RC30 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell RC30 
Typ RC30-706 
Radgröße 7,0Jx16H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
D12 RC30-706 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 32 740 2100 
 
 
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 51056 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  RC30-706 (s.o.) 
Radgröße 7,0Jx16H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 
für Leichtmetall-Räder 
Kugel  
D = 28 mm 
150 45 
S02 Schraube M14x1,5   
Brock Typ: S17D45R14-43 
Kugel  	D = 28 mm 
120 43 
 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt. 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Mercedes-Benz 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Audi A4 	B8, B81 	e1*2001/116* 
0430*00-41; 
e13*2007/46*1084*.. 
(FIN: WAUZZZ8K...) 
  
88-125 205/60R16 R09  A12 A14 A18 
 
A57 Car Lim  	S02 88-125 215/55R16 R37  
88-125 225/55R16   
88-125 235/50R16 A01 K1c K2b K56  
88-140 205/60R16 M+S  
88-140 215/55R16 M+S  
88-195 225/55R16 M+S  
Audi A4 	B8, B81 	e1*2001/116* 	0430*35-..;  
e13*2007/46* 
1084*19-.. 
(FIN: WAUZZZF4...) 
- incl. Facelift 2019 
110 195/65R16 A11 R09  	A14 A18 A58 
 
B03 Car Lim  	S02 90-150 205/60R16 A11  
90-150 215/55R16 A91  
90-150 225/55R16 A12  
90-150 235/50R16 A01 A12 K2h K4i K9v  
90-150 235/50R16 A01 A12 K2b K4i  
90-150 245/50R16 A01 A12 K1a K2b K4i K8b  
E-Klasse 	212 	e1*2001/116* 	0501*24-.. 	(FIN: W..213...) 
110-143 205/65R16 A10  A07 A14 A18 
 
A58 B03 Lim  	NoH V16 Vo2 
 
S01 
110-143 215/60R16 A32  
110-143 215/65R16 A12  
110-143 225/55R16 A90  
110-143 225/60R16 A90  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85%  

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-	schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen 
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
   

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A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. 
 
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …). 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). 
 
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden 
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
 
K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer 
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug). 
   

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R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 185/50R16 205/45R16 
Nr.   2 185/60R16 205/55R16 
Nr.   3 195/40R16 215/35R16 
Nr.   4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 
Nr.   5 195/50R16 215/45R16 
Nr.   6 205/45R16 225/40R16 
Nr.   7 205/50R16 225/45R16 
Nr.   8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 
Nr.   9 205/60R16 225/55R16 
Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 
Nr. 11 215/55R16 235/50R16 
Nr. 12 225/40R16 245/35R16 
Nr. 13 225/50R16 245/45R16 
Nr. 14 225/55R16 245/50R16 
Nr. 15 225/60R16 245/55R16 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Vo2 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm 
an Achse 1. 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 16. Mai 2022 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51056 nach §22 StVZO 
 
Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55066716 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ RC30-706 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
   
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 16. Mai 2022 
 
 
Laux
   00390391_K.DOC 
RN/RL