RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	1 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	X7
Radausführungskennz.:	X7; Lk108
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	42 mm
Lochkreisdurchmesser:	108 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	63,40 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	840 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:FORD
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F130 Nm
BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	ZP-533
D13CL10F
200 Nm
BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	120 Nm
BF4 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F140 Nm
BF5 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	200 Nm
BF6 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	135 Nm
BF7 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	ZP-533
D13CL10F
140 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	2 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2	e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG	e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG	e13*2001/116*1000*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 107 Ford C-Max 205/40R18
N215) T86)
A01) bis A10)
BF1) K04) S01)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
K03) N225)
225/40R18
K03) K57)
245/35R18
K01) K57) K58)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA	e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG	e13*2007/46*1288*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-
Max
(Ausführungen mit
Serie nicht nur
205/55R16)
205/40R18
A93a) N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) S01)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
A01) K03) N225) T89)
215/45R18
A01) GCM) K03) N225)
225/40R18
A01) K03) K04) N235)
235/35R18
A01) K03) K04) T90)
235/40R18
A01) K03) K04) K13) K22) K67)
245/35R18
A01) K01) K04) K67)
245/40R18
A01) G8T) K01) K04) K13) K22) K27)
K67) K68) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	3 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA	e13*2007/46*1103*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-
Max
(Serie nur 205/55R16)
225/40R18
K03)
A01) bis A10)
BF1) K04) S01)
245/35R18
K01) K67)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF	e1*2007/46*1524*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 175 Ford Edge	235/60R18
A93a)
A02) bis A10)
BF2)
245/55R18
A01) A93a) K03)
255/55R18
A01) A93a) K01)
275/50R18
A01) A93a) K01) K02)
285/50R18
A01) K01) K02) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	4 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3	e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG	e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG	e13*2001/116*0999*..
DB3	e13*2001/116*0157*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
59 bis 107 Ford Focus
(3-türer, 4-türer, 5-türer,
Kombi, Cabrio)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1) S01)
205/45R18
A01) K62) M00) T86)
215/40R18
225/35R18
A01) K03)
225/40R18
A01) K03) K61) K62)
235/35R18
A01) K03) K04) K60) K62)
245/35R18
A01) K01) K04) K28) K60) K61) K62)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3	e13*2001/116*0144*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
166 Ford Focus ST 205/40R18 M+S	A02) bis A10)
BF1) S01)
205/45R18 M+S
A01) K62) M00)
215/40R18 M+S
225/35R18
A01) K03)
225/40R18
A01) K03) K61) K62)
235/35R18
A01) K03) K04) K60) K62)
245/35R18
A01) K01) K04) K28) K60) K61) K62) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	5 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3	e13*2001/116*0144*..
DA3-RS	e13*2001/116*1010*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
224 bis 257 Ford Focus RS 205/45R18 M+S
M00) W215)
A02) bis A10)
BF1)
215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
225/40R18 M+S
A01) K72)
235/40R18 M+S
A01) K01) K16) K72)
245/35R18 M+S
A01) K01) K16) K72)
245/40R18 M+S
A01) K01) K13) K16) K22) K25) K72)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB	e13*2007/46*1138*..
DYB-RS	e13*2007/46*1616*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
257 Ford Focus RS
(ab Modell 2016)
225/40R18	A02) bis A10)
BF1) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	6 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB	e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG	e13*2007/46*1289*..
DYB-N	e13*2007/46*1363*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus
(Limousine, Kombi)
205/40R18
A93) N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) S01)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
T89)
215/45R18
225/40R18
A01) K03)
235/35R18
A01) K01) K04)
235/40R18
A01) K01) K04) K13) K22) K25)
245/35R18
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB	e13*2007/46*1138*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
136 bis 184 Ford Focus ST 215/40R18
N225)
A02) bis A10)
BF1)
215/40R18 M+S
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
225/40R18
A01) K03) N235)
225/40R18 M+S
A01) K03)
235/40R18
A01) K01) K04) K13) K22) K25)
245/35R18
A01) K01) K04) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus
(Limousine,
Ausführungen mit
Verbundlenkerachse)
205/45R18
M00) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1) E73)
215/45R18
A01) K04)
225/45R18
A01) K04)
235/40R18
A01) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenkerachse)
205/45R18
M00) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1) E73)
215/45R18
225/45R18
A01) K03) K04)
235/40R18
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus Active
(Limousine, Kombi)
215/45R18
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/50R18
M00)
225/45R18
235/45R18
245/40R18 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	8 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 206 Ford Focus ST
(Limousine, Kombi)
215/40R18
N225)
A02) bis A10)
BF1)
215/45R18
N225)
225/40R18
A01) K03) N235)
235/40R18
A01) K01) K04)
245/35R18
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2	e13*2001/116*0109*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 147 Ford Kuga
(1. Generation)
225/50R18
N235)
A02) bis A10)
BF1) E61) S01)
235/45R18
235/50R18
A01) K03)
245/45R18
245/50R18
A01) G2E) K03) K04)
255/45R18
A01) K03) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	9 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2	e13*2001/116*0109*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 178 Ford Kuga
(2. Generation)
215/55R18
M00) N225)
A02) bis A10)
BF1) E62)
225/50R18
N235)
235/50R18
A01) K03) K77)
245/45R18
255/45R18
A01) K03) K77)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DFK	e13*2007/46*2188*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 140 Ford Kuga
(3. Generation)
225/60R18	A01) bis A10)
A11) BF3) K04)
235/55R18
K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7	e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG	e13*2001/116*1015*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 176 Ford Mondeo
(bis Modelljahr 2014)
215/45R18
G6U)
A02) bis A10)
BF4) E52) E64) S01)
225/40R18
235/35R18
A01) K04) T90)
235/40R18
A01) K04)
245/35R18
A01) K04) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	10 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7	e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV	e13*2007/46*1485*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 177 Ford Mondeo
(ab Modelljahr 2015)
215/45R18
N225)
A02) bis A10)
A11) BF4) E65)
215/45R18 M+S
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/40R18
A01) K04)
235/45R18
A01) K04) K13) K25)
245/40R18
A01) K04)
245/45R18
A01) G2B) K04) K13) K25)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
LSK	e13*2007/46*2387*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130 Ford Mustang Mach-E 225/60R18
A94)
A02) bis A10)
BF5) EF0)
235/55R18
A01) A94a) K03) K04)
245/55R18
A01) K01) K04)
255/50R18
A01) K01) K04)
255/55R18
A01) G0F) K01) K04) 

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Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K	e9*2007/46*3165*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 147 Ford Puma	215/45R18
A93b) N225)
A01) bis A10)
A11) BF6) K01)
215/50R18
K04) M00) N225)
225/45R18
K04)
235/45R18
K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6	e13*2001/116*0185*..
WA6-N	e13*2007/46*1340*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 176 Ford S-Max 1.
Generation; Ford
Galaxy 2. Generation
225/45R18	A02) bis A10)
BF2) E69) S01)
235/45R18
245/40R18
245/45R18
G8B)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6	e13*2001/116*0185*..
WAH6	e13*2007/46*2374*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 177 Ford S- Max 2.
Generation; Ford
Galaxy 3. Generation
(Nur zulässig an
Fahrzeugausführungen
bis einschließlich 18
Zoll Serienbereifung)
235/50R18
A01) K81)
A02) bis A10)
A11c) BF2) E69a)
245/45R18
255/45R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	12 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6	e13*2001/116*0185*..
WAH6	e13*2007/46*2374*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 177 Ford S- Max 2.
Generation; Ford
Galaxy 3. Generation
(Nur zulässig an
Fahrzeugausführungen
die mit 19 Zoll
Bereifung ausgerüstet
sind)
235/50R18
A01) K81)
A02) bis A10)
A11c) BF2) E69a)
245/45R18
245/50R18
A01) G2F) K01) K04) K13) K22) K25)
K80) K81) K82)
255/45R18
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2	e1*2001/116*0206*..
PJ2	e1*2001/116*0207*..
PT2	e1*2007/46*0271*..
PT2	L071
PU2	e1*2007/46*0272*..
PU2	L072
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 85 Ford Transit Connect/
Tourneo Connect
(bis Modelljahr 2013)
215/40R18
T89)
A01) bis A10)
BF1) E63) K03) K04) S01)
225/35R18
T87)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2	e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG	e13*2007/46*1451*..
PU2	e1*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 125 Ford Transit Connect/
Tourneo Connect /-LPG
(ab Modell 2014 bis
Facelift 2018)
225/45R18	A02) bis A10)
BF4) E63a)
235/40R18
A01) K03)
245/40R18
A01) K01) K28) K78) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	13 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2	e1*2001/116*0207*..
PU2	e1*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 88 Ford Transit Connect /
Tourneo Connect
(ab Facelift 2018)
215/45R18
T93)
A02) bis A10)
BF7) E74)
215/50R18
A01) G0Z) K01) K04) K28) K78) K79) M00)
T92)
225/40R18
A01) A93a) GKX) K03) K04) T92)
225/45R18
A01) K03) K04) T95)
235/40R18
A01) K01) K04) T95)
235/45R18
A01) G0Z) K01) K04) K28) K78) K79)
245/40R18
A01) K01) K04) K28) K78)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11c)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93b)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers). 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F
Anzugsmoment: 200 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Anzugsmoment: 200 Nm
BF6)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 135 Nm
BF7)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F
Anzugsmoment: 140 Nm
E52)Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung:  Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
•an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
•an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
E63)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
•Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
•Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
•Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
•Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15
E63a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
•Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
•Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
•Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00
E64)Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65)Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69)Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E69a)Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
E73)Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.
E74)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
•Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
•Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0F)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G0Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
G2B)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2E)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2F)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8B)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8T)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCM)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
235/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
215/55R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K16)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K57)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
dem Radhaus zu verkleben,
•der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
um ca. 8 mm zu kürzen,
•der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
kürzen,
K58)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
aufzuweiten. 

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K60)An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.
K61)An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
ca. 10 mm zu kürzen.
K62)An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen.
K67)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das  Radhaus anzulegen.
K68)An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K72)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
K77)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
•der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
warm einzuformen oder auszuschneiden.
K78)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K79)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist
in diesem Bereich warm einzuformen,
•die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter
der Radmitte umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K80)An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
Stoßfänger um 20 mm  warm nach innen einzuformen
K81)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
ist zu entfernen,
•der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
•die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
nach hinten zu versetzen. 

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Teiletyp :	RC32-808
K82)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an
das Radhaus zu kleben,
•die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte
sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01)Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-I0-216
Anlage-Nr. : 18
Seite :	21 / 21
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 18 mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.03.2025