RC34 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 1 / 4 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy W heels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D3 Radausführungskennz.: D3; Lk112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 820 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reif engröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f unktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 140 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 2 / 4 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430 *.. B81 e13*2007/46*1 084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 199 Audi A4, A4 qua ttro (Baureihe B8, Limousine, Kombi, außer S4) 205/45R18 M00) N215) T86) A02) bis A10) BF1) E79) 215/45R18 N225) 225/45R18 N235) 235/40R18 N245) 235/45R18 A01) G01) N245) 245/40R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430 *.. B81 e13*2007/46*1 084*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 200 bis 245 Audi A4, S4 (Baureihe B8, Limousine, Kombi) 225/45R18 M+S A02) bis A10) BF1) E79) 235/40R18 M+S 235/45R18 M+S A01) G01) 245/40R18 zulässige Reifen größen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10) BF1) E79) V00) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf tfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A ngaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P flicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 3 / 4 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m üssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw . Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A llradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic h großem Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac hten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 140 Nm E79)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: •Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 •an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 14 Seite : 4 / 4 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenf abrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reif ens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens m uss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedlic he Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV /ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reif enkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeu ghersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 14 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-808 des Auf traggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 29.01.2021