RC17 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 31.07.2026
Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.
PDF-Seite 1
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 1 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. QA 05 102 02086/1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RC17 Typ RC17-809 Radgröße 8Jx19EH2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang (mm) X10 RC17-809 X10/N40 Ø76,9xØ72,6 5/120/72,6 15 830 2260 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47224 Herstellerzeichen RCD Germany Radtyp und Ausführung RC17-809 (s.o.) Radgröße 8Jx19EH2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen JAW Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 28 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55016208) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2%
PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 2 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise BMW 5er Reihe 5/H E700, /1 83-210 235/35R19 K41 K42 K46 K49 K50 T87 T91 A01 A 02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A18 Lim R21 S01 BMW 5er Reihe 560L e1*2001/116*0230*.. 110-270 245/35R19 T89 T93 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A18 A58 Lim S03 BMW 5er Reihe 232-250 235/35R19 K41 K42 K49 K50 T91 A01 A02 A04 M5/H F022 232-250 245/35R19 K41 K42 K46 K49 K50 L02 T89 T93 A05 A08 A09 A12 A14 A18 Car Lim R21 S01 BMW 5er-Kombi 560L e1*2001/116*0230*.. 110-270 245/35R19 T93 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A18 A58 Car S03 BMW 6er-Reihe 663C e1*2001/116*0253*.. 190-270 245/40R19 A10 A02 A04 A05 A08 A09 A14 A18 A70 A71 A72 A73 B03 Cbo Cpe S03 BMW 7er Reihe 7/1 E296, /1 138-220 235/35R19 K41 K42 K46 K49 T87 T88 T91 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A18 R70 S01 BMW 7er Reihe 7/G e1*93/81*0007*.., e1*98/14*0007*.. 105-240 245/40R19 K41 K49 T94 T98 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A18 A70 A71 A72 A73 S01 BMW 7er-Reihe 150-327 245/45R19 T98 A02 A04 A05 765 e1*98/14,2001/116* 0172*00-06 150-327 255/40R19 R70 T00 T96 A08 A09 A10 A14 A18 A70 A71 A72 A73 S02 BMW 7er-Reihe 155-327 245/45R19 T02 T98 A02 A04 A0 5 765 e1*2001/116* 0172*07-.. 155-327 255/40R19 T00 T96 A08 A09 A12 A14 A18 A70 A71 A72 A73 S02 BMW 8er Reihe 160-240 235/35R19 K45 T87 T88 T91 A0 1 A02 A04 8/E F383, e1*92/53*0008*.., e1*93/81*0008*.. 160-240 245/35R19 K42 K45 T89 T93 A05 A08 A09 A12 A14 A18 R70 S01
PDF-Seite 3
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 3 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
PDF-Seite 4
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 4 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim A70 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: schwarz Ventillänge [mm]: 49 BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 003 Alligator Artikel-Nr.: 590 387 bzw. 590 388 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A71 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: grün Ventillänge [mm]: 48 BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 002 Alligator Artikel-Nr.: 590 307 bzw. 590 308 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A72 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: orange Ventillänge [mm]: 51 BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 004 Alligator Artikel-Nr.: 590 357 bzw. 590 358 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: keine Ventillänge [mm]: 43 BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001 Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind. Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
PDF-Seite 5
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 5 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
PDF-Seite 6
Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur ABE Nr. 47224 nach §22 StVZO Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55016208 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ RC17-809 Hersteller Brock Alloy Wheels GmbH Seite 6 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2008. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 15.Februar 2008 Bohlander 00118657.DOC
PDF-Seite 7
Diese Seite im PDFRadtyp KBA Hersteller RDKS/TPMS Ventilart Montierbar Alligator RS3 Metall ja BaoLong 3901B.1 Metall ja CUB Universal Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm) Metall ja Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm) Metall nein Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm) Metall ja Schrader EZ * Gummi ja Schrader EZ Metall ja Schrader 40700-1AYOA Metall ja *zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben. Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich. Herstellerempfehlung Aftermarkt RDKS/TPMS 47224 RC17 809