RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 14
Seite :	1 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy W heels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D3
Radausführungskennz.:	D3; Lk112
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	48 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	820 kg
Reifenabrollumfang:	2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reif	engröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f	unktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:AUDI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 140 Nm 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 14
Seite :	2 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430 *..
B81	e13*2007/46*1 084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 199 Audi A4, A4 qua ttro
(Baureihe B8,
Limousine, Kombi,
außer S4)
205/45R18
M00) N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) E79)
215/45R18
N225)
225/45R18
N235)
235/40R18
N245)
235/45R18
A01) G01) N245)
245/40R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
B8	e1*2001/116*0430 *..
B81	e13*2007/46*1 084*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
200 bis 245 Audi A4, S4
(Baureihe B8,
Limousine, Kombi)
225/45R18 M+S	A02) bis A10)
BF1) E79)
235/40R18 M+S
235/45R18 M+S
A01) G01)
245/40R18
zulässige Reifen größen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
BF1) E79) V00)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf	tfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A	ngaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P	flicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 14
Seite :	3 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi	t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m	it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m	üssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw	. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A	llradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic	h großem
Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac	hten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 140 Nm
E79)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
•Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
•an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. 

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001105-A0-216
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-808
M00)Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenf	abrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reif ens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens m	uss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedlic	he Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV	/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reif enkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeu ghersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 14 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-808 des Auf	traggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.01.2021