RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-8520 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D3 Radausführungskennz.: D3; Lk112 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 33 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 140 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 150 Nm BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 160 Nm BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 180 Nm §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro (Baureihe B8, Limousine, Kombi, außer S4) 225/35R20 N235) T90) A01) bis A10) BF1) E79) K64) 235/30R20 K03) K04) N245) T88) 245/30R20 K01) K04) K28) T90) 255/30R20 K01) K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 200 bis 245Audi A4, S4 (Baureihe B8, Limousine, Kombi) 245/30R20 T90) A01) bis A10) BF1) E79) K01) K04) K28) K64) 255/30R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 bis 210 Audi A4, A4 quattro (Baureihe B9, Limousine, Kombi) 225/35R20 A01) GH1) K76) T90) A02) bis A10) BF1) E79a) 235/30R20 T88) 245/30R20 A01) K04) K28) K71) T90) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 251 bis 260Audi S4 (Baureihe B9, Limousine, Kombi ) 225/35R20 K76) A01) bis A10) BF1) E79a) T90) 225/35R20 M+S K76) 245/30R20 K04) K28) K71) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210Audi A4 Allroad (Baureihe B9) 235/35R20 A02) bis A10) BF1) E79c) 245/35R20 255/30R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 245Audi A5 (5-türer, Coupe, Cabrio, Baureihe 8F und 8T) 225/35R20 G7R) N235) T90) A02) bis A10) BF1) E82) 245/30R20 T90) 255/30R20 GCF) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 245 bis 260Audi S5 (5-türer, Coupe, Cabrio, Baureihe 8F und 8T) 245/30R20 T90) A02) bis A10) BF1) E82) 255/30R20 GCF) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 bis 210 Audi A5 (5-türer, Coupe, Baureihe F5) 225/35R20 G4X) T90) A02) bis A10) BF1) E82a) 235/30R20 T88) 245/30R20 T90) 255/30R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 251 bis 260Audi S5 (5-türer, Coupe, Baureihe F5) 245/30R20 T90) A02) bis A10) BF1) E82a) 255/30R20 G4X) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210Audi A5 (Cabriolet, Baureihe F5) 225/35R20 G4X) T90) A02) bis A10) BF1) E82a) 245/30R20 T90) 255/30R20 §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 260 Audi S5 (Cabriolet, Baureihe F5) 255/30R20 A02) bis A10) BF1) E82a) G4X) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 150Audi A5 (Limousine, Avant) 225/35R20 K04) T90) A01) bis A10) BF1) 235/35R20 K04) T92) 245/30R20 K02) K03) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 245Audi A6 (Limousine, Kombi) 225/35R20 N235) T90) A02) bis A10) BF1) E54) 235/35R20 N245) T92) 245/35R20 A01) K13) K22) K73) N255) 255/35R20 A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 309 bis 331Audi S6 (Limousine, Kombi) 245/35R20 T95) A01) bis A10) BF1) K13) K22) K73) 255/35R20 K25) K28) K71) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 195Audi A6 (Limousine, Kombi, Frontantrieb, Baureihe C8) 225/40R20 N235) T94) A02) bis A10) BF1) E21) 235/40R20 N245) 245/40R20 A01) K03) K04) N255) 255/35R20 A01) K03) K04) 255/40R20 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 270Audi A6 (Limousine, Kombi, Allradantrieb, Baureihe C8) 225/40R20 N235) T94) A02) bis A10) A11) BF1) E21) E54) ER4) 235/40R20 N245) T96) 245/40R20 A01) K03) K04) N255) T99) 255/35R20 A01) K03) K04) T97) 255/40R20 A01) K03) K04) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 195Audi A6 (Kombi, Frontantrieb, Baureihe C9) 225/40R20 T94) A02) bis A10) BF1) E21) F08) 235/40R20 245/40R20 A01) K03) K04) 255/35R20 A01) K03) K04) 255/40R20 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 257Audi A6 Allroad 235/45R20 A02) bis A10) BF1) 245/40R20 245/45R20 255/40R20 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 253 bis 257Audi S6 (Limousine, Kombi) 255/35R20 A93) A01) bis A10) B59) BF1) K04) 255/40R20 §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 245Audi A7, A7 Sportback245/35R20 N255) A02) bis A10) BF1) 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 309 bis 331Audi S7, S7 Sportback245/35R20 M+S A02) bis A10) BF1) 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0544*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 412 bis 445Audi RS7, RS7 Sportback245/35R20 M+S A02) bis A10) BF1) 245/40R20 M+S 255/35R20 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 368Audi A8, A8L 235/45R20 N245) A02) bis A10) BF2) E44) 245/40R20 N255) 255/40R20 §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 9 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 382 Audi S8 235/45R20 M+S A02) bis A10) BF2) 245/40R20 M+S 255/40R20 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 338Audi A8, A8 L 235/45R20 N245) A02) bis A10) A11) A93a) BF3) E44) EF0) ER4) 245/40R20 N255) 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 200Audi Q5 (ohne Serienverbreiterung) 235/45R20 A02) bis A10) A94) BF3) E29a) EF0) 245/45R20 255/45R20 A01) ECE) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 200Audi Q5 (mit Serienverbreiterung) 235/45R20 A02) bis A10) A94) BF3) E29) EF0) 245/45R20 255/45R20 ECE) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 10 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 230 bis 260Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI (mit Serienverbreiterung) 235/45R20 M+S A02) bis A10) A94) BF3) E29) 245/45R20 M+S 255/45R20 ECE) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback (bis e1*2007/46*1550*46, ohne Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 235/45R20 A94) A02) bis A10) A11) BF3) E44) E87) 245/45R20 A94) 255/45R20 A01) A94) K03) K04) 265/45R20 A01) A94a) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 210Audi Q5, Q5 Sportback (bis e1*2007/46*1550*46, mit Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 235/45R20 A94) A02) bis A10) A11) BF3) E44) E87) 245/45R20 A94) 255/45R20 A94) 265/45R20 A94a) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 12 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 250Audi Q7 (ohne Verbreiterungs- Flaps) 255/45R20 A93) ER4) N265) A02) bis A10) BF4) E78a) 255/45R20 M+S A93) ER4) 255/50R20 ER1) N265) 255/50R20 M+S ER1) 265/45R20 A93a) ER3) N275) 265/45R20 M+S A93a) ER3) 275/45R20 ER2) N285) 275/45R20 M+S ER2) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 13 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 250Audi Q7 (mit Verbreiterungs- Flaps) 255/45R20 A93) ER4) N265) A02) bis A10) BF4) E78a) 255/45R20 M+S A93) ER4) 255/50R20 ER1) N265) 255/50R20 M+S ER1) 265/45R20 A93a) ER3) N275) 265/45R20 M+S A93a) ER3) 275/45R20 ER2) N285) 275/45R20 M+S ER2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 320 bis 373Audi SQ7 (ohne Verbreiterungs- Flaps) 255/45R20 A93) ER4) A02) bis A10) BF4) E78a) 255/45R20 M+S A93) ER4) 265/45R20 A93a) ER3) 265/45R20 M+S A93a) ER3) §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 14 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 320 bis 373Audi SQ7 (mit Verbreiterungs- Flaps) 255/45R20 M+S A93) ER4) A02) bis A10) BF4) E78a) 265/45R20 M+S A93a) ER3) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 15 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B59)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: •Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 150 Nm §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 16 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 160 Nm BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 180 Nm E21)Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E44)Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54)Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E78a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E79)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: •Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: •Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E79c)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: •Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E82)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E82a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5) •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E87)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46. §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 17 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 E87a)Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47. ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1570 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). F08)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4X)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCF)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 18 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 GH1)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 19 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 K64)An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, •vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K71)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. K73)An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. K76)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist zu entfernen, •die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter Radmitte umzulegen, •der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 53408*04 §22 53408*04
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53408 nach §22 StVZO Nr. : RA-001107-E0-216 Anlage-Nr. : 4 Seite : 20 / 20 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-8520 N285)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 4 mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-8520 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 07.01.2026 §22 53408*04 §22 53408*04