B41 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B41-859 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: BA1 Radausführungskennz.: BA1; Lk112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 28 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 920 kg Reifenabrollumfang: 2380 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 130 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 150 Nm BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 140 Nm BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-559F 150 Nm BF5 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-568F 120 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 245 Mercedes C-Klasse (Coupe C205, Cabrio A205) 225/35R19 N235) T88) A01) bis A10) A11) BF1) E110a) K01) K132) 225/35R19 M+S T88) 225/40R19 K28) K103) K122) N235) 225/40R19 M+S K28) K103) K122) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 AMG (Coupe C205, Cabrio A205) 225/40R19 M+S A01) bis A10) BF1) K01) K28) K103) K122) K132) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 245 Mercedes C-Klasse (Limousine, W205) 225/35R19 N235) T88) A01) bis A10) A11) BF1) E103) K01) K04) 225/35R19 M+S T88) 225/40R19 GAZ) K28) K103) K122) N235) T93) 225/40R19 M+S GAZ) K28) K103) K122) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 AMG (Limousine, W205) 225/40R19 M+S A01) bis A10) BF1) K01) K04) K28) K103) K122)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 245 Mercedes C-Klasse (Kombi, S205) 225/40R19 N235) A01) bis A10) A11) BF1) E103) GCW) K01) K04) K28) K103) K122) T93) 225/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 AMG (Kombi, S205) 225/40R19 M+S A01) bis A10) BF1) K01) K04) K28) K103) K122) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 285 Mercedes CL (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 A01) bis A10) BF1) K03) K11) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 285 Mercedes CL (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und 4-MATIC) 255/40R19 A01) bis A10) BF1) K03) K11) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 320 bis 380 Mercedes CL (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) 255/40R19 N265) A01) bis A10) BF2) K03) K11) 255/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 320 Mercedes CL (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und 4-MATIC) 255/40R19 A01) bis A10) BF1) K03) K11)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 216 e1*2001/116*0372*.. 216 AMG e1*2001/116*0426*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/40R19 M+S A01) bis A10) BF1) K03) K11) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 245 Mercedes CLS (Limousine, Kombi; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 245/35R19 T93) A02) bis A10) BF1) EB1) 255/35R19 A01) K61) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 300 Mercedes CLS (Limousine, Kombi; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) 255/35R19 A01) bis A10) BF1) EB1) K61) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 219 e1*2001/116*0295*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 285 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10) A94) BF3) 255/35R19 A01) G8X) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 219 e1*2001/116*0295*.. 219 AMG e1*2001/116*0331*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 350 bis 378 Mercedes CLS AMG 245/35R19 M+S A02) bis A10) A94) BF3) EF0)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R19 M+S T93) A02) bis A10) A11) A94) BF2) 245/40R19 M+S 255/35R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 220 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 225/45R19 A02) bis A10) A11) BF2) 235/40R19 245/35R19 A01) K03) 245/40R19 A01) K03) 255/35R19 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 270 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) 245/35R19 K03) N255) A01) bis A10) A11) BF2) 245/40R19 K03) N255) 255/35R19 K01) K04) N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 75 bis 285 Mercedes E-Klasse (Limousine ) 235/35R19 N245) T91) A02) bis A10) BF1) 235/35R19 M+S T91) W245) 245/35R19 A01) K01) K04) K11)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211 AMG e1*2001/116*0397*.. 211K e1*2001/116*0213*.. 211K AMG e1*2001/116*0398*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 AMG (Limousine, Kombi) 245/35R19 M+S A01) bis A10) BF1) EF0) K01) K04) K11) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 225 Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 225/35R19 K04) T88) A01) bis A10) A11) BF1) E111) K01) 235/35R19 K04) T91) 255/30R19 K02) K67) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/35R19 K01) T88) 255/30R19 K02) K67) T91) A01) bis A10) A11) BF1) E111) V00) 235/35R19 K01) 255/30R19 K02) K67) T91) A01) bis A10) A11) BF1) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 bis 300 Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 255/30R19 A01) bis A10) BF1) E111) K01) K02) K67) T91)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270 Mercedes E-Klasse (W213, Limousine) 225/40R19 N235) T93) A01) bis A10) A11) BF2) E111a) K01) 225/40R19 M+S T93) W235) 225/45R19 GEE) N235) T96) 225/45R19 M+S GEE) T96) W235) 235/40R19 N245) T95) 235/40R19 M+S T95) W245) 245/35R19 K04) N255) T93) 245/35R19 M+S K04) T93) 245/40R19 K04) N255) 245/40R19 M+S K04) 255/35R19 K02) N265) T96) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/40R19 K01) N235) 255/35R19 K02) N265) T96) A01) bis A10) A11) BF2) E111a) V00)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 8 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 270 Mercedes E-Klasse (S213, Kombi) 225/45R19 GEE) N235) T96) A01) bis A10) A11) BF2) K01) 225/45R19 M+S GEE) T96) W235) 235/40R19 N245) T95) 235/40R19 M+S T95) W245) 245/40R19 K04) N255) T98) 245/40R19 M+S K04) T98) 255/35R19 K02) N265) T96) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- Terrain 245/40R19 A01) bis A10) BF2) K01) K133) K134) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/45R19 A01) bis A10) BF2) K01) K02) 245/45R19 K120) 255/45R19 K120)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 9 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 109 bis 135 Mercedes EQE (V295, Hinterachslenkung 10°, SA Code 216, nicht für AMG) 235/50R19 N245) A01) bis A10) BF2) E130a) K01) K02) 235/50R19 M+S W245) 245/45R19 N255) 245/45R19 M+S W255) 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A01) bis A10) BF1) K01) K118) K119) K120) 235/40R19 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A01) bis A10) BF1) K01) K118) K119) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLA (H247) 245/45R19 A01) bis A10) A11) BF1) K01) K02) K120) 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 165 Mercedes GLB (X247) 245/45R19 A01) bis A10) BF1) K01) K02) K120) 255/45R19
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 10 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243 Mercedes GLC (X253, ohne Verbreiterung) 235/50R19 A02) bis A10) A11) BF2) 235/55R19 245/50R19 A01) K01) K04) 255/50R19 A01) K01) K04) 275/45R19 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 243 Mercedes GLC (X253, mit Verbreiterung) 235/50R19 N245) A02) bis A10) A11) BF2) 235/50R19 M+S 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 A01) K01) N255) 245/50R19 M+S A01) K01) 255/50R19 A01) K01) 275/45R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A11) BF2)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 11 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, GLC 43 AMG Coupe (X253, C253) 235/50R19 M+S A02) bis A10) BF2) 235/55R19 M+S 245/50R19 M+S A01) K01) 255/45R19 M+S 255/50R19 M+S A01) K01) 275/45R19 M+S A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, GLC 63S AMG, GLC 63 AMG Coupe, GLC 63S AMG Coupe (X253, C253) 235/55R19 M+S A02) bis A10) A94) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe (C253, ohne Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/50R19 A02) bis A10) A11) BF2) 235/55R19 245/50R19 A01) K01) K04) 255/50R19 A01) K01) K04) 275/45R19 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 K04) A01) bis A10) A11) BF2) V00)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 12 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe (C253, mit Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/50R19 N245) A02) bis A10) A11) BF2) 235/50R19 M+S 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 A01) K01) N255) 245/50R19 M+S A01) K01) 255/50R19 A01) K01) 275/45R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) A11) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 198 Mercedes GLC (X254, ohne Verbreiterung, Mild- Hybrid) 235/55R19 A94) K03) A01) bis A10) A11e) BF4) E131) E133) 245/50R19 A94) K01) K04) 255/50R19 A94a) K01) K02) 275/45R19 A94) K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 K03) 255/50R19 A94a) K02) A01) bis A10) A11e) BF4) E131) E133)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 13 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 198 Mercedes GLC (X254, mit Verbreiterung, Mild- Hybrid) 235/55R19 A02) bis A10) A11e) A94) BF4) E131) E133) 245/50R19 A01) K01) 255/50R19 A01) K01) 275/45R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 255/50R19 A94) A02) bis A10) A11e) BF4) E131) E133) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 145 Mercedes EQC 235/55R19 N245) A01) bis A10) BF2) K01) 235/55R19 M+S W245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/55R19 K01) 255/50R19 A01) bis A10) BF2) 245/50R19 K01) 265/45R19 A94a) A01) bis A10) BF2) V00) 255/50R19 K01) 275/45R19 A01) bis A10) BF2) V00)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 14 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, Heckantrieb (W221) 235/40R19 N245) T95) A02) bis A10) A11) BF2) E97a) 235/40R19 M+S T95) W245) 245/40R19 A01) K01) N255) 245/40R19 M+S A01) K01) W255) 255/40R19 A01) K01) K83) N265) 255/40R19 M+S A01) K01) K83) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 235/40R19 N245) T95) 255/40R19 K83) N265) A01) bis A10) A11) BF2) E97a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- MATIC (W221) 235/40R19 N245) T95) A02) bis A10) BF2) E97a) 245/40R19 A01) K01) N255) 255/40R19 A01) K01) K83) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 AMG (W221) 255/40R19 M+S A01) bis A10) BF2) E97a) K01) K83)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 15 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 bis 390 Mercedes S-Klasse (W222, ab Modell 2014) 245/45R19 N255) A02) bis A10) A11) BF2) E98b) 245/45R19 M+S 255/40R19 A01) K03) N265) 255/40R19 M+S A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 AMG (Limousine, W222) 255/40R19 M+S A01) bis A10) BF2) E98b) EF0) K03) 255/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, Cabrio (C217, A217) 245/45R19 A02) bis A10) BF2) 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 430 bis 463 Mercedes S63 AMG Coupe, S65 AMG Coupe, S63 AMG Cabrio (C217, A217) 255/40R19 M+S A01) bis A10) BF2) EF0) K01) 255/45R19 M+S
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 16 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 450 Mercedes S-Klasse (W223, mit Hinterachslenkung bis 4,5°) 235/50R19 N245) A02) bis A10) A11) BF2) E130) 245/45R19 N255) 255/45R19 265/45R19 GG5) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 210 bis 450 Mercedes S-Klasse (W223, mit Hinterachslenkung bis 10°) 235/45R19 A94) N245) T99) A02) bis A10) A11) BF2) 235/50R19 N245) 245/45R19 A94a) N255) 255/45R19 265/45R19 G4C) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 109 bis 135 Mercedes EQS (V297, Hinterachslenkung 4,5° SA Code 201) 235/55R19 A02) bis A10) BF4) E134a) 245/50R19 A01) K04) 255/50R19 A01) K01) K04) 265/50R19 A01) K01) K04) 275/45R19 A01) K01) K04)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 17 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 109 bis 135 Mercedes EQS (V297, Hinterachslenkung 10° SA Code 216) 235/55R19 A02) bis A10) BF4) E130a) 245/50R19 A01) K04) 255/50R19 A01) K01) K04) 265/50R19 A01) K01) K04) 275/45R19 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 170 bis 380 Mercedes SL (Baureihe R230) 225/40R19 M+S A02) bis A10) BF5) E114) EF0) 235/35R19 M+S 245/30R19 M+S T89) 245/35R19 M+S 255/30R19 A01) K03) N265) 255/35R19 A01) K03) N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. 230 AMG e1*2001/116*0248*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 368 bis 450 Mercedes SL63 AMG, SL65 AMG (Baureihe R230) 255/30R19 M+S A01) bis A10) BF5) E114) EF0) K03) 255/35R19 M+S
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 18 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. 231 e1*2007/46*0803*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 225 bis 335 Mercedes SL (Baureihe R231) 255/30R19 A94) A02) bis A10) BF1) E114a) E115) N265) 255/35R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 N225) A02) bis A10) BF1) 225/35R19 A01) G1R) K03) K97) 245/30R19 A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG245/30R19 M+S A01) bis A10) BF1) K01) K25) K28) K97) K103) K104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 N225) A02) bis A10) BF1) 225/35R19 A01) G1R) K03) K97) 245/30R19 A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 310 Mercedes SLK 55 AMG245/30R19 M+S A01) bis A10) BF1) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 19 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 20 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 A11e)Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 130 Nm BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 150 Nm BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 140 Nm BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-559F Anzugsmoment: 150 Nm BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-568F Anzugsmoment: 120 Nm E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E103)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, •Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 21 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): •Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E115)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/ Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E130)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E131)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. E133)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489). E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø298x28 mm EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 22 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8X)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 285/30R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GG5)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R18, 265/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 23 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K61)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). K67)Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: •Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. •Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K83)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, •die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K97)An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K103)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104)An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 24 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 K118)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, •der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K133)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, •die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. K134)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, •die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, •der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 25 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO Nr. : RA-001100-F0-216 Anlage-Nr. : 4b Seite : 26 / 26 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : B41-859 W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 4b mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 21.09.2023