B43 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100102 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55000625 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx19H2 Typ B43-1019 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 1 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Schleidener Straße 32 53919 Weilerswist - Derkum QM-Nr. 49 02 0192006 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell B43 Typ B43-1019 Radgröße 10,0Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpress- tiefe (mm) Rad- last (kg) Abrollumfang ( mm) D12 B43-1019 D12 / ohne Ring 5/112/66,6 48,1 940 2300 D ie hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55043622, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54583 , RADTYP B43-859) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 100102 Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS Radtyp und Ausführung B43-1019 (s.o.) Radgröße 10,0Jx19H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 für LM- Räder Kugel D = 28 mm 150 45 Prüfungen E ntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100102 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55000625 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx19H2 Typ B43-1019 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 2 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise E-Klasse All-Terrain R2ES e1*2018/858*00214*.. 145-280 275/40R19 AS9 R03 A21 A56 A99 B77 Car KMV L05 NoP V19 Vn2 HA2 S01 145-280 285/40R19 A12 R03 E-Klasse All-Terrain PHEV R2ES e1*2018/858*00214*.. - Plug-in Hybrid 145 275/40R19 AS9 M+S R03 T05 A21 A56 A99 B77 Car KMV L05 V19 Vn2 HA2 S01 145 285/40R19 A12 R03 S-Klasse R2S e1*2007/46*2115*.. - max. 4,5° Hinterachslenkung 210-280 275/40R19 R03 A12 A21 A57 A60 A99 B77 Lim LM4 NoP V19 Vn2 HA2 S01 210-330 285/40R19 R03 210-330 295/40R19 R03 S-Klasse R2S e1*2007/46*2115*.. - ohne Hinterachslenkung 210-280 275/40R19 R03 A12 A21 A57 A60 A99 B77 L05 Lim NoP V19 Vn2 HA2 S01 210-330 285/40R19 R03 210-330 295/40R19 R03 S-Klasse PHEV R2S e1*2007/46*2115*.. - Plug-in Hybrid - ohne Hinterachslenkung 220, 270 285/40R19 R03 A12 A21 A57 A60 A99 B77 L05 Lim V19 Vn2 HA2 S01 220, 270 295/40R19 R03 S-Klasse PHEV R2S e1*2007/46*2115*.. - Plug-in Hybrid - max. 4,5° Hinterachslenkung 220, 270 285/40R19 R03 A12 A21 A57 A60 A99 B77 Lim LM4 V19 Vn2 HA2 S01 220, 270 295/40R19 R03 D ie hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55043622, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54583 , RADTYP B43-859) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100102 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55000625 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx19H2 Typ B43-1019 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 3 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. F ahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% F erner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur z ulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100102 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55000625 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx19H2 Typ B43-1019 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 4 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim Spezielle Auflagen und Hinweise A 12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A 21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A 56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A 57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A 60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A 99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A S9 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. B 77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1. C ar Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). H A2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55043622, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54583 , RADTYP B43-859) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K MV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L 05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L M4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. L im Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M +S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
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Diese Seite im PDFGUTACHTEN zur TTG NR.100102 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55000625 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx19H2 Typ B43-1019 Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Seite 5 von 6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R 03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S 01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T 05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V 19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse N r. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 225/55R19 275/45R19 Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 11 235/60R19 255/55R19 Nr. 12 245/30R19 305/25R19 Nr. 13 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 14 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 15 245/45R19 275/40R19 Nr. 16 245/50R19 275/45R19 Nr. 17 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 18 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 19 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 20 255/45R19 285/40R19 Nr. 21 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 22 255/55R19 275/50R19 Nr. 23 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 24 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 25 265/40R19 295/35R19 Nr. 26 265/45R19 295/40R19 Nr. 27 265/50R19 295/45R19 Nr. 28 275/30R19 315/25R19 E s sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. P rüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2025 in Lambsheim statt.
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