RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 1 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-708 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: V7 Radausführungskennz.: V7; Lk112 Radgröße: 7Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 770 kg Reifenabrollumfang: 2220 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:VW Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 140 Nm BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 120 Nm §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 2 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 162 VW Beetle (Limousine, Cabrio) 205/45R18 A93) N215) T86) A02) bis A10) BF1) E99) 215/45R18 A93) 215/50R18 GD0) 225/45R18 A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 125 VW Cross Caddy 4, Caddy 4 Alltrack (Frontantrieb) 215/40R18 A01) bis A10) BF2) K03) K04) T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 110 VW Cross Caddy 4, Caddy 4 Alltrack (Allrad) 215/40R18 A01) bis A10) BF2) K03) K04) T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 51 bis 125 VW Caddy 4, Caddy 4 Maxi, Caddy 4 Life (Frontantrieb, nicht für Ausführungen Cross Caddy) 215/40R18 A01) bis A10) BF2) K03) K04) T89) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 3 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 110 VW Caddy 4, Caddy 4 Maxi (Allradantrieb, nicht für Ausführungen Cross Caddy) 215/40R18 A01) bis A10) BF2) K03) K04) T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SK e13*2018/858*00002*.. SKN e13*2018/858*00003*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 90 VW Caddy 5 (Frontantrieb) 205/45R18 A93) GKK) N215) T90) A02) bis A10) BF1) E25) E107) 205/45R18 M+S A93) GKK) T90) W215) 205/50R18 A01) K04) N215) T89) 205/50R18 M+S A01) K04) T89) W215) 215/45R18 T93) 215/45R18 M+S T93) 215/50R18 A01) K03) K04) T92) 215/50R18 M+S A01) K03) K04) T92) 225/45R18 A01) K03) K04) T95) 225/45R18 M+S A01) K03) K04) T95) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 4 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1F e1*2001/116*0349*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 191 VW EOS 205/40R18 A93) N215) T86) A02) bis A10) BF2) 205/40R18 M+S A93) T86) 205/45R18 A93a) N215) T86) 205/45R18 M+S A93a) T86) 215/40R18 A93a) N225) 215/40R18 M+S A93a) 215/45R18 GAX) N225) 215/45R18 M+S GAX) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 169 VW Golf 5 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 215/40R18 A01) bis A10) BF2) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 184 VW Golf 5, R32 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll) 215/40R18 M+S A01) bis A10) BF2) K03) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 5 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A02) bis A10) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 205/40R18 N215) T86) A02) bis A10) BF2) 215/40R18 N225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KM e1*2001/116*0328*.. 1KM e1*2007/46*0492*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 59 bis 147 VW Golf 5 Variant, VW Golf 6 Variant, VW Jetta 215/40R18 A01) bis A10) BF2) K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 125 VW Golf Plus (außer Ausführung Cross Golf) 205/40R18 A93) T86) A02) bis A10) BF2) 205/45R18 215/40R18 A01) A93) K01) K04) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 6 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 118 VW Cross Golf 205/40R18 A93) T86) A02) bis A10) BF2) 205/45R18 T86) 215/40R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 96 VW Golf 7 (Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/40R18 A02) bis A10) BF2) E90) 205/45R18 215/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 180 VW Golf 7 (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/40R18 N215) T86) A02) bis A10) A11) BF2) E91) 205/45R18 N215) T86) 215/40R18 N225) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 7 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 195 bis 213VW Golf 7 GTI Clubsport, GTI TCR (Fahrzeuge ohne Serien-Reifengröße 235/35R19) 205/40R18 M+S T86) A02) bis A10) BF2) E100a) 205/45R18 M+S T86) 215/40R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 206 bis 228VW Golf 7 R (Fahrzeuge ohne Serien-Reifengröße 235/35R19) 205/40R18 A93) N215) T86) A02) bis A10) BF2) E100a) 205/45R18 N215) T86) 215/40R18 A93a) N225) 215/45R18 A01) G01) K25) K97) N225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 206 bis 228VW Golf 7 R (Fahrzeuge mit Serien- Reifengröße 235/35R19) 205/45R18 N215) A02) bis A10) BF2) E100) 215/45R18 A01) G01) N225) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 8 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 195 bis 228VW Golf 7 GTI Clubsport, GTI TCR (Fahrzeuge mit Serien- Reifengröße 235/35R19) 205/40R18 M+S A93) T86) A02) bis A10) BF2) E100) 205/45R18 M+S 215/40R18 M+S A93a) 215/45R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 100 VW e-Golf 205/40R18 A02) bis A10) BF2) 205/45R18 215/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 110 VW Golf 7 Variant (Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/40R18 N215) A02) bis A10) BF2) E90) EF0) 205/45R18 N215) 215/40R18 N225) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 9 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 135 VW Golf 7 Variant (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/40R18 N215) T86) A02) bis A10) BF2) E91) EF0) 205/45R18 N215) T86) 215/40R18 N225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 135 VW Golf 7 Variant Alltrack 205/40R18 A93) T86) A02) bis A10) BF2) 205/45R18 A93) T86) 215/40R18 A93) 215/45R18 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 110 VW Golf Sportsvan (Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/40R18 T86) A02) bis A10) BF2) E90) 205/45R18 A01) K97) T86) 215/40R18 §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 13 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CJ e1*2018/858*00366*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 bis 142 VW Passat (B9, Kombi) 215/50R18 N225) A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 215/50R18 M+S 225/45R18 A93a) N235) 225/45R18 M+S A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 110 VW T-Roc (Frontantrieb) 205/50R18 A93) N215) A02) bis A10) BF1) E25) 215/45R18 A93) 215/50R18 A93a) 225/45R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 140VW T-Roc (Allradantrieb) 205/50R18 A93) N215) A02) bis A10) BF1) E22) 215/50R18 A93a) 225/45R18 A93) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 14 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 221 VW T-Roc R (Allradantrieb) 215/45R18 A93) A02) bis A10) BF1) 215/50R18 A93a) 225/45R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 110 VW T-Roc Cabrio (Frontantrieb) 215/50R18 A93a) A02) bis A10) BF1) E25) 225/45R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A2 e1*2018/858*00595*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 110 VW T-Roc 215/45R18 A93) A02) bis A10) A11a) BF1) 215/50R18 A93) 215/55R18 225/45R18 A93) 225/50R18 A93a) 235/50R18 A01) K01) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 15 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 155 VW Tiguan 1 (Ausführungen ohne Verbreiterungen) 215/50R18 A02) bis A10) A93) BF1) E98) 215/55R18 225/50R18 235/50R18 ECE) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 155 VW Tiguan 1 (Ausführungen mit Serie 255/40R19 und Verbreiterungen) 215/50R18 A02) bis A10) A93) BF1) E98) 215/55R18 225/50R18 235/50R18 ECE) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 16 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 2 Allspace (ohne Verbreiterung) 215/55R18 A93) N225) A02) bis A10) A11) BF1) E29a) E98a) 215/55R18 M+S A93) W225) 215/60R18 A93) N225) 215/60R18 M+S A93) W225) 225/55R18 A93) N235) 225/55R18 M+S A93) W235) 225/60R18 GDR) N235) 225/60R18 M+S GDR) W235) 235/50R18 A93a) 235/55R18 A93a) ECE) 245/50R18 245/55R18 GDR) 255/50R18 §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 17 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 2 Allspace (mit Verbreiterung) 215/55R18 A93) N225) A02) bis A10) A11) BF1) E29) E98a) 215/55R18 M+S A93) W225) 215/60R18 A93) N225) 215/60R18 M+S A93) W225) 225/55R18 A93) N235) 225/55R18 M+S A93) W235) 225/60R18 GDR) N235) 225/60R18 M+S GDR) W235) 235/50R18 A93a) 235/55R18 A93a) ECE) 245/50R18 245/55R18 GDR) 255/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1T e1*2007/46*0506*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 125 VW Touran 1 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll, außer Cross) 215/40R18 A02) bis A10) BF2) E53) E96) T89) §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 18 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1T e1*2007/46*0506*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 130 VW Touran 1 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll, außer Cross) 205/45R18 G0X) A02) bis A10) BF2) E53) E96) 215/40R18 T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1T e1*2007/46*0506*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 130 VW Cross Touran 1 205/45R18 M+S A02) bis A10) BF2) E96) 215/40R18 M+S T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 140 VW Touran 2 (außer Cross) 215/45R18 A93a) A02) bis A10) BF1) E96a) 215/50R18 A01) G01) K03) K105) 225/45R18 A01) K03) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 19 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 20 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 120 Nm E22)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb E25)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb. E29)Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E29a)Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen. E53)Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). E87)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E90)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 21 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 E91)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E93)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E93a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 E95)Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: •e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a)Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: •e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“: •EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35, •EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13, •EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00. E96a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. E98)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E98a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24. E99)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. E100)Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 22 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 E100a)Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig NICHT mit der Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E107)Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Erdgasantrieb. ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0S)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0X)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GD0)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 23 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 GDR)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKK)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 205/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, •die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, •die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, •die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 24 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 K97)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, •die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, •der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K105)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, •der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die aufgeweitete Radhauskante zu klemmen. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 54364*07 §22 54364*07
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 54364 nach §22 StVZO Nr. : RA-001241-H0-216 Anlage-Nr. : 9c Seite : 25 / 25 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-708 T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 9c mit den Seiten 1-25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.01.2026§22 54364*07 §22 54364*07