B41 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026
Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.
PDF-Seite 1
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 1 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: BA1 Radausführungskennz.: BA1; Lk112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 28 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 920 kg Reifenabrollumfang: 2380 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:BMW Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 140 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm 140 Nm BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm 140 Nm BF4 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm 140 Nm BF5 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 140 Nm
PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 2 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G2C e1*2018/858*00123*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 115 bis 180 BMW 2er Coupe 225/40R19 A94) A02) bis A10) BF1) 255/35R19 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 255/35R19 K04) A01) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 210 BMW 3er (Heckantrieb) 225/40R19 N235) T93) A02) bis A10) A11) BF1) 235/35R19 A01) A94a) K04) N245) T91) 235/40R19 A01) G01) K04) N245) T95) 245/35R19 A01) K01) K04) N255) T93) 255/35R19 A01) K01) K04) T96) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 255/35R19 K04) T96) A01) bis A10) A11) BF1)
PDF-Seite 3
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 3 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210 BMW 3er (Allradantrieb) 225/40R19 N235) T93) A02) bis A10) A11) BF1) 235/35R19 A01) A94a) K04) N245) T91) 235/40R19 A01) G01) K04) N245) T95) 245/35R19 A01) K01) K04) N255) T93) 255/35R19 A01) K01) K04) T96) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 255/35R19 K04) T96) A01) bis A10) A11) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 250 bis 275 BMW M340i, M340d (Allradantrieb) 225/40R19 T93) A02) bis A10) BF1) 235/35R19 A01) A94a) K04) T91) 235/40R19 A01) G01) K04) 245/35R19 A01) K01) K04) T93) 255/35R19 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 255/35R19 K04) A01) bis A10) BF1)
PDF-Seite 4
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 4 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210 BMW 4er (Coupe, Cabrio) 225/40R19 T93) A01) bis A10) BF1) K04) 235/35R19 T91) 235/40R19 G01) 245/35R19 T93) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 255/35R19 K04) A01) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 250 bis 275 BMW M440i, M440d (Coupe, Cabrio) 225/40R19 M+S T93) A01) bis A10) BF1) K04) 235/35R19 M+S T91) 235/40R19 M+S G01) 245/35R19 M+S T93) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 255/35R19 K04) A01) bis A10) BF1)
PDF-Seite 5
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 5 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe225/40R19 N235) T93) A02) bis A10) BF1) 225/45R19 N235) 235/40R19 A01) K04) N245) 245/40R19 A01) K01) K04) 255/35R19 A01) K01) K02) 255/40R19 A01) K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 245/40R19 K01) 255/40R19 K02) A01) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 105 BMW i4 255/40R19 K03) A01) bis A10) BF1) K04) HL 245/40R19 N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 245/40R19 255/40R19 K04) A01) bis A10) BF1) HL 245/40R19 255/40R19 K04) A01) bis A10) BF1) V00)
PDF-Seite 6
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 6 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 BMW i4 M50 255/40R19 K03) A01) bis A10) BF1) K04) HL 245/40R19 N255) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 245/40R19 255/40R19 K04) A01) bis A10) BF1) HL 245/40R19 255/40R19 K04) A01) bis A10) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive, BMW 5er Hybrid (Limousine, außer M550i xDrive und M550d xDrive) 225/40R19 N235) T93) A02) bis A10) A11) BF1) E21) 225/45R19 N235) T96) 235/40R19 N245) T95) 245/40R19 255/35R19 T96) HL 225/40R19 N235) T96) HL 235/40R19 N245) HL 245/40R19 HL 255/35R19
PDF-Seite 7
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 7 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive (Kombi, außer M550d xDrive) 225/45R19 GEE) N235) T96) A02) bis A10) A11) BF1) E21) 245/40R19 A01) K03) T98) 255/35R19 A01) K01) T96) 255/40R19 A01) GA2) K01) HL 225/40R19 N235) T96) HL 235/40R19 N245) T98) HL 245/40R19 A01) K03) HL 255/35R19 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 294 BMW 5er (Kombi, nur M550d xDrive) 245/40R19 M+S K03) W255) A01) bis A10) BF1) E21) EF0) 255/40R19 M+S G01) K01) W265) HL 245/40R19 M+S K03) W255) HL 255/35R19 M+S K01) W265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6E e1*2018/858*00317*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 105 BMW i5 (Limousine) 245/45R19 A02) bis A10) B84) BF1) EF0)
PDF-Seite 8
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 8 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6L e1*2018/858*00316*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 230 BMW 5er (Limousine) 225/45R19 N235) T96) A02) bis A10) A11) B84) BF1) EF0) 235/45R19 N245) 245/40R19 T98) 245/45R19 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6K e1*2018/858*00360*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 230 BMW 5er (Touring) 235/45R19 N245) T99) A02) bis A10) A11) B84) BF1) EF0) 245/40R19 N255) T98) 245/45R19 N255) 255/40R19 N265) T100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6GT e1*2007/46*1791*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R19 A02) bis A10) A11) BF1) 255/40R19
PDF-Seite 9
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 9 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 390 BMW 7er (Baureihe G11) 225/45R19 A01) G01) N235) T96) A02) bis A10) A11) BF1) 235/45R19 N245) 245/45R19 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G7L e1*2018/858*00154*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 bis 280 BMW 7er, i7 255/45R19 A02) bis A10) B81) BF2) EF0) N265) T104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 235 bis 250 BMW 840d xDrive, 840i xDrive (Coupe 2-türer, Cabrio) 245/40R19 M+S A01) bis A10) A94) BF1) K04) 255/35R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 390 BMW M850i xDrive (Coupe 2-türer, Cabrio) 245/40R19 M+S A01) bis A10) A94) BF1) K04) 255/35R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1X e1*2007/46*1676*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/40R19 A01) bis A10) BF3) E72) K01) K02) K89)
PDF-Seite 10
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 10 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U1X e1*2018/858*00153*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 221 BMW X1 225/45R19 K04) N235) A01) bis A10) A11) BF1) K01) 235/45R19 K04) N245) 245/45R19 K02) 255/40R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U1X e1*2018/858*00153*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 68 bis 104 BMW iX1 225/45R19 K04) N235) A01) bis A10) BF1) EF0) K01) 235/45R19 K04) N245) 245/45R19 K02) 255/40R19 K02)
PDF-Seite 11
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 11 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U2X e1*2018/858*00371*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 221 BMW X2 225/45R19 K04) N235) A01) bis A10) A11) BF4) K01) 235/45R19 K02) N245) 245/40R19 K02) 255/40R19 K02) HL 245/40R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U2X e1*2018/858*00371*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 68 bis 104 BMW iX2 225/45R19 K04) N235) T96) A01) bis A10) BF4) K01) 235/45R19 K02) N245) 245/40R19 K02) 255/40R19 K02) HL 245/40R19 K02)
PDF-Seite 12
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 12 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210 BMW X3 235/50R19 A01) bis A10) A11) BF1) K04) 245/50R19 K03) 255/45R19 265/45R19 275/45R19 K03) K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i245/50R19 M+S K03) A01) bis A10) A11) BF1) EF0) K04) 255/45R19 M+S 265/45R19 M+S 275/45R19 M+S K03) K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3XE e1*2007/46*2130*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 BMW iX3 245/50R19 A94a) K03) A01) bis A10) BF1) K04) 255/45R19 A94) 265/45R19 A94a) 275/45R19 K03)
PDF-Seite 13
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 13 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3XN e1*2018/858*00409*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280 BMW X3 (Allrad, Heckantrieb) 235/50R19 N245) A02) bis A10) BF1) 235/55R19 N245) 245/50R19 N255) 255/45R19 N265) 255/50R19 N265) 265/45R19 N275) 275/45R19 N285) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 210 BMW X4 235/50R19 A02) bis A10) A11) BF1) 245/50R19 255/45R19 265/45R19 275/45R19
PDF-Seite 14
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 14 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i245/50R19 M+S A02) bis A10) A11) BF1) 255/45R19 M+S 265/45R19 M+S 275/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5X e1*2007/46*1918*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 250 BMW X5 255/50R19 ER4) A02) bis A10) A11) BF5) E71) EF0) 255/55R19 ER1) 265/45R19 ER6) T105) 265/50R19 ER3) 275/45R19 ER5) 275/50R19 A01) ER2) K01)
PDF-Seite 15
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 15 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4Z e1*2007/46*1949*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 250 BMW Z4 225/40R19 M+S A94) A02) bis A10) BF1) 245/35R19 M+S A94) 255/35R19 A94a) N265) 255/35R19 M+S A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 M+S 245/40R19 M+S A94a) A02) bis A10) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 155 BMW Mini Countryman225/40R19 A01) bis A10) A11) BF3) K01) K02) 245/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 170 bis 225 BMW Mini Countryman John Cooper Works 225/40R19 A01) bis A10) BF3) K01) K02) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
PDF-Seite 16
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 16 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
PDF-Seite 17
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 17 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 B81)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm, •Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm B84)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 140 Nm E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E71)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E72)Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1880 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
PDF-Seite 18
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 18 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1910 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1930 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER6)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1970 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
PDF-Seite 19
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 19 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K78)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5 mm zu kürzen, •der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt. K89)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen, •die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen, •Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die Radhausverbreiterung klebend zu fixieren. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
PDF-Seite 20
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 20 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T105)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
PDF-Seite 21
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-I0-216 Anlage-Nr. : 4a Seite : 21 / 21 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 W265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 4a mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.10.2025