B40 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52673 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 
 
Modell B40 
Typ B40-9020 
Radgröße 9,0Jx20H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D3 B40-9020 D3 / ohne Ring 	5/112/66,6 53 770 2300 
   
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 52673 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B40-9020 (s.o.) 
Radgröße 9,0Jx20H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5  
Brock Typ: C17D30 
Kegel 60° 150 30 
 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung  	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
E-Klasse 	212 	e1*2001/116*0501*24-.. 
(FIN: W..213...) 
110-220 235/35R20 R03 R37 T92  A12 A21 A58 
 
A99 Lim NoP  
V20 HA2 S01 
110-220 245/35R20 R03 T91 T95  
110-220 265/30R20 R03 T94  
110-220 275/30R20 R03 T97  
E-Klasse 4matic 
212 
e1*2001/116*0501*24-.. 
(FIN: W..213...) 
120-145 235/35R20 R03 R37 T92  A12 A21 A56 
 
A99 Lim NoP  
V20 HA2 S01 
120-145 265/30R20 R03 T94  
120-270 245/35R20 R03 T91  
120-270 275/30R20 R03 T97  
E-Klasse 4matic  	Plug-in-Hybrid 	212 	e1*2001/116*0501*.. 	(FIN: W..213...) 
143, 155   275/30R20 R03 T97  	A12 A21 A56 
A99 Lim V20 	HA2 S01 
E-Klasse Coupé / Cabrio 	R1EC 	e1*2007/46*1666*..   
120-220 235/35R20 R03 R37 T92  A12 A21 A58 
 
A99 Cbo Cpe  
NoP V20 HA2  
S01 
120-220 245/35R20 R03 T91 T95  
120-220 265/30R20 R03 T94  
120-220 275/30R20 R03  
E-Klasse Coupé /  	Cabrio 4matic 	R1EC 	e1*2007/46*1666*..   
135, 143 235/35R20 R03 R37 T92  A12 A21 A56 
 
A99 Cbo Cpe  
NoH V20 HA2  
S01 
135, 143 265/30R20 R03 T94  
135-270 245/35R20 R03 T91 T95  
135-270 275/30R20 R03  
E-Klasse Plug-in-Hybrid 	212 	e1*2001/116*0501*28-.. 	(FIN: W..213...) 
143, 155 275/30R20 R03 T97  	A12 A21 A58 
A99 Lim V20 	HA2 S01 
E-Klasse T-Modell 	R1ES 
e1*2007/46*1560*.. 
110-210 245/35R20 R03 T95  A12 A21 A58 
 
A99 Car KOV 	NoP V20 X77 
HA2 S01 
110-210 275/30R20 R03 T97  
E-Klasse T-Modell 4matic 
R1ES 
e1*2007/46*1560*.. 
135-270 245/35R20 R03 T91  A12 A21 A56  
A99 Car KOV 	NoP V20 X77 	HA2 S01 135-270 275/30R20 R03 T97  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.  

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 	geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
   

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …). 
 
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster. 
 
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé. 
 
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55003219, Ausfertigung 2 (RADTYP 
B40-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen 
und Hinweise. 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug). 
 
NoP Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV). 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
   

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019119 (2. Ausfertigung) 
 
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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 
Nr.   2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 
Nr.   3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 
Nr.   4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 
Nr.   5 235/50R20 255/45R20 
Nr.   6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 
Nr.   7 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 
Nr.   8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 
Nr.   9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 
Nr. 13 255/45R20 285/40R20 
Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 
Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 
Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 
Nr. 17 265/45R20 295/40R20 
Nr. 18 265/50R20 295/45R20 
Nr. 19 275/35R20 305/30R20 
Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 
Nr. 21 275/45R20 305/40R20 
Nr. 22 275/50R20 305/45R20 
Nr. 23 285/35R20 335/30R20 
Nr. 24 285/40R20 325/35R20 
Nr. 25 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X77 Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe. 
 
 
 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 25. Januar 2021 in Lambsheim statt. 
   

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ B40-9020 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 25. Januar 2021 
 
 
Bohlander
   00358986.DOC 
RN/Boh