RC34 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-C0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	1 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC34-656
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	TO
Radausführungskennz.:	RC34-656; TO; Lk114,3
Radgröße:	6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:	45 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	60,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	710 kg
Reifenabrollumfang:	2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5	110 Nm
BF2 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5	103 Nm
BF3 1+2Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5	120 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-C0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	2 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(M)	e6*2018/858*00013*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
68 bis 92 Toyota Yaris Cross 205/65R16
A93)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
215/60R16
A93)
225/60R16
A93)
235/55R16
A93a)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)	e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)	e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1	e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)	e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)	e11*2007/46*0018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 130 Toyota Auris
(1. Generation)
195/55R16
A93) N205)
A02) bis A10)
BF1) E58) EF0)
195/60R16
G0E) N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
215/50R16
225/50R16 

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Nr. :	RA-001202-C0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	3 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)	e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)	e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)	e11*2007/46*0018*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
73 bis 97 Toyota Auris
(2. Generation,
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
195/55R16
A93) N205)
A02) bis A10)
BF2) E59) E61) EF0)
195/60R16
N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93a)
225/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)	e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)	e11*2007/46*0019*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 73 Toyota Auris
(2. Generation,
Ausführungen mit
Verbundlenker-
Hinterachse)
195/55R16
A93) N205)
A02) bis A10)
BF1) E59) E60) EF0)
195/60R16
N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93a)
225/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T25	e11*2001/116*0196*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 130 Toyota Avensis
(Fahrzeuge vor Facelift
2006, ohne
Serienbereifung
215/50R17)
205/55R16	A02) bis A10)
BF1) EF0)
225/50R16 

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Nr. :	RA-001202-C0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	4 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T25	e11*2001/116*0196*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 130 Toyota Avensis
(Fahrzeuge ab Facelift
2006, mit Serienbereifung
215/50R17)
205/55R16	A02) bis A10)
BF1) EF0)
225/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
T27	e11*2001/116*0331*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 112 Toyota Avensis
(Limousine, Kombi)
205/60R16
A93)
A02) bis A10)
BF1) EF0)
205/65R16
A93) G0Z)
215/55R16
A93)
215/60R16
A93) GCS)
225/55R16
235/50R16
235/55R16
GCS)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)	e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)	e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)	e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG	e13*2007/46*1765*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
72 bis 85 Toyota C-HR 215/60R16
A93)
A02) bis A10)
A11) BF3) EF0)
215/65R16
A93a)
225/60R16
A93a)
225/65R16
A01) G01)
235/55R16
A93)
235/60R16 

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Nr. :	RA-001202-C0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	5 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1	e11*2001/116*0222*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/55R16	A02) bis A10)
BF1)
215/50R16
215/55R16
G8T)
225/50R16
235/50R16
G8T)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1	e11*2001/116*0222*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
130 Toyota Corolla Verso 205/55R16 M+S	A02) bis A10)
BF1)
205/60R16 M+S
215/50R16 M+S
215/55R16 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)	e11*2001/116*0304*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 97 Toyota Corolla
(Stufenheck)
195/55R16
A93) N205)
A02) bis A10)
BF1) E67) EF0)
195/55R16 M+S
A93)
195/60R16
G05) N205)
195/60R16 M+S
G05)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93a)
225/50R16 

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Nr. :	RA-001202-C0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	6 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)	e11*2001/116*0264*..
XW3(A)	e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG	e13*2007/46*1956*..
XW4(A)	e11*2007/46*0157*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
73 Toyota Prius Plus 205/55R16	A02) bis A10)
A11) BF1)
205/60R16
215/55R16
225/50R16
225/55R16
A01) K88)
235/50R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130 Toyota RAV4
(ohne
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
215/70R16	A02) bis A10)
A93) BF1) E62) EF0)
225/65R16
225/70R16
235/65R16
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 130 Toyota RAV4
(mit
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
215/70R16	A02) bis A10)
A93) BF1) E62) EF0)
225/65R16
225/70R16
235/65R16 

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Nr. :	RA-001202-C0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	7 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)	e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)	e6*2007/46*0166*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
91 bis 114 Toyota RAV4
(nur Ausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*09
bzw.
e6*2007/46*0166*00)
215/70R16
A93)
A02) bis A10)
BF3) E63) EF0)
215/75R16
G6X)
225/70R16
G6X)
235/65R16
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 

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Nr. :	RA-001202-C0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	8 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 103 Nm
BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel  '15'.
E59)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel  '18'.
E60)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001202-C0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	9 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
E63)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
bzw. e6*2007/46*0166*00
E67)Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G05)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G0E)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/45R17  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0Z)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6X)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8T)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCS)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
225/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K88)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
•die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen. 

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Nr. :	RA-001202-C0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC34-656
N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 32 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC34-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.07.2022