
  
  
  
81,92-143 205/50R17 M+S R37  	A07 A12 A14 
 
A18 A58 Flh  	Lim V17 S01 81,92-143 205/50R17 R37  
81,92-143 205/55R17 R37  
81,92-143 215/50R17   
81,92-143 215/55R17 A01 G75  
81,92-143 215/55R17 R96  
81,92-143 225/45R17   
81,92-143 225/50R17   
81,92-143 235/45R17    

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Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55086713 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B34-757 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Opel Astra-J 	P-J/SW, -/V 	e4*2007/46*0204*..; 	e4*2007/46*0308*.. 
- Sports Tourer 
- Station Wagon 
  
  
  
  
  
  
  
74-132 205/50R17 M+S R37 T89 T93  A07 A12 A14 
 
A18 A58 Car  	V17 S01 74-132 205/50R17 R37 T89 T93  
74-132 205/55R17 R37  
74-132 215/50R17   
74-132 215/55R17 A01 G75  
74-132 215/55R17 R96  
74-132 225/45R17   
74-132 225/50R17   
74-132 235/45R17   
74-143 215/50R17 M+S  
74-143 225/45R17 M+S  
74-143 225/50R17 M+S  
74-143 235/45R17 M+S  
Opel Astra-J GTC 	P-J/SW 	e4*2007/46*0204*..     
  
74-147 225/55R17 A92  	A07 A14 A18 
 
Cpe S01 74-147 225/60R17 A12  
74-147 235/50R17 A12  
74-147 235/55R17 A12  
74-147 245/50R17 A01 A12 K2b K8h  
74-147 245/55R17 A01 A12 K2b K8h  
Opel Cascada 	P-J/SW 
e4*2007/46*0204*.. 
  
  
  
88-147 225/55R17 A92  	A07 A14 A18 
 
Cbo S03 88-147 225/60R17 A12  
88-147 235/50R17 A12  
88-147 235/55R17 A12  
88-147 245/50R17 A01 A12 K2b K8h  
88-147 245/55R17 A01 A12 K2b K8h  
Opel Insignia-B 	Z-B 	e8*2007/46*0264*.. 
- ohne GSI 
  
81-121 215/55R17 A91 R37  A07 A14 A18 
 
A57 Car Flh  	KOV V00 V17 
 
S06 
81-154 225/50R17 A01 A91 K2b  
81-154 225/55R17 A01 A90 K2b  
81-154 235/50R17 A01 A12 K2b  
81-154 245/50R17 A01 A12 K1a K2b K6k  
Opel Zafira Tourer 	P-J/SW, -/V 	e4*2007/46*0204*.., 	e4*2007/46*0308*.. 
- incl. Facelift 2016 
  
81-110 215/50R17 R37 T91 T95  	A07 A12 A14 
 
A18 A58 V17  
S01 
81-110 215/55R17 R37  
81-147 225/50R17   
81-147 235/45R17 T93 T94  
81-147 235/50R17 A01 K1a K2b  
81-147 245/45R17 A01 K1a K2b  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
   

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-	fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
   

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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A92 Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem 
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- 
und Kettenherstellers sind zu beachten. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster. 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen 
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I 
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
G75 Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, 
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen 
Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
   

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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
ausschnittkante um 5 mm auszustellen. 
 
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten 
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
R96 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 
215/60R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
   

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Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55086713 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B34-757 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49694 nach §22 StVZO 
 
Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55086713 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B34-757 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 195/40R17 215/35R17 
Nr.   2 195/45R17 215/40R17 
Nr.   3 205/40R17 225/35R17 
Nr.   4 205/45R17 235/40R17 
Nr.   5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   6 205/55R17 225/50R17 
Nr.   7 215/40R17 245/35R17 
Nr.   8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 
Nr.   9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 
Nr. 10 215/55R17 235/50R17 
Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 
Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 
Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 
Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 
Nr. 15 235/50R17 255/45R17 
Nr. 16 235/55R17 255/50R17 
Nr. 17 235/60R17 255/55R17 
Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 
Nr. 19 255/45R17 285/40R17 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 9. April 2020 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49694 nach §22 StVZO 
 
Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55086713 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B34-757 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 9. April 2020 
 
 
Bohlander
   00341809.DOC 
RN/Boh