B40 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell B40 
Typ B40-8020 
Radgröße 8,0Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe 	(mm) 
Rad- 	last 	(kg) 
Abrollumfang 	(mm) 
P3 B40-8020 P3 / ohne Ring 	5/112/66,6 28 930 2380 
  
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 52566 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B40-8020 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx20H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 
D=28mm 
140 30 
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 
D=28mm 
160 30 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Volkswagen 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Audi e-tron, -/Sportback 	GE 	e1*2007/46*1914*.. 
158 255/50R20 A31 M+S  A07 A21  
A56 A99 S02 
158 265/50R20 A01 A12 K1a K2b M+S  
Audi Q5 (I) 	8R, 8R1, 8R2 	e1*2001/116*0473*..; 
e1*2001/116*0497*.., 
e13*2007/46*1083*..; 
e13*2007/46*1179*.. 
- incl. Facelift 2012 
100-200 235/45R20   	A07 A12 A21 
 
A99 S01 100-200 245/45R20   
100-200 255/45R20 A01 K1a  
Audi Q5 (I) 	8R, 8R1, 8R2 	e1*2001/116*0473*..; 	e1*2001/116*0497*..; 
e13*2007/46*1083*..; 
e13*2007/46*1179*.. 
- incl. Facelift 2012 
- mit Radhaus- 
   Verbreiterungen 
100-200 235/45R20   	A07 A12 A21 
 
A99 KMV S01 100-200 245/45R20   
100-200 255/45R20   
Audi Q5 TFSIe, -	/Sportback(II) 	FY 	e1*2007/46*1550*12-.. 
- Plug-in Hybrid 
- incl. Facelift 2021 
185,195    235/45R20 T00  	A07 A12 A21 
 
A56 A99 S01 185,195    245/45R20 A01 K1a K2b  
185,195    245/45R20 K1v K2h  
185,195    255/45R20 A01 K1a K1b K2b  
Audi Q5, -/Sportback(II) 
FY 
e1*2007/46*1550*.., 
e1*2007/46*1685*.. 
- incl. Facelift 2021 
100-210 235/45R20   	A07 A12 A21 
 
A57 A99 NoP  
S01 
100-210 245/45R20 A01 K1a K2b  
100-210 245/45R20 K1v K2h  
100-210 255/45R20 A01 K1a K1b K2b  
Audi Q7 	4L, 4L1 	e1*2001/116* 	0350*20-..;  
0367*05-..; 
e13*2007/46* 
1081*06-.. 
155-250 255/50R20 A63  A07 A21 A56 
A99 B03 L06 
MpH S02 
Audi Q7 	4L, 4L1 	e1*2001/116*0350*20-..;  	0367*05-..; 	e13*2007/46* 	1081*06-.. 
- mit Radhaus- 
   Verbreiterungen 
155-250 255/50R20 A63 M+S  	A07 A21 A56 
A99 L06 MpH 
RQ7 S02 
Audi SQ5 (I) 
8R, 8R1 
e1*2001/116*0473*..; 
e13*2007/46*1083*..; 
- mit Radhaus- 
   Verbreiterungen 
230-260 235/45R20 M+S  	A07 A12 A21 
 
A99 KMV S01 230-260 245/45R20 M+S  
230-260 255/45R20 M+S   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Audi SQ5, -/Sportback (II) 	FY 	e1*2007/46*1550*.. 	- incl. Facelift 2021 
251-260    235/45R20 A11 M+S  	A07 A21 A56 
 
A99 K1v K2h  	S01 251-260    245/45R20 A12 M+S  
251-260    255/45R20 A01 A12 K1b  
Audi SQ7 	4L, 4L1 	e1*2001/116* 
0350*26-..; 
e13*2007/46* 
1081*12-.. 
320, 373 255/50R20 A63 M+S  	A07 A21 A56 
A99 L06 RQ7 
S02 
Audi SQ7 	4L, 4L1 	e1*2001/116* 	0350*26-..; 	e13*2007/46* 
1081*12-.. 
320 255/50R20 A63 M+S  A07 A21 A56 
A99 B03 L06 
S02 
VW Touareg (III) 	CR 
e1*2007/46*1827*.. 
170-310 255/50R20 A63  A07 A21 A56 
A99 L06 S02 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
   

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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-	schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die 
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu 
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K1v Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
satzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...). 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
ne Allradlenkung (4WS). 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. 
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a. 
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreite-
rungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52566 nach §22 StVZO 
 
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55003219 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx20H2 Typ B40-8020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 10. September 2021 in Lambsheim statt. 
 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 10. September 2021 
 
 
Laux
   00375435.DOC 
RN/RL