RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 1 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-809 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D3 Radausführungskennz.: D3; Lk112 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 27 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen W ert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig blei ben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZP-566F 110 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 130 Nm BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZP-566F 120 Nm BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 150 Nm BF5 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-567F 150 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 2 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 160 Mercedes C-Klasse (Limousine, Kombi, W 203 bis e1*98/14*0139* 13, S203 bis e1*98/14*0158*10, außer AMG-Modelle) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF1) E66) 245/30R19 A01) K01) K04) K56) T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG (W203 bis e1*98/14*0139*13, S203 bis e1*98/14*0158*10) 245/30R19 A01) bis A10) BF1) E66) K01) K04) K 56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 160 Mercedes C-Klasse Coupe (bis e1*98/14*0159* 10) 215/35R19 A02) bis A10) BF1) E66) 245/30R19 A01) K01) K04) K56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 200 Mercedes C-Klasse (Limousine, Kombi, W 203 ab e1*98/14*0139*14, S203 ab e1*98/14*0158*11, außer AMG-Modelle) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF1) E67) 225/35R19 T88) 245/30R19 A01) K04) K56) T 89)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 3 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG (W203 ab e1*98/14*0139*14, S203 ab e1*98/14*0139*15) 225/35R19 T88) A02) bis A10) BF1) E67) 245/30R19 A01) K04) K56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 200 Mercedes C-Klasse Coupe, CLC (ab e1*98/14*0159*11) 215/35R19 N225) T85) A02) bis A10) BF1) E67) 225/30R19 T84) 225/35R19 245/30R19 A01) K04) K56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 AMG (Coupe C205, Cabrio A205) 225/40R19 M+S A01) bis A10) BF2) K01) K122) K132) 235/35R19 M+S K04) K28) K103)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 4 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 245 Mercedes C-Klasse (Limousine, W205) 225/35R19 K04) N235) T88) A01) bis A10) A11) BF2) E103) EF0) K01) 225/35R19 M+S K04) T88) 225/40R19 GAZ) K04) K122) N235) T93) 225/40R19 M+S GAZ) K04) K122) T9 3) 235/35R19 K02) K28) K103) K122 ) N245) T91) 235/35R19 M+S K02) K28) K103) K122 ) T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 AMG (Limousine, W205) 225/40R19 M+S K04) A01) bis A10) BF2) K01) K122) 235/35R19 M+S K02) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 245 Mercedes C-Klasse (Kombi, S205) 225/40R19 GCW) K04) N235) T 93) A01) bis A10) A11) BF2) E103) K01) K122) 225/40R19 M+S GCW) K04) T93) 235/35R19 GCT) K02) K28) K10 3) N245) T91) 235/35R19 M+S GCT) K02) K28) K10 3) T91)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 5 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 AMG (Kombi, S205) 225/40R19 M+S K04) A01) bis A10) BF2) K01) K122) 235/35R19 M+S K02) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 200 Mercedes CLK (mit und ohne Sportpaket) 225/35R19 A94a) T88) A02) bis A10) BF3) 245/30R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 215/35R19 N225) T85) 245/30R19 A02) bis A10) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 209 e1*98/14*0184*.. 209 AMG e1*2001/116*0402*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 55 AMG, CLK 63 AMG 225/35R19 A94a) N235) T88) A02) bis A10) BF3) 225/35R19 M+S A94a) T88) 245/30R19 A01) K01) N255) 245/30R19 M+S A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 Mercedes CLS (Limousine, Kombi; Ausführungen mit kleinsten Serienreif en 245/45R17) 245/35R19 A02) bis A10) BF2) EF0)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 6 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R19 M+S T93) A02) bis A10) A11) A94 ) BF4) 245/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 285 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreif en in 16Zoll oder 17Zoll) 225/35R19 G5C) N235) T88) A01) bis A10) BF2) K01) K04) 235/35R19 G4Y) K15) N245) T91) 245/30R19 K15) K26) N255) T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/35R19 K01) N235) T88) 245/30R19 K04) K15) K26) N255) T89) A01) bis A10) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 300 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreif en in 18Zoll) 235/35R19 N245) A01) bis A10) BF2) K01) K04) K15) 245/30R19 K26) N255) T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 220 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 225/45R19 A02) bis A10) A11) BF4) 235/40R19 245/35R19 245/40R19
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 7 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreif en ab 245/..) 245/35R19 A02) bis A10) A11) BF4) N255) 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 211 E1*2001/116*0183*. ., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 285 Mercedes E-Klasse (Limousine ) 235/35R19 N245) T91) A02) bis A10) BF2) 235/35R19 M+S T91) W245) 245/35R19 A01) K01) K11) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 211 E1*2001/116*0183*. ., e1*98/14*0183*.. 211 AMG e1*2001/116*0397*.. 211K e1*2001/116*0213*.. 211K AMG e1*2001/116*0398*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 AMG (Limousine, Kombi) 245/35R19 M+S A01) bis A10) BF2) EF0) K01) K11) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 225 Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreif en in 16Zoll) 225/35R19 K04) T88) A01) bis A10) A11) BF2 ) E111) K01) 235/35R19 K04) T91) 245/35R19 K02) K27) K67) K97)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 8 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 bis 285 Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreif en in 17Zoll oder 18Zoll) 245/35R19 A01) bis A10) BF2) E111) K01) K02 ) K27) K67) K97)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 9 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270 Mercedes E-Klasse (W213, Limousine) 215/45R19 N225) T94) A02) bis A10) A11) BF4 ) E111a) ER1) 215/45R19 M+S T94) W225) 225/40R19 A01) K01) N235) T93) 225/40R19 M+S A01) K01) T93) W 235) 225/45R19 A01) GEE) K01) N235) T96) 225/45R19 M+S A01) GEE) K01) T 96) W235) 235/40R19 A01) K01) N245) T95) 235/40R19 M+S A01) K01) T95) W 245) 245/35R19 A01) K01) K04) N255) T93) 245/35R19 M+S A01) K01) K04) T 93) 245/40R19 A01) K01) K04) N255) 245/40R19 M+S A01) K01) K04) HL 245/40R19 A01) K01) K04) N255) HL 245/40R19 M+S A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 215/40R19 N225) T90) 245/35R19 K04) N255) T93) A01) bis A10) A11) BF4 ) E111a) ER1) V00)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 10 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270 Mercedes E-Klasse (S213, Kombi) 225/45R19 GEE) N235) T96) A01) bis A10) A11) BF4) ER1) K01) 225/45R19 M+S GEE) T96) W 235) 235/40R19 N245) T95) 235/40R19 M+S T95) W245) 245/40R19 K04) N255) T98) 245/40R19 M+S K04) T98) HL 245/40R19 K04) N255) HL 245/40R19 M+S K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- Terrain 245/40R19 A01) bis A10) BF4) K01) K133) K134) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R2EW e1*2018/858*00213*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280 Mercedes E-Klasse (W214, Limousine) 225/50R19 A02) bis A10) A11) B99) BF4) E134) EF0) 235/45R19 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R2ES e1*2018/858*00214*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 145 bis 280 Mercedes E-Klasse (S214, Kombi) 225/50R19 A02) bis A10) A11) B99) BF4) EF0) 235/45R19 245/45R19
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 11 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A01) bis A10) BF2) K01) K118) K120) 235/40R19 K119) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG225/45R19 M+S A01) bis A10) BF2) K01) K118) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLA (H247) 225/50R19 N235) A01) bis A10) A11) BF2) K01) K02) K120) 245/45R19 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLB (X247) 225/50R19 N235) A01) bis A10) BF2) K01) K02) K120) 245/45R19 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243 Mercedes GLC (X253, ohne Verbreiterung) 235/50R19 A02) bis A10) A11) BF4) 235/55R19 245/50R19 A01) K01) 255/50R19 A01) K01) K04)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 12 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 243 Mercedes GLC (X253, mit Verbreiterung) 235/50R19 N245) A02) bis A10) A11) BF4) 235/50R19 M+S 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 A01) K01) N255) 245/50R19 M+S A01) K01) 255/50R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A11) BF4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, GLC 43 AMG Coupe (X253, C253) 235/50R19 M+S A02) bis A10) BF4) 235/55R19 M+S 245/50R19 M+S A01) K01) 255/45R19 M+S 255/50R19 M+S A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10) BF4)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 13 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, GLC 63S AMG, GLC 63 AMG Coupe, GLC 63S AMG Coupe (X253, C253) 235/55R19 M+S A02) bis A10) A94) BF4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe (C253, ohne Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/50R19 A02) bis A10) A11) BF4) 235/55R19 245/50R19 A01) K01) 255/50R19 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 K04) A01) bis A10) A11) BF4) V00)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 14 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe (C253, mit Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/50R19 N245) A02) bis A10) A11) BF4) 235/50R19 M+S 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 A01) K01) N255) 245/50R19 M+S A01) K01) 255/50R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A11) BF4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270 Mercedes GLC (X254, ohne Verbreiterung, Mild- Hybrid) 235/55R19 A02) bis A10) A11e) A9 4) BF4) 235/55R19 M+S 245/50R19 A01) K01) K04) 245/50R19 M+S A01) K01) K04) 255/50R19 A01) K01) K02) 255/50R19 M+S A01) K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A94) K02) A01) bis A10) A11e) BF4) 235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A94) K02) A01) bis A10) A11e) BF4)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 15 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 198 Mercedes GLC (X254, mit Verbreiterung, Mild- Hybrid) 235/55R19 A02) bis A10) A11e) A9 4) BF4) 245/50R19 A01) K01) 255/50R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A94) A02) bis A10) A11e) BF4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 145 Mercedes EQC 235/55R19 N245) A01) bis A10) BF4) ER1) K01) 235/55R19 M+S W245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 K01) 255/50R19 A01) bis A10) BF4) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 285 Mercedes S-Klasse, Heckantrieb (W221) 235/40R19 T95) A02) bis A10) A11) BF4) E97a) 245/40R19 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- MATIC (W221) 235/40R19 T95) A02) bis A10) BF4) E97a) 245/40R19 A01) K01)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 16 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 345 Mercedes S-Klasse (W222, ab Modell 2014) 245/45R19 N255) A02) bis A10) A11) BF4) E98b) 245/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 370 Mercedes S-Klasse (W223, mit Hinterachslenkung bis 4,5°) 235/50R19 N245) A02) bis A10) A11) BF5) E130) EF0) ER1) 245/45R19 N255) 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 370 Mercedes S-Klasse (W223, mit Hinterachslenkung bis 10°) 235/45R19 A94) N245) T99) A02) bis A10) A11) BF5) EF0) ER1) 235/50R19 N245) 245/45R19 A94a) N255) 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 129 e1*96/27*0058*.. 129 F142 Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 290 Mercedes SL 235/35R19 A02) bis A10) BF3) EF0) N245)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 17 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 N225) A02) bis A10) BF2) 225/30R19 A01) K03) 225/35R19 A01) G1R) K03) 245/30R19 A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG245/30R19 M+S A01) bis A10) BF2) K01) K25) K28) K 97) K103) K104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 224 Mercedes SLK (Fahrzeuge ohne Flap an Hinterachse) 215/35R19 A01) bis A10) BF3) K03) K04) K22) K 25) K82) N225) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 215/35R19 K03) K22) K25) K82) N225) 245/30R19 K04) K73) A01) bis A10) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 224 Mercedes SLK (Fahrzeuge mit Flap an HA) 215/35R19 A01) bis A10) BF3) E116) K03) K22) K25) K82) N225) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 215/35R19 K03) K22) K25) K82) N225) 245/30R19 K73) A01) bis A10) BF3) E116) V00)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 18 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 N225) A02) bis A10) BF2) 225/30R19 A01) K03) 225/35R19 A01) G1R) K03) 245/30R19 A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en) : 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 310 Mercedes SLK 55 AMG245/30R19 M+S A01) bis A10) BF2) K01) K25) K28) K 97) K103) K104) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StV ZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgef ührte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gumm i -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen mögli chst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 19 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienm äßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen B efestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e)Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B99)Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: •Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremssc heibe Ø 370x36 mm •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremssc heibe Ø 300x22 mm BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde B efestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Zubehörkit: ZP-566F Anzugsmoment: 110 Nm BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde B efestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 130 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 20 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde B efestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Zubehörkit: ZP-566F Anzugsmoment: 120 Nm BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde B efestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 150 Nm BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde B efestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-567F Anzugsmoment: 150 Nm E66)Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67)Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E103)Beim Typ 204 bzw. 204K nur z ulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, •Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E111)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E116)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger. E130)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 21 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 ER1)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im A nhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten. G5C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten. GCT)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten. GEE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 22 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter B eachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reif ens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter B eachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reif ens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter B eachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reif ens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter B eachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reif ens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlic hen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotf lügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnit tkanten um 10 mm aufzuweiten. K26)An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnit tkanten um 10 mm aufzuweiten. K27)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 23 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 K56)Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: •die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, •die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen, •die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßf änger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, •die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen. K67)Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: •Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. •Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K73)Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: •Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig um gelegt). •die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger auszustellen. •die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßf änger ins Radhaus ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. •die Kunststoffsicke des Stoßfängers i st auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen. K82)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett um- und anzulegen. K97)An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die um gelegte Radhauskante zu klemmen. K103)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßf ängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104)An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßf ängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K118)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoff verbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 m m zu kürzen. K119)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, •der Kunststoffinnenkotflügel ist im B ereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoff verbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 m m zu kürzen. K122)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im B ereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 24 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 K132)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoff flap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K133)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem S chweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, •die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßf ängerkante umzulegen. K134)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, •die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T84)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T85)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 25 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS -Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne E inschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entf ällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53437 nach §22 StVZO Nr. : RA-001106-K0-216 Anlage-Nr. : 2b Seite : 26 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland Gm bH Teiletyp : RC34-809 Die Anlage 2b mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-809 des Auftraggebers Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 06.03.2024