B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55335 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55005924 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx21H2 Typ B43-1121 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 
Modell B43 
Typ B43-1121 
Radgröße 11,0Jx21H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
P1 B43-1121 P1 / ohne Ring 	5/130/71,5 58 1050 2400 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55042823, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
55223 , RADTYP B43-9521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 55335 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-1121 (s.o.) 
Radgröße 11,0Jx21H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund 	Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 160 	34 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Porsche 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55335 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55005924 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx21H2 Typ B43-1121 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Porsche Cayenne (III) 	9YA 	e13*2007/46*0900*.. 
224-324    305/35R21 K2a K2b R03  	A01 A07 A12 
 
A21 A56 A99 	BnK L06 MpH 
P41 V21 Vn2 
HA2 S01 
224-324    315/35R21 K2c R03  
Porsche Cayenne (III) 
9YA 
e13*2007/46*0900*.. 
224-324    305/35R21 A47 A84 R03  	A07 A21 A56  
A99 BnK L06  
MpH P41 PCV 
V21 Vn2 HA2 	S01 
224-404    305/35R21 A47 A84 M+S R03  
224-404    315/35R21 A12 R03  
Porsche Taycan 	Y1A 	e13*2007/46*0919*.. 	- Elektro 
113-142    305/30R21 K2b R03  	A01 A07 A12 
A21 A57 A99 	BnK KOV L06 	Lim V21 Vn4 
HA2 S01 
Porsche Taycan Cross 
Turismo 
Y1A 
e13*2007/46*0919*.. 
- Elektro 
140, 142   305/30R21 R03  	A01 A07 A12 
 
A21 A99 BnK 
Car KMV L06 
V21 Vn4 HA2 
S01 
140, 142   315/30R21 R03  
Porsche Taycan Sport 	Turismo 	Y1A 	e13*2007/46*0919*.. 	- Elektro 
113-142    305/30R21 K2b R03  	A01 A07 A12 
A21 A57 A99 	BnK Car KOV 	L06 V21 Vn4 	HA2 S01 
 	Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55042823, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
55223 , RADTYP B43-9521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55335 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55005924 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx21H2 Typ B43-1121 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 	geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) 
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den 
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55335 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55005924 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx21H2 Typ B43-1121 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A47 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich 
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.  
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von 
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung). 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, 
Turnier, Variant, …). 
 
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur 
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55042823, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 55223 , RADTYP B43-9521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von 
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte 
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes 
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt 
sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit 
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne 
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und 
ohne Allradlenkung (4WS). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55335 nach §22 StVZO 
 
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55005924 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11,0Jx21H2 Typ B43-1121 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 	MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. 
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).  	P41 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm 
an Achse 1.  	PCV Betrifft Fahrzeugausführungen mit 21-Zoll Radhausverbreiterungen (wahlweise Reifengröße 
315/35R21 an Achse 2, s.a. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papiere).  	R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 	S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden.  	V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:   Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.  1 235/45R21 255/40R21, 265/40R21 
Nr.  2 245/30R21 295/25R21 
Nr.  3 245/35R21 275/30R21, 285/30R21 
Nr.  4 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 
Nr.  5 245/45R21 275/40R21 
Nr.  6 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 
Nr.  7 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 
Nr.  8 255/40R21 285/35R21 
Nr.  9 255/50R21 285/45R21 
Nr.10 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 
Nr.11 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 
Nr.12 265/45R21 295/40R21 
Nr.13 275/35R21 315/30R21, 325/30R21 
Nr.14 275/40R21 305/35R21, 315/35R21 
Nr.15 275/45R21 315/40R21 
Nr.16 275/50R21 315/45R21 
Nr.17 285/35R21 325/30R21 
Nr.18 285/40R21 315/35R21 
Nr.19 285/45R21 315/40R21, 325/40R21 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss 
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. 
 
Vn4 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss 
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 4 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 21. Februar 2024 in Lambsheim statt. 
   

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 	Prüfergebnis  
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 21. Februar 2024 
 
 
Laux
   00422900.DOC