RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54401 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001246-F0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	1 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-759
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BM1
Radausführungskennz.:	BM1; Lk112
Radgröße:	7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	32 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,55 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	840 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:BMW
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27 mm
140 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 28 mm
140 Nm
BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,
Schaftlänge 27,5 mm
140 Nm 

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Nr. :	RA-001246-F0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	2 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H	e1*2007/46*2018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 195 BMW 1er, 1er xDrive
(ohne Flap)
215/35R19
N225) T85)
A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
225/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H	e1*2007/46*2018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive
(mit Flap)
215/35R19
N225) T85)
A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
225/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT	e1*2007/46*1675*..
F2GT	e1*2007/46*1677*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 170 BMW 2er Active
Tourer, Active Tourer
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive
225/40R19	A01) bis A10)
A11) BF2) K01) K02) K18)
K28)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C	e1*2018/858*00123*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
115 bis 180 BMW 2er Coupe 225/40R19	A02) bis A10)
A94) BF2)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT	e1*2018/858*00117*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
90 bis 115 BMW 2er Active Tourer225/40R19	A01) bis A10)
A11a) BF2) E73) K01) K04) 

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Nr. :	RA-001246-F0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	3 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K	e1*2007/46*2017*..
G3L	e1*2007/46*1947*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 210 BMW 3er
(Heckantrieb)
225/40R19
N235)
A02) bis A10)
A11) A94a) BF2) EF0) T93)
225/40R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K	e1*2007/46*2017*..
G3L	e1*2007/46*1947*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 3er
(Allradantrieb)
225/40R19
N235)
A02) bis A10)
A11) A94a) BF2) EF0) T93)
225/40R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K	e1*2007/46*2017*..
G3L	e1*2007/46*1947*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
250 bis 275 BMW M340i, M340d
(Allradantrieb)
225/40R19 M+S	A02) bis A10)
A94a) BF2) T93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C	e1*2007/46*2126*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 4er Coupe, Cabrio225/40R19	A02) bis A10)
A94a) BF2) T93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C	e1*2007/46*2126*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
250 bis 275 BMW M440i, M440d 225/40R19 M+S	A02) bis A10)
A94a) BF2) T93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C	e1*2018/858*00122*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe225/40R19
T93)
A02) bis A10)
A94) BF2) EF0)
225/45R19 

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Nr. :	RA-001246-F0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	4 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L	e1*2018/858*00316*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 5er
(Limousine)
235/45R19	A02) bis A10)
A11) A94) B84) BF2) EF0)
245/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K	e1*2018/858*00360*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW 5er
(Touring)
235/45R19	A02) bis A10)
A11) A94) B84) BF2) EF0)
245/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT	e1*2007/46*1791*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R19	A02) bis A10)
A11) A94) BF2) EF0)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
UKL-L	e1*2007/46*0371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1
xDrive
225/40R19	A01) bis A10)
BF1) E72) K01) K04)
225/45R19
K89)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X	e1*2007/46*1676*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
92 BMW X1 Hybrid 225/45R19	A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K89) 

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Nr. :	RA-001246-F0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	5 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 221 BMW X1	205/55R19
N215)
A01) bis A10)
A11) BF2) K01) K04)
225/45R19
N235)
225/50R19
N235)
235/45R19
N245)
245/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X	e1*2018/858*00153*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX1	205/55R19
N215)
A01) bis A10)
BF2) EF0) K01) K04)
225/45R19
N235)
225/50R19
N235)
235/45R19
N245)
245/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 115 BMW X2	205/55R19 M+S	A02) bis A10)
A11) BF3)
225/45R19
225/50R19
A01) K01) K04)
235/45R19
245/45R19
A01) K01) K04) 

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Nr. :	RA-001246-F0-216
Anlage-Nr. : 1
Seite :	6 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X	e1*2018/858*00371*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 104 BMW iX2	205/55R19	A02) bis A10)
BF3)
215/45R19
T94)
215/50R19
T93)
225/45R19
T96)
225/50R19
A01) K01) K04)
235/45R19
245/45R19
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X	e1*2007/46*1797*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 210 BMW X3	225/50R19
A94)
A02) bis A10)
A11) BF2)
235/50R19
A94)
245/50R19
A94a) ECE)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X	e1*2007/46*1797*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i245/50R19 M+S	A02) bis A10)
A11) A94a) BF2) ECE) EF0)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X	e1*2007/46*1881*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 210 BMW X4	245/50R19	A02) bis A10)
A11) A94) BF2) ECE) 

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Nr. :	RA-001246-F0-216
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X	e1*2007/46*1881*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i245/50R19 M+S	A02) bis A10)
A11) A94) BF2) ECE)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 155 BMW Mini Countryman225/40R19	A01) bis A10)
A11) BF1) K01)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX	e1*2007/46*1682*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
170 bis 225 BMW Mini Countryman
John Cooper Works
225/40R19	A01) bis A10)
BF1) K01)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden. 

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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-759
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A11a)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....", eingetragen haben.
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B84)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E72)Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen 

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E73)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
ECE)Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K18)An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K89)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
•die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
•Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren. 

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Nr. :	RA-001246-F0-216
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Teiletyp :	RC34-759
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.11.2024