RC24 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 31.07.2026
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 3 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0400809 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC24 Typ RC24-656 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- führung Kennzeichnung Rad Ausführungsbezeichnung / Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mitten- loch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) V8 RC24-656 V8/ ohne Ring RC24-656-1 V8/ohne Ring 5/112/57,1 33 710 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48953 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Ausführungsbezeichnung RC24-656 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 27,8 mm 140 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 3 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- weise Auflagen und Hinweise Audi Q3 8U, 8U1 e1*2007/46*0591*..; e13*2007/46*1163*.. 100-155 215/60R16 A13 A02 A04 A05 A07 A08 A09 A14 A21 A57 S01 100-155 215/65R16 A13 100-155 225/60R16 A13 100-155 235/60R16 A12 Audi Q3 8U, 8U1 e1*2007/46*0591*..; e13*2007/46*1163*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen 100-155 215/60R16 A13 A02 A04 A05 A07 A08 A09 A14 A21 A57 KMV S01 100-155 215/65R16 A13 100-155 225/60R16 A13 100-155 235/60R16 A12 Auflagen und Hinweise A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 48953 nach §22 StVZO Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55064912 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ RC24-656 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 3 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug- ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs- sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus- ragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 30. September 2013 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 30. September 2013 Bohlander 00200886.DOC
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Diese Seite im PDFRadtyp KBA Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar Alligator RS3 Metall nein BaoLong 3901B.1 Metall nein CUB Universal Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall nein Schrader EZ * Gummi ja Schrader EZ Metall ja Schrader 40700-1AYOA Metall nein *zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben. Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. Herstellerempfehlung Aftermarkt RDKS/TPMS 48953 RC24 656