RC34 – Gutachtentext und Auflagen

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	1 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-656
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	R10
Radausführungskennz.:	RC34-656-1; R10; Lk100
Radgröße:	6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:	37 mm
Lochkreisdurchmesser:	100 mm
Lochzahl:	4
Mittenlochdurchmesser:	60,10 mm
Zentrierart	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	550 kg
Reifenabrollumfang:	2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:RENAULT
§22  53931*06 §22  53931*06 

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Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	2 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
110 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 24,5 mm
120 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 25 mm
120 Nm
BF4 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 24 mm
110 Nm
BF5 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 26 mm
110 Nm
BF6 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-440F 110 Nm
BF7 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 24 mm
120 Nm
BF8 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 25 mm
110 Nm
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R	e2*2001/116*0327*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 Renault Captur
(Fahrzeuge mit 15-Zoll
Serienreifen)
195/55R16
A01) A93) G01)
A02) bis A10)
BF1)
195/60R16
A01) A93) G01)
195/65R16
A01) G01)
205/55R16
205/60R16
A01) G01)
215/50R16
215/55R16
A01) G01)
225/50R16
225/55R16
A01) G01) K86)
§22  53931*06 §22  53931*06 

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Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	3 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R	e2*2001/116*0327*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 110 Renault Captur
(Fahrzeuge mit 16- oder
17-Zoll Serienreifen )
205/60R16	A02) bis A10)
BF1) EF0)
215/55R16
225/55R16
A01) K86)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R	e2*2001/116*0327*..
R	e2*2007/46*0008*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
48 bis 88 Renault Clio, Clio
Grandtour
(4. Generation)
185/55R16
A93a) N195)
A02) bis A10)
BF1) E69)
195/50R16
A93a) N205)
195/55R16
N205)
205/50R16
A01) K01) K04)
215/50R16
A01) K01) K04) K28)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA	e2*2007/46*0676*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
48 bis 103 Renault Clio 185/55R16
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF2)
195/55R16
ECE)
205/50R16
215/50R16
§22  53931*06 §22  53931*06 

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Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	4 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R03	e6*2018/858*00350*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 84 Renault Clio 195/60R16	A02) bis A10)
A11) BF3)
205/55R16
A01) K04)
215/50R16
A01) A93a) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FW	N196
W	e2*2001/116*0364*..
W	e2*2007/46*0006*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
50 bis 66 Renault Kangoo
(4-Loch, Ausführungen
mit größtem
Serienreifen 185/70R14)
205/50R16
A93)
A01) bis A10)
BF4) K04)
205/55R16
A93) G6D)
215/50R16
225/50R16
G6D)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
W	e2*2007/46*0006*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 Renault Kangoo
(4-Loch, Ausführungen
mit größtem
Serienreifen 195/65R15)
195/60R16	A01) bis A10)
BF4) K04)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/50R16
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Nr. :	RA-001202-G0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
M	e2*98/14*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
60 bis 120 Renault Megane
(Limousine, Cabrio)
205/55R16	A02) bis A10)
BF5)
215/50R16
225/50R16
A01) K52)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
M	e2*98/14*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
60 bis 99 Renault Megane Break
(Kombi)
205/55R16	A02) bis A10)
BF5)
215/50R16
225/50R16
A01) K52) K66)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
P	e2*2001/116*0319*..
P	e2*2007/46*0007*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
48 bis 82 Renault Modus 185/50R16
A93) T81)
A02) bis A10)
BF6)
185/55R16
A01) A93) G3S) K68)
195/45R16
A93) G6H)
195/50R16
A01) A93) K04) K68)
205/45R16
A93)
205/50R16
A01) G3S) K01) K04) K68) K69)
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Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	6 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JM	e2*2001/116*0274*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
60 bis 120 Renault Scenic 195/60R16
A93) N205)
A02) bis A10)
BF7) EF0) ER1)
195/60R16 M+S
A93)
205/55R16
A93)
205/60R16
G6N)
215/55R16
G3C)
225/50R16
225/55R16
G6N)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
N	e2*2001/116*0359*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
43 Renault Twingo 195/40R16	A02) bis A10)
BF4)
195/45R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
N	e2*2001/116*0359*..
N	e2*2007/46*0122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
47 bis 75 Renault Twingo 195/40R16	A02) bis A10)
BF5)
195/45R16
205/45R16
§22  53931*06 §22  53931*06 

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Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	7 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AH	e2*2007/46*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
31 bis 68 Renault Twingo, Twingo
ZE
(ohne
Serienverbreiterung)
185/50R16
K01)
A01) bis A10)
BF4)
195/45R16
A94a) K03)
205/45R16
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
185/50R16
K01)
205/45R16 A01) bis A10)
BF4)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AH	e2*2007/46*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
48 bis 68 Renault Twingo
(mit Serienverbreiterung)
185/50R16
A01) K03)
A02) bis A10)
BF4)
195/45R16
195/50R16
A01) G01) K01) K88) K99) K100)
205/45R16
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
185/50R16
K03)
205/45R16 A01) bis A10)
BF4)
§22  53931*06 §22  53931*06 

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Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	8 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AH	e2*2007/46*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 Renault Twingo GT 185/50R16
A01) K03)
A02) bis A10)
BF4) EF0)
195/45R16
195/50R16
A01) K01) K88) K99) K100)
205/45R16
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
185/50R16
K03)
205/45R16 A01) bis A10)
BF4) EF0) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AG	e2*2007/46*0251*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
43 bis 53 Renault Zoe
(bis EG-Genehmigungs-
Nr. e2*2007/46*0251*15)
185/55R16
N195) T87)
A02) bis A10)
BF8) E76) EF0)
195/50R16
195/55R16
205/50R16
A01) K04)
215/50R16
A01) K03) K04)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22  53931*06 §22  53931*06 

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Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	9 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
§22  53931*06 §22  53931*06 

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A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF6)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-440F
Anzugsmoment: 110 Nm
BF7)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF8)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
E69)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
E76)Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
bis e2*2007/46*0251*14
§22  53931*06 §22  53931*06 

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Teiletyp :	RC34-656
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1140 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
205/55R17, 205/60R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G3S)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/55R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6D)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6H)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
185/60R15  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6N)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22  53931*06 §22  53931*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	12 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K52)An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.
K66)An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für
den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
K68)An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb
der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in
diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69)An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
K86)Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers bis
Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
•die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.
§22  53931*06 §22  53931*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	13 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
K88)Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze). 
K99)An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
zu kürzen.
K100)An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett
zu kürzen.
N195)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T81)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
§22  53931*06 §22  53931*06 

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 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-G0-216
Anlage-Nr. : 4a
Seite :	14 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Die Anlage 4a mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.02.2026
§22  53931*06 §22  53931*06