RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	1 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-707
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	X4
Radausführungskennz.:	X4, Lk108
Radgröße:	7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:	50 mm
Lochkreisdurchmesser:	108 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	63,40 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	720 kg
Reifenabrollumfang:	2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:FORD
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F130 Nm
BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	130 Nm
BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	120 Nm
BF4 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F140 Nm
BF5 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	140 Nm
BF6 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	135 Nm
BF7 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	ZP-533
D13CL10F
200 Nm
BF8 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5	ZP-533
D13F
140 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	2 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2	e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG	e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG	e13*2001/116*1000*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 107 Ford C-Max 205/50R17
N215)
A02) bis A10)
BF1) S01)
205/50R17 M+S
215/45R17
N225)
225/45R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA	e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG	e13*2007/46*1288*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-
Max
(Ausführungen mit Serie
nicht nur 205/55R16)
205/50R17
A93) N215)
A02) bis A10)
BF1) S01)
215/45R17
A93) N225) T91)
215/50R17
N225)
225/45R17
A93) N235)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA	e13*2007/46*1103*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-
Max
(Serie nur 205/55R16)
205/50R17	A02) bis A10)
A93) BF1) S01)
225/45R17 

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Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	3 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3	e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG	e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG	e13*2001/116*0999*..
DB3	e13*2001/116*0157*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
59 bis 107 Ford Focus
(3-türer, 4-türer, 5-
türer, Kombi, Cabrio)
205/45R17	A02) bis A10)
BF1) S01)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3	e13*2001/116*0144*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
166 Ford Focus ST 205/45R17 M+S	A02) bis A10)
BF1) S01)
205/50R17 M+S
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3	e13*2001/116*0144*..
DA3-RS	e13*2001/116*1010*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
224 bis 257Ford Focus RS 205/50R17 M+S
W215)
A02) bis A10)
BF1)
215/50R17 M+S
225/45R17 M+S 

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Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	4 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB	e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG	e13*2007/46*1289*..
DYB-N	e13*2007/46*1363*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus
(Limousine, Kombi)
205/50R17
A93a) N215)
A02) bis A10)
BF1) S01)
205/55R17
A01) G01) N215)
215/45R17
A93)
215/50R17
225/45R17
A93a)
225/50R17
A01) G01) L26)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB	e13*2007/46*1138*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
136 bis 184Ford Focus ST 215/45R17
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1)
215/45R17 M+S
A93)
215/50R17
A93a) N225)
215/50R17 M+S
A93a)
225/45R17
A93) N235)
225/45R17 M+S
A93) 

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Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	5 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus
(Limousine,
Ausführungen mit
Verbundlenkerachse)
195/55R17
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF2) E73)
205/55R17
215/50R17
225/50R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus
(Limousine, Kombi,
Ausführungen mit
Mehrlenkerachse)
195/55R17
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF2) E73)
205/55R17
215/50R17
225/50R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
63 bis 134 Ford Focus Active
(Limousine, Kombi)
215/50R17
A93)
A02) bis A10)
A11) BF2)
215/55R17
225/50R17
235/50R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH	e13*2007/46*1911*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
140 bis 206Ford Focus ST
(Limousine, Kombi)
215/45R17
A93)
A02) bis A10)
BF2)
215/50R17
A93a)
225/45R17
A93) 

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Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	6 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2	e13*2001/116*0109*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 147Ford Kuga
(1. Generation)
215/55R17
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1) E61) S01)
215/60R17
A93) N225)
225/55R17
A93) N235)
225/60R17
A93) N235)
235/50R17
A93)
235/55R17
A93)
245/50R17
A93)
245/55R17
A93a)
255/50R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2	e13*2001/116*0109*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 134 Ford Kuga
(2. Generation)
215/60R17
A93) N225)
A02) bis A10)
BF1) E62) EF0)
225/55R17
A93) N235)
225/60R17
N235)
235/55R17
A93)
245/50R17
245/55R17
255/50R17 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	7 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
DFK	e13*2007/46*2188*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 140 Ford Kuga
(3. Generation)
225/65R17
A93)
A02) bis A10)
A11) BF3) EF0)
235/65R17
A93)
245/60R17
A93a)
255/60R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7	e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG	e13*2001/116*1015*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 176 Ford Mondeo
(bis Modelljahr 2014)
205/50R17
A93) N215)
A02) bis A10)
BF4) E52) E64) S01)
215/45R17
215/50R17
225/45R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7	e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV	e13*2007/46*1485*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 177 Ford Mondeo
(ab Modelljahr 2015)
215/50R17
A93) N225)
A02) bis A10)
A11) BF5) E65)
215/50R17 M+S
A93)
215/55R17
N225)
215/55R17 M+S
225/50R17
N235)
225/50R17 M+S
235/50R17
245/50R17
A01) G2B) K04) K13) K25) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	8 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K	e9*2007/46*3165*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 147 Ford Puma 205/55R17
A93a) N215)
A02) bis A10)
A11) BF6)
205/60R17
N215)
215/55R17
225/55R17
235/50R17
A01) K01)
245/50R17
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6	e13*2001/116*0185*..
WA6-N	e13*2007/46*1340*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
74 bis 176 Ford S-Max 1.
Generation; Ford Galaxy
2. Generation
215/55R17
N225)
A02) bis A10)
BF7) E69) S01)
225/50R17
225/55R17
G8B)
235/50R17
245/50R17
A01) G8B) L24)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2	e1*2001/116*0206*..
PJ2	e1*2001/116*0207*..
PT2	e1*2007/46*0271*..
PT2	L071
PU2	e1*2007/46*0272*..
PU2	L072
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 85 Ford Transit Connect/
Tourneo Connect
(bis Modelljahr 2013)
205/45R17
T88)
A02) bis A10)
BF1) E63) S01)
215/45R17
T91) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	9 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2	e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG	e13*2007/46*1451*..
PU2	e1*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 125 Ford Transit Connect/
Tourneo Connect /-LPG
(ab Modell 2014 bis
Facelift 2018)
205/55R17
A93)
A02) bis A10)
BF4) E63a)
205/55R17 M+S
A93)
215/50R17
A93)
215/50R17 M+S
A93)
225/45R17
A93) T94)
225/50R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2	e1*2001/116*0207*..
PU2	e1*2007/46*0272*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
55 bis 88 Ford Transit Connect /
Tourneo Connect
(ab Facelift 2018)
205/50R17
A93) GKX) N215) T93)
A02) bis A10)
BF8) E74)
205/50R17 M+S
A93) GKX) T93)
205/55R17
A93) N215) T95)
205/55R17 M+S
A93) T95)
215/50R17
A93) T95)
225/45R17
A93) GKX) T94)
225/50R17 

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Teiletyp :	RC32-707
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der  in
Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr.  ....",
eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). 

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A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 140 Nm
BF6)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 135 Nm
BF7)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F
Anzugsmoment: 200 Nm
BF8)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13F
Anzugsmoment: 140 Nm
E52)Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
•an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
•an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	12 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
E63)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
•Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
•Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
•Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
•Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15
E63a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
•Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
•Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
•Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00
E64)Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65)Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69)Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E73)Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.
E74)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
•Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
•Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2B)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19  ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G8B)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GKX)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/55R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	13 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K13)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
L24)Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390
einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
•mit Lenkeinschlagbegrenzung  2,5 Lenkradumdrehungen ,
•ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .
L26)Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind,  muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1717039
eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit :
•mit Lenkeinschlagbegrenzung  2,3 Lenkradumdrehungen,
•ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01)Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
zu entfernen.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :	24
Seite :	14 / 14
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 24 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.02.2021