B41 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 28.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	1 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	B41-859
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	BA1
Radausführungskennz.:	BA1; Lk112
Radgröße:	8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:	28 mm
Lochkreisdurchmesser:	112 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	66,60 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	920 kg
Reifenabrollumfang:	2380 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 130 Nm
BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 150 Nm
BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 140 Nm
BF4 1+2Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-559F 150 Nm
BF5 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-568F 120 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	2 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 245 Mercedes C-Klasse
(Coupe C205, Cabrio
A205)
225/35R19
N235) T88)
A01) bis A10)
A11) BF1) E110a) K01) K132)
225/35R19 M+S
T88)
225/40R19
K28) K103) K122) N235)
225/40R19 M+S
K28) K103) K122)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
204 AMG	e1*2001/116*0464*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 287 Mercedes C-Klasse,
C43 AMG
(Coupe C205, Cabrio
A205)
225/40R19 M+S	A01) bis A10)
BF1) K01) K28) K103) K122)
K132)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 245 Mercedes C-Klasse
(Limousine, W205)
225/35R19
N235) T88)
A01) bis A10)
A11) BF1) E103) K01) K04)
225/35R19 M+S
T88)
225/40R19
GAZ) K28) K103) K122) N235) T93)
225/40R19 M+S
GAZ) K28) K103) K122) T93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204	e1*2001/116*0431*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 287 Mercedes C-Klasse,
C43 AMG
(Limousine, W205)
225/40R19 M+S	A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K28) K103)
K122) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	3 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204K	e1*2001/116*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 245 Mercedes C-Klasse
(Kombi, S205)
225/40R19
N235)
A01) bis A10)
A11) BF1) E103) GCW) K01)
K04) K28) K103) K122) T93)
225/40R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204K	e1*2001/116*0457*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 287 Mercedes C-Klasse,
C43 AMG
(Kombi, S205)
225/40R19 M+S	A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K28) K103)
K122)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
216	e1*2001/116*0372*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
285 Mercedes CL
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und Heckantrieb)
255/40R19	A01) bis A10)
BF1) K03) K11)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
216	e1*2001/116*0372*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
285 Mercedes CL
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und 4-MATIC)
255/40R19	A01) bis A10)
BF1) K03) K11)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
216	e1*2001/116*0372*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
320 bis 380 Mercedes CL
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und Heckantrieb)
255/40R19
N265)
A01) bis A10)
BF2) K03) K11)
255/40R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
216	e1*2001/116*0372*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
320 Mercedes CL
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und 4-MATIC)
255/40R19	A01) bis A10)
BF1) K03) K11) 

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Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	4 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
216	e1*2001/116*0372*..
216 AMG	e1*2001/116*0426*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
386 bis 463 Mercedes CL  AMG 255/40R19 M+S	A01) bis A10)
BF1) K03) K11)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
218	e1*2007/46*0485*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 245 Mercedes CLS
(Limousine, Kombi;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/45R17)
245/35R19
T93)
A02) bis A10)
BF1) EB1)
255/35R19
A01) K61) K97)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
218	e1*2007/46*0485*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 300 Mercedes CLS
(Limousine, Kombi;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
255/40R18)
255/35R19	A01) bis A10)
BF1) EB1) K61) K97)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
219	e1*2001/116*0295*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 285 Mercedes CLS 245/35R19	A02) bis A10)
A94) BF3)
255/35R19
A01) G8X) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
219	e1*2001/116*0295*..
219 AMG	e1*2001/116*0331*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
350 bis 378 Mercedes CLS AMG 245/35R19 M+S	A02) bis A10)
A94) BF3) EF0) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	5 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS	e1*2007/46*1818*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R19 M+S
T93)
A02) bis A10)
A11) A94) BF2)
245/40R19 M+S
255/35R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 220 Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 225/..)
225/45R19	A02) bis A10)
A11) BF2)
235/40R19
245/35R19
A01) K03)
245/40R19
A01) K03)
255/35R19
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC	e1*2007/46*1666*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 270 Mercedes E-Klasse
(Coupe, Cabrio;
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
245/35R19
K03) N255)
A01) bis A10)
A11) BF2)
245/40R19
K03) N255)
255/35R19
K01) K04) N265)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
211	E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G	e1*2001/116*0274*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 285 Mercedes E-Klasse
(Limousine )
235/35R19
N245) T91)
A02) bis A10)
BF1)
235/35R19 M+S
T91) W245)
245/35R19
A01) K01) K04) K11) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	6 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
211	E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG	e1*2001/116*0397*..
211K	e1*2001/116*0213*..
211K AMG	e1*2001/116*0398*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
350 bis 378 Mercedes E55 AMG,
E63 AMG
(Limousine, Kombi)
245/35R19 M+S	A01) bis A10)
BF1) EF0) K01) K04) K11)
T93)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
212G	e1*2007/46*0484*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 225 Mercedes E-Klasse
(W212, Limousine,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
225/35R19
K04) T88)
A01) bis A10)
A11) BF1) E111) K01)
235/35R19
K04) T91)
255/30R19
K02) K67) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/35R19
K01) T88)
255/30R19
K02) K67) T91)
A01) bis A10)
A11) BF1) E111) V00)
235/35R19
K01)
255/30R19
K02) K67) T91)
A01) bis A10)
A11) BF1) E111) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
125 bis 300 Mercedes E-Klasse
(W212, Limousine,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
255/30R19	A01) bis A10)
BF1) E111) K01) K02) K67)
T91) 

PDF-Seite 7

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	7 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
212	e1*2001/116*0501*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 270 Mercedes E-Klasse
(W213, Limousine)
225/40R19
N235) T93)
A01) bis A10)
A11) BF2) E111a) K01)
225/40R19 M+S
T93) W235)
225/45R19
GEE) N235) T96)
225/45R19 M+S
GEE) T96) W235)
235/40R19
N245) T95)
235/40R19 M+S
T95) W245)
245/35R19
K04) N255) T93)
245/35R19 M+S
K04) T93)
245/40R19
K04) N255)
245/40R19 M+S
K04)
255/35R19
K02) N265) T96)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
225/40R19
K01) N235)
255/35R19
K02) N265) T96)
A01) bis A10)
A11) BF2) E111a) V00) 

PDF-Seite 8

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	8 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES	e1*2007/46*1560*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 270 Mercedes E-Klasse
(S213, Kombi)
225/45R19
GEE) N235) T96)
A01) bis A10)
A11) BF2) K01)
225/45R19 M+S
GEE) T96) W235)
235/40R19
N245) T95)
235/40R19 M+S
T95) W245)
245/40R19
K04) N255) T98)
245/40R19 M+S
K04) T98)
255/35R19
K02) N265) T96)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES	e1*2007/46*1560*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All-
Terrain
245/40R19	A01) bis A10)
BF2) K01) K133) K134)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/45R19	A01) bis A10)
BF2) K01) K02)
245/45R19
K120)
255/45R19
K120) 

PDF-Seite 9

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	9 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW	e1*2018/858*00036*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
109 bis 135 Mercedes EQE
(V295, Hinterachslenkung
10°, SA Code 216, nicht
für AMG)
235/50R19
N245)
A01) bis A10)
BF2) E130a) K01) K02)
235/50R19 M+S
W245)
245/45R19
N255)
245/45R19 M+S
W255)
255/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19	A01) bis A10)
BF1) K01) K118) K119) K120)
235/40R19
K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
245G	e1*2001/116*0470*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S	A01) bis A10)
BF1) K01) K118) K119) K120)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLA
(H247)
245/45R19	A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02) K120)
255/45R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B	e1*2007/46*1909*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 165 Mercedes GLB
(X247)
245/45R19	A01) bis A10)
BF1) K01) K02) K120)
255/45R19 

PDF-Seite 10

Diese Seite im PDF
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	10 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243 Mercedes GLC
(X253, ohne
Verbreiterung)
235/50R19	A02) bis A10)
A11) BF2)
235/55R19
245/50R19
A01) K01) K04)
255/50R19
A01) K01) K04)
275/45R19
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 243 Mercedes GLC
(X253, mit Verbreiterung)
235/50R19
N245)
A02) bis A10)
A11) BF2)
235/50R19 M+S
235/55R19
N245)
235/55R19 M+S
245/50R19
A01) K01) N255)
245/50R19 M+S
A01) K01)
255/50R19
A01) K01)
275/45R19
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF2) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	11 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 287 Mercedes GLC 43
AMG, GLC 43 AMG
Coupe
(X253, C253)
235/50R19 M+S	A02) bis A10)
BF2)
235/55R19 M+S
245/50R19 M+S
A01) K01)
255/45R19 M+S
255/50R19 M+S
A01) K01)
275/45R19 M+S
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10)
BF2)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
204X AMG	e1*2007/46*1884*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
350 bis 375 Mercedes GLC 63
AMG, GLC 63S AMG,
GLC 63 AMG Coupe,
GLC 63S AMG Coupe
(X253, C253)
235/55R19 M+S	A02) bis A10)
A94) BF2)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe
(C253, ohne
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
235/50R19	A02) bis A10)
A11) BF2)
235/55R19
245/50R19
A01) K01) K04)
255/50R19
A01) K01) K04)
275/45R19
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/55R19 255/50R19
K04)
A01) bis A10)
A11) BF2) V00) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	12 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe
(C253, mit
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
235/50R19
N245)
A02) bis A10)
A11) BF2)
235/50R19 M+S
235/55R19
N245)
235/55R19 M+S
245/50R19
A01) K01) N255)
245/50R19 M+S
A01) K01)
255/50R19
A01) K01)
275/45R19
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/55R19 255/50R19 A02) bis A10)
A11) BF2)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC	e1*2018/858*00186*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 198 Mercedes GLC
(X254, ohne
Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
235/55R19
A94) K03)
A01) bis A10)
A11e) BF4) E131) E133)
245/50R19
A94) K01) K04)
255/50R19
A94a) K01) K02)
275/45R19
A94) K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/55R19
K03)
255/50R19
A94a) K02)
A01) bis A10)
A11e) BF4) E131) E133) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	13 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC	e1*2018/858*00186*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
120 bis 198 Mercedes GLC
(X254, mit
Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
235/55R19	A02) bis A10)
A11e) A94) BF4) E131) E133)
245/50R19
A01) K01)
255/50R19
A01) K01)
275/45R19
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/55R19 255/50R19
A94)
A02) bis A10)
A11e) BF4) E131) E133)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
204X	e1*2001/116*0480*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
145 Mercedes EQC 235/55R19
N245)
A01) bis A10)
BF2) K01)
235/55R19 M+S
W245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/55R19
K01)
255/50R19 A01) bis A10)
BF2)
245/50R19
K01)
265/45R19
A94a)
A01) bis A10)
BF2) V00)
255/50R19
K01)
275/45R19 A01) bis A10)
BF2) V00) 

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Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	14 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 380 Mercedes S-Klasse,
Heckantrieb
(W221)
235/40R19
N245) T95)
A02) bis A10)
A11) BF2) E97a)
235/40R19 M+S
T95) W245)
245/40R19
A01) K01) N255)
245/40R19 M+S
A01) K01) W255)
255/40R19
A01) K01) K83) N265)
255/40R19 M+S
A01) K01) K83)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne	hinten
Auflagen und Hinweise
235/40R19
N245) T95)
255/40R19
K83) N265)
A01) bis A10)
A11) BF2) E97a) V00)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4-
MATIC
(W221)
235/40R19
N245) T95)
A02) bis A10)
BF2) E97a)
245/40R19
A01) K01) N255)
255/40R19
A01) K01) K83)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
221 AMG	e1*2001/116*0396*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
386 bis 463 Mercedes S63 AMG,
S65 AMG
(W221)
255/40R19 M+S	A01) bis A10)
BF2) E97a) K01) K83) 

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Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	15 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 bis 390 Mercedes S-Klasse
(W222, ab Modell 2014)
245/45R19
N255)
A02) bis A10)
A11) BF2) E98b)
245/45R19 M+S
255/40R19
A01) K03) N265)
255/40R19 M+S
A01) K03)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
221 AMG	e1*2001/116*0396*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
430 bis 463 Mercedes S63 AMG,
S65 AMG
(Limousine, W222)
255/40R19 M+S	A01) bis A10)
BF2) E98b) EF0) K03)
255/45R19 M+S
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 345 Mercedes S-Klasse
Coupe, Cabrio
(C217, A217)
245/45R19	A02) bis A10)
BF2)
255/40R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
221	e1*2001/116*0335*..
221 AMG	e1*2001/116*0396*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
430 bis 463 Mercedes S63 AMG
Coupe, S65 AMG Coupe,
S63 AMG Cabrio
(C217, A217)
255/40R19 M+S	A01) bis A10)
BF2) EF0) K01)
255/45R19 M+S 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	16 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S	e1*2007/46*2115*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 450 Mercedes S-Klasse
(W223, mit
Hinterachslenkung bis
4,5°)
235/50R19
N245)
A02) bis A10)
A11) BF2) E130)
245/45R19
N255)
255/45R19
265/45R19
GG5)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S	e1*2007/46*2115*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
210 bis 450 Mercedes S-Klasse
(W223, mit
Hinterachslenkung bis
10°)
235/45R19
A94) N245) T99)
A02) bis A10)
A11) BF2)
235/50R19
N245)
245/45R19
A94a) N255)
255/45R19
265/45R19
G4C)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW	e1*2018/858*00035*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
109 bis 135 Mercedes EQS
(V297,
Hinterachslenkung
4,5°  SA Code 201)
235/55R19	A02) bis A10)
BF4) E134a)
245/50R19
A01) K04)
255/50R19
A01) K01) K04)
265/50R19
A01) K01) K04)
275/45R19
A01) K01) K04) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	17 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW	e1*2018/858*00035*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
109 bis 135 Mercedes EQS
(V297, Hinterachslenkung
10° SA Code 216)
235/55R19	A02) bis A10)
BF4) E130a)
245/50R19
A01) K04)
255/50R19
A01) K01) K04)
265/50R19
A01) K01) K04)
275/45R19
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
230	e1*98/14*0169*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
170 bis 380 Mercedes SL
(Baureihe R230)
225/40R19 M+S	A02) bis A10)
BF5) E114) EF0)
235/35R19 M+S
245/30R19 M+S
T89)
245/35R19 M+S
255/30R19
A01) K03) N265)
255/35R19
A01) K03) N265)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
230	e1*98/14*0169*..
230 AMG	e1*2001/116*0248*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
368 bis 450 Mercedes SL63 AMG,
SL65 AMG
(Baureihe R230)
255/30R19 M+S	A01) bis A10)
BF5) E114) EF0) K03)
255/35R19 M+S 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	18 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
230	e1*98/14*0169*..
231	e1*2007/46*0803*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
225 bis 335 Mercedes SL
(Baureihe R231)
255/30R19
A94)
A02) bis A10)
BF1) E114a) E115) N265)
255/35R19
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19
N225)
A02) bis A10)
BF1)
225/35R19
A01) G1R) K03) K97)
245/30R19
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG245/30R19 M+S	A01) bis A10)
BF1) K01) K25) K28) K97)
K103) K104)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19
N225)
A02) bis A10)
BF1)
225/35R19
A01) G1R) K03) K97)
245/30R19
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
172	e1*2007/46*0548*..
172 AMG	e1*2007/46*0857*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
310 Mercedes SLK 55 AMG245/30R19 M+S	A01) bis A10)
BF1) K01) K25) K28) K97)
K103) K104) 

PDF-Seite 19

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
Seite :	19 / 26
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben. 

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A11e)Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-559F
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-568F
Anzugsmoment: 120 Nm
E97a)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b)Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103)Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
•Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 

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E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
•Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U"  beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E130)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E131)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
E133)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
489).
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø344x32 mm
EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
•Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø298x28 mm
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1)Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). 

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G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4C)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8X)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 285/30R19  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GAZ)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 255/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCW)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GEE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GG5)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R18,
265/35R21  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein. 

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K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K11)An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K61)An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K67)Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
•Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
•Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K83)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
•die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K97)An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K103)An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von  der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104)An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend
der Blechradhauskante anzupassen. 

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K118)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
•der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
K133)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
•die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
K134)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
•die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
•der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 

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N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53436 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-001100-F0-216
Anlage-Nr. : 4b
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	B41-859
W245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 4b mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B41-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.09.2023