B41 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	1 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-859
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BA1
Radausführungskennz.:	BA1; Lk112
Radgröße:	8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	28 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	920 kg
Reifenabrollumfang:	2380 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:BMW
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 28 mm
140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27 mm
140 Nm
BF4 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm
BF5 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
140 Nm 

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	2 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C	e1*2018/858*00123*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
115 bis 180 BMW 2er Coupe 225/40R19
A94)
A02) bis A10)
BF1)
255/35R19
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 255/35R19
K04)
A01) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K	e1*2007/46*2017*..
G3L	e1*2007/46*1947*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 210 BMW 3er
(Heckantrieb)
225/40R19
N235) T93)
A02) bis A10)
A11) BF1)
235/35R19
A01) A94a) K04) N245) T91)
235/40R19
A01) G01) K04) N245) T95)
245/35R19
A01) K01) K04) N255) T93)
255/35R19
A01) K01) K04) T96)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 255/35R19
K04) T96)
A01) bis A10)
A11) BF1) 

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	3 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K	e1*2007/46*2017*..
G3L	e1*2007/46*1947*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 3er
(Allradantrieb)
225/40R19
N235) T93)
A02) bis A10)
A11) BF1)
235/35R19
A01) A94a) K04) N245) T91)
235/40R19
A01) G01) K04) N245) T95)
245/35R19
A01) K01) K04) N255) T93)
255/35R19
A01) K01) K04) T96)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 255/35R19
K04) T96)
A01) bis A10)
A11) BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K	e1*2007/46*2017*..
G3L	e1*2007/46*1947*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
250 bis 275 BMW M340i, M340d
(Allradantrieb)
225/40R19
T93)
A02) bis A10)
BF1)
235/35R19
A01) A94a) K04) T91)
235/40R19
A01) G01) K04)
245/35R19
A01) K01) K04) T93)
255/35R19
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 255/35R19
K04)
A01) bis A10)
BF1) 

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	4 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C	e1*2007/46*2126*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 4er
(Coupe, Cabrio)
225/40R19
T93)
A01) bis A10)
BF1) K04)
235/35R19
T91)
235/40R19
G01)
245/35R19
T93)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 255/35R19
K04)
A01) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C	e1*2007/46*2126*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
250 bis 275 BMW M440i, M440d
(Coupe, Cabrio)
225/40R19 M+S
T93)
A01) bis A10)
BF1) K04)
235/35R19 M+S
T91)
235/40R19 M+S
G01)
245/35R19 M+S
T93)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 255/35R19
K04)
A01) bis A10)
BF1) 

PDF-Seite 5

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	5 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C	e1*2018/858*00122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe225/40R19
N235) T93)
A02) bis A10)
BF1)
225/45R19
N235)
235/40R19
A01) K04) N245)
245/40R19
A01) K01) K04)
255/35R19
A01) K01) K02)
255/40R19
A01) K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/40R19
K01)
255/40R19
K02)
A01) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C	e1*2018/858*00122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 105 BMW i4	255/40R19
K03)
A01) bis A10)
BF1) K04)
HL 245/40R19
N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/40R19 255/40R19
K04)
A01) bis A10)
BF1)
HL 245/40R19 255/40R19
K04)
A01) bis A10)
BF1) V00) 

PDF-Seite 6

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	6 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C	e1*2018/858*00122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 BMW i4 M50 255/40R19
K03)
A01) bis A10)
BF1) K04)
HL 245/40R19
N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
245/40R19 255/40R19
K04)
A01) bis A10)
BF1)
HL 245/40R19 255/40R19
K04)
A01) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L	e1*2007/46*1688*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er
xDrive, BMW 5er Hybrid
(Limousine, außer
M550i xDrive und
M550d xDrive)
225/40R19
N235) T93)
A02) bis A10)
A11) BF1) E21)
225/45R19
N235) T96)
235/40R19
N245) T95)
245/40R19
255/35R19
T96)
HL 225/40R19
N235) T96)
HL 235/40R19
N245)
HL 245/40R19
HL 255/35R19 

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	7 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K	e1*2007/46*1750*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er
xDrive
(Kombi, außer M550d
xDrive)
225/45R19
GEE) N235) T96)
A02) bis A10)
A11) BF1) E21)
245/40R19
A01) K03) T98)
255/35R19
A01) K01) T96)
255/40R19
A01) GA2) K01)
HL 225/40R19
N235) T96)
HL 235/40R19
N245) T98)
HL 245/40R19
A01) K03)
HL 255/35R19
A01) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K	e1*2007/46*1750*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
294 BMW 5er
(Kombi, nur M550d
xDrive)
245/40R19 M+S
K03) W255)
A01) bis A10)
BF1) E21) EF0)
255/40R19 M+S
G01) K01) W265)
HL 245/40R19 M+S
K03) W255)
HL 255/35R19 M+S
K01) W265)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6E	e1*2018/858*00317*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
105 BMW i5
(Limousine)
245/45R19	A02) bis A10)
B84) BF1) EF0) 

PDF-Seite 8

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	8 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L	e1*2018/858*00316*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 230 BMW 5er
(Limousine)
225/45R19
N235) T96)
A02) bis A10)
A11) B84) BF1) EF0)
235/45R19
N245)
245/40R19
T98)
245/45R19
255/40R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K	e1*2018/858*00360*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 230 BMW 5er
(Touring)
235/45R19
N245) T99)
A02) bis A10)
A11) B84) BF1) EF0)
245/40R19
N255) T98)
245/45R19
N255)
255/40R19
N265) T100)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT	e1*2007/46*1791*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R19	A02) bis A10)
A11) BF1)
255/40R19 

PDF-Seite 9

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	9 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
7L	e1*2007/46*0276*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 390 BMW 7er
(Baureihe G11)
225/45R19
A01) G01) N235) T96)
A02) bis A10)
A11) BF1)
235/45R19
N245)
245/45R19
255/40R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G7L	e1*2018/858*00154*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 280 BMW 7er, i7 255/45R19	A02) bis A10)
B81) BF2) EF0) N265) T104)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C	e1*2007/46*1906*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
235 bis 250 BMW 840d xDrive, 840i
xDrive
(Coupe 2-türer, Cabrio)
245/40R19 M+S	A01) bis A10)
A94) BF1) K04)
255/35R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C	e1*2007/46*1906*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
390 BMW M850i xDrive
(Coupe 2-türer, Cabrio)
245/40R19 M+S	A01) bis A10)
A94) BF1) K04)
255/35R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1
xDrive
225/40R19	A01) bis A10)
BF3) E72) K01) K02) K89) 

PDF-Seite 10

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	10 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 221 BMW X1	225/45R19
K04) N235)
A01) bis A10)
A11) BF1) K01)
235/45R19
K04) N245)
245/45R19
K02)
255/40R19
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX1	225/45R19
K04) N235)
A01) bis A10)
BF1) EF0) K01)
235/45R19
K04) N245)
245/45R19
K02)
255/40R19
K02) 

PDF-Seite 11

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	11 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 221 BMW X2	225/45R19
K04) N235)
A01) bis A10)
A11) BF4) K01)
235/45R19
K02) N245)
245/40R19
K02)
255/40R19
K02)
HL 245/40R19
K02)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX2	225/45R19
K04) N235) T96)
A01) bis A10)
BF4) K01)
235/45R19
K02) N245)
245/40R19
K02)
255/40R19
K02)
HL 245/40R19
K02) 

PDF-Seite 12

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	12 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X	e1*2007/46*1797*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210 BMW X3	235/50R19	A01) bis A10)
A11) BF1) K04)
245/50R19
K03)
255/45R19
265/45R19
275/45R19
K03) K78)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X	e1*2007/46*1797*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i245/50R19 M+S
K03)
A01) bis A10)
A11) BF1) EF0) K04)
255/45R19 M+S
265/45R19 M+S
275/45R19 M+S
K03) K78)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE	e1*2007/46*2130*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 BMW iX3	245/50R19
A94a) K03)
A01) bis A10)
BF1) K04)
255/45R19
A94)
265/45R19
A94a)
275/45R19
K03) 

PDF-Seite 13

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	13 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XN	e1*2018/858*00409*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 280 BMW X3
(Allrad, Heckantrieb)
235/50R19
N245)
A02) bis A10)
BF1)
235/55R19
N245)
245/50R19
N255)
255/45R19
N265)
255/50R19
N265)
265/45R19
N275)
275/45R19
N285)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X	e1*2007/46*1881*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW X4	235/50R19	A02) bis A10)
A11) BF1)
245/50R19
255/45R19
265/45R19
275/45R19 

PDF-Seite 14

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	14 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X	e1*2007/46*1881*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i245/50R19 M+S	A02) bis A10)
A11) BF1)
255/45R19 M+S
265/45R19 M+S
275/45R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X	e1*2007/46*1918*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 250 BMW X5	255/50R19
ER4)
A02) bis A10)
A11) BF5) E71) EF0)
255/55R19
ER1)
265/45R19
ER6) T105)
265/50R19
ER3)
275/45R19
ER5)
275/50R19
A01) ER2) K01) 

PDF-Seite 15

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	15 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z	e1*2007/46*1949*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 250 BMW Z4	225/40R19 M+S
A94)
A02) bis A10)
BF1)
245/35R19 M+S
A94)
255/35R19
A94a) N265)
255/35R19 M+S
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19 M+S 245/40R19 M+S
A94a)
A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 155 BMW Mini Countryman225/40R19	A01) bis A10)
A11) BF3) K01) K02)
245/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
170 bis 225 BMW Mini Countryman
John Cooper Works
225/40R19	A01) bis A10)
BF3) K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 

PDF-Seite 16

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	16 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers). 

PDF-Seite 17

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	17 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
B81)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
•Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm
B84)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E71)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E72)Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1880 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). 

PDF-Seite 18

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	18 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1910 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1930 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER6)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1970 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GEE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

PDF-Seite 19

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	19 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K78)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 5 mm zu kürzen,
•der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
K89)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
•die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
•Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 

PDF-Seite 20

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	20 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 

PDF-Seite 21

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-I0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	21 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
W265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 4a mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.10.2025