RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001202-E0-216 
2b 
1 / 4 
Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-656 
 
 
Technische Daten, Kurzfassung 
Raddaten 
 
Radtyp: 	RC34-656 
Art des Sonderrades: 	einteiliges Leichtmetall-Rad 
Handelsmarke: 	Brock Alloy Wheels 
Montageposition: 	Vorder-und Hinterachse 
Radausführung: 	PS 
Radausführungskennz.: 	RC34-656-1; PS; Lk108 
Radgröße: 	6½Jx16H2 
Rad-Einpresstiefe: 	32 mm 
Lochkreisdurchmesser: 	108 mm 
Lochzahl: 	4 
Mittenlochdurchmesser: 	65,10 mm 
Zentrierart: 	Mittenzentrierung 
Zentrierring: 	ohne Ring 
geprüfte Radlast: *) 	550 kg 
Reifenabrollumfang: 	2100 mm 
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. 
 
 
Allgemeine Anforderungen 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. 
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. 
entsprechend ersetzt werden. 
 
Verwendungsbereich 
Fahrzeughersteller oder Marke: PEUGEOT 
 
Radbefestigung 
Auflagen- 
Kürzel 
Achse Beschreibung der Befestigungsteile 	Zubehör-Kit Anzugs- 
moment 
BF1 1+2 bei Serien-Leichtmetallrad: 
Serien-Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 36 mm, Flachbund,  
bei Serien-Stahlrad: 
Radschraube M12x1,25 Schaftlänge 35 mm, 
Flachbund (VPE03) 
 110 Nm  

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO 
Nr. : 
Anlage-Nr. : 
Seite : 
Auftraggeber : 
Teiletyp : 
RA-001202-E0-216 
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Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-656 
 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
U 	e2*2007/46*0639*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
55 bis 96 Peugeot 208 185/55R16 	A02) bis A10) 
 	(außer Elektro) N195) 	BF1) EF0) 
 
195/55R16 
 
 
205/50R16 
 
 	A01) K03) K04)  
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
U 	e2*2007/46*0639*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
26 bis 62 Peugeot e-208 195/55R16 
 
205/50R16 
A02) bis A10) 
BF1) 
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
U 	e2*2007/46*0639*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
74 bis 114 Peugeot 2008 215/65R16 	A02) bis A10) 
 	(ausser Elektro) GK4) 	BF1) EF0) 
 
225/60R16 
 
 	GK4)  
 
225/65R16 
 
 	GB3)  
 
235/60R16 
 
 	A01) GK4) K03) K04)  
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
U 	e2*2007/46*0639*.. 
Motorleistung 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 
vorne und hinten, ggf. Auflagen 
Auflagen und Hinweise 
57 bis 62 Peugeot e-2008 215/65R16 	A02) bis A10) 
   	BF1) EF0) 
 	225/60R16  
 
235/60R16 
 
 	A01) K03)  
 
Auflagen und Hinweise 
 
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten 
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen 
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur 
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO 
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.  

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RA-001202-E0-216 
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Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-656 
 
 
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den 
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der 
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu 
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie 
nicht zulässig. 
 
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine 
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem 
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre 
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 
 
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit 
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den 
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht 
über die Radkontur hinausragen. 
 
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen 
Befestigungsteile zu verwenden. 
 
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 
 
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger 
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei 
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem 
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet 
werden. 
 
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei 
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt 
wird. 
 
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach 
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts 
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. 
 
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: 
Achse: 1+2 
 bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25, 
Schaftlänge 36 mm,  Anzugsmoment: 110 Nm 
 bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 
35 mm(VPE03),  Anzugsmoment: 110 Nm 
  

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO 
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RA-001202-E0-216 
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Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
RC34-656 
 
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der 
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren 
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren 
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. 
 
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer Achslast von 1140 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den 
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). 
 
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des 
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) 
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination 
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. 
 
GB3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R18 ausgerüstet oder 
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- 
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) 
und G01) zu beachten. 
 
GK4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R18, 
215/60R17, 215/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den 
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der 
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu 
beachten. 
 
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der 
Radmitte herzustellen. 
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der 
Radmitte herzustellen. 
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse 
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche 
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung 
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 
 
Die Anlage 2b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für 
Sonderräder Typ RC34-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
Geschäftsstelle Essen, 05.09.2023