RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.

PDF-Seite 1

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. : FI2
Seite :	1 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH
Teiletyp :	RC32-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-808
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorderachse **)
Radausführung:	P3
Radausführungskennz.:	P3; Lk112
Radgröße:	8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	21 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	930 kg
Reifenabrollumfang:	2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-808, P3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier 
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00) an 
der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten 
für den Radtyp RC32-908, P3 (ABE-Nr. 53601*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. 
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. 
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
140 Nm 

PDF-Seite 2

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. : FI2
Seite :	2 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH
Teiletyp :	RC32-808
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en) :
95B	e13*2007/46*1165*. .
95BN	e13*2007/46*1164*. .
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen, 	ggf. Auflagen
Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2, ET21 9Jx18H2, ET21
Auflagen und Hinweise
155 bis 260 Porsche Macan 235/60R18
N245)
255/55R18 A02) bis A10)
B33) BF1) EF0)
235/60R18
N245)
275/50R18 A02) bis A10)
B33) BF1) EF0) V00)
245/60R18
N255)
265/55R18 A02) bis A10)
B33) BF1) EF0) V00)
255/55R18
N265)
275/50R18 A02) bis A10)
B33) BF1) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, P3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten 
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig 
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten 
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StV ZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgef	ührte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gumm	i -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen mögli chst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienm	äßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 

PDF-Seite 3

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. : FI2
Seite :	3 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A	llradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic	h großem
Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac	hten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
B33)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
•Vorderachse:  Porsche Ceramic Brem	sanlage mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe
Ø396x38 mm, 6-Kolben-Festsattel
BF1)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kal	otte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
mm
Anzugsmoment: 140 Nm
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell	en der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell	en der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind. 

PDF-Seite 4

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. : FI2
Seite :	4 / 4
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-808
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedlic	he Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV	/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reif enkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeu ghersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage FI2 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-808 des Auf	traggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 04.12.2020