RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-G0-216
Anlage-Nr. : 30
Seite :	1 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-758
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	D4
Radausführungskennz.:	D4; Lk112
Radgröße:	7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	53 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	750 kg
Reifenabrollumfang:	2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
130 Nm
BF2 1+2Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
130 Nm
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
169	e1*2001/116*0288*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 205/40R18	A02) bis A10)
BF1)
215/35R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-G0-216
Anlage-Nr. : 30
Seite :	2 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
176	e1*2007/46*0928*..
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 155 Mercedes A-Klasse
(Beim Typ 245G nur
zulässig an
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
205/45R18
N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) E93) E100)
215/40R18
N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
205/45R18
N215) T86)
225/40R18 A02) bis A10)
BF1) E93) E100) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
246	e1*2007/46*0751*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 155 Mercedes B- Klasse
(Beim Typ 245G nur
zulässig an
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04)
205/40R18
N215) T86)
A02) bis A10)
BF1) E100)
205/45R18
N215)
215/40R18
N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
205/45R18
N215)
225/40R18 A02) bis A10)
BF1) E100) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
115 bis 225 Mercedes C-Klasse
(Coupe, C204)
215/40R18
N225)
A02) bis A10)
A94) BF1) E110)
225/40R18
N235) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-G0-216
Anlage-Nr. : 30
Seite :	3 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 225 Mercedes C-Klasse
(Limousine, W204)
205/45R18
G9R) N215)
A02) bis A10)
BF1) E104) EF0)
215/40R18
N225) T89)
225/40R18
N235)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204K	e1*2001/116*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 200 Mercedes C-Klasse
(Kombi, S204)
205/45R18
GHS) N215) T90)
A02) bis A10)
BF1) E104)
215/40R18
N225) T89)
225/40R18
N235)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLA 215/60R18
A93a) N225)
A02) bis A10)
BF2)
225/55R18
N235)
225/60R18
N235)
235/55R18
245/50R18
A01) K61)
245/55R18
A01) K61) 

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Nr. :	RA-000960-G0-216
Anlage-Nr. : 30
Seite :	4 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLB 215/60R18
A93a) N225)
A02) bis A10)
BF2)
225/55R18
N235)
225/60R18
N235)
235/55R18
245/50R18
A01) K61)
245/55R18
A01) K61)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-G0-216
Anlage-Nr. : 30
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
E93)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E100)Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E104)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
•Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-G0-216
Anlage-Nr. : 30
Seite :	6 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
ER1)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G9R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 255/35R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GHS)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18,
255/35R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K61)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. 

PDF-Seite 7

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-G0-216
Anlage-Nr. : 30
Seite :	7 / 7
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 30 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 14.10.2020