B32 – Gutachtentext und Auflagen

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO  
Nr. : 	RZ-065781-C0-216  
Anlage-Nr. : 2  
Seite : 	1 / 4  
Hersteller : 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
Teiletyp : 	B32-859, B32-959  
   
 
RZ-065781-C0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx 
 
            Mobilität 
Technische Daten, Kurzfassung 
Raddaten 
 
Radtyp: 	B32-859 	B32-959 
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad 
Handelsmarke: 	Brock Alloy Wheels Brock Alloy Wheels 
Montageposition: 	Vorderachse 	Hinterachse 
Radausführung: 	X4 	X4 
Radgröße: 	8½Jx19EH2+ 	9½Jx19EH2+ 
Rad-Einpresstiefe: 	45 mm 	27 mm 
Lochkreisdurchmesser: 108 mm 	108 mm 
Lochzahl: 	5 	5 
Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm 	63,40 mm 
Zentrierart: 	Mittenzentrierung Mittenzentrierung 
Zentrierring: 	ohne Ring 	ohne Ring 
geprüfte Radlast: 	720 kg 	800 kg 
bei Reifenabrollumfang: 2335 mm 	2300 mm 
 
Allgemeine Anforderungen 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen 
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. 
 
 
 
 
 
Verwendungsbereich 
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar 
 
Radbefestigung 
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment 
NNA, QQ6 	Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 
M12x1,5 
 125 Nm 
 
 
  

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO  
Nr. : 	RZ-065781-C0-216  
Anlage-Nr. : 2  
Seite : 	2 / 4  
Hersteller : 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
Teiletyp : 	B32-859, B32-959  
   
 
RZ-065781-C0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx 
 
            Mobilität 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
QQ6 	e11*2001/116*0272*.. 
QQ6 	e5*2001/116*1000*.. 
Motorleistungen 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 
Vorderachse Hinterachse 
8.5x19,ET45 9.5x19,ET27 
221 bis 405 Jaguar F-Type 
 
 
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10) 
 	A94a) B31)V00) 
   
255/35R19 285/30R19 A02) bis A10) 
 	A94a) B31)V00) 
   
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10) 
  	B31)V00) 
    
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
NNA 	e11*2007/46*0089*.. 
Motorleistungen 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 
Vorderachse Hinterachse 
8.5x19,ET45 9.5x19,ET27 
177 bis 283 Jaguar XJ 
 
 
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) 
K13)K22) K02)K17)K28) E46)EF0)V00) 
   
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) 
 	K02)K17)K28) E46)EF0)V00) 
    
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
QQ6 	e11*2001/116*0272*.. 
Motorleistungen 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 
Vorderachse Hinterachse 
8.5x19,ET45 9.5x19,ET27 
190 bis 219 Jaguar XK 
(Coupe, Cabrio; bis EG-
Genehmigungs-Nr.: 
e11*2001/116*0272*04) 
 
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10) 
  	S01)V00) 
   
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10) 
  	S01)V00) 
    
 
Typ(en): 	ABE / EG-Genehmigung(en): 
QQ6 	e11*2001/116*0272*.. 
Motorleistungen 
(kW) 
Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 
Vorderachse Hinterachse 
8.5x19,ET45 9.5x19,ET27 
306 Jaguar XKR, XKR-S 
(Coupe, Cabrio; bis EG-
Genehmigungs-Nr.: 
e11*2001/116*0272*04) 
 
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10) 
  	EF0)S01)V00) 
   
255/40R19 285/35R19 A02) bis A10) 
  	EF0)S01)V00) 
    
 
Auflagen und Hinweise 
A01) Entfällt für dieses Gutachten. 
  

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO  
Nr. : 	RZ-065781-C0-216  
Anlage-Nr. : 2  
Seite : 	3 / 4  
Hersteller : 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
Teiletyp : 	B32-859, B32-959  
   
 
RZ-065781-C0-216-02~JA-5-108-63_3-ET45.docx 
 
            Mobilität 
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten 
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO 
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten 
Muster bescheinigen zu lassen. 
 
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu 
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus 
der  in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und 
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten 
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. 
 
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch 
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig 
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und 
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 
 
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen 
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile 
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein 
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. 
 
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den 
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders 
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu 
verwenden. 
 
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 
 
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht 
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb 
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich 
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile 
verwendet werden. 
 
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es 
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im 
Gutachten erlaubt wird. 
 
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je 
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des 
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. 
 
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist 
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des 
Fahrzeugherstellers). 
 
B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Jaguar Karbon-Keramik-
Hochleistungsbremsanlage. 
  

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO  
Nr. : 	RZ-065781-C0-216  
Anlage-Nr. : 2  
Seite : 	4 / 4  
Hersteller : 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
Teiletyp : 	B32-859, B32-959  
   
 
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            Mobilität 
E46) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version . 
 
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der 
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der 
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die 
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. 
 
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels 
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° 
hinter der Radmitte herzustellen. 
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des 
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), 
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der 
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend 
zu kürzen. 
 
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere 
Karosserieblech anzulegen. 
 
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu 
klemmen bzw. auszuschneiden. 
 
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. 
 
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / 
Bremstrommel sind zu entfernen. 
 
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- 
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. 
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. 
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne 
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt 
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. 
 
 
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für 
die Sonderräder Typ B32-859, B32-959 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland 
GmbH. 
 
Geschäftsstelle Essen, 06.11.2019