B32 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
Modell B32 
Typ B32-1022 
Radgröße 10,0Jx22EH2+ 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
P3 B32-1022 P3 / ohne Ring 	5/112/66,6 25 950 2400 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 50938 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B32-1022 (s.o.) 
Radgröße 10,0Jx22EH2+ 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel 
D=28mm 
160 30 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 Volkswagen 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
Audi e-tron, -	/Sportback 	GE 
e1*2007/46*1914*.. 
158 265/40R22 K1c K2b T06  	A01 A07 A12 
A14 A18 A56 
R79 S01 
Audi Q7 	4L, 4L1 
e1*2001/116* 
0350*20-..;  
0367*05-..; 
e13*2007/46* 
1081*06-.. 
155-250 265/35R22 T02  A07 A12 A14 
 
A18 A56 L06  
MHy R79 S01 
155-250 265/40R22   
155-250 275/35R22 A01 K1a K2b T04  
155-250 285/35R22 A01 K1c K2b T02 T06  
155-250 295/30R22 A01 K1c K2c K5b T03 T99  
155-250 295/35R22 A01 K1c K2c K3b K5b  
155-250 305/30R22 A01 K1c K2c K3b K7d R70 T01 T05  
Audi Q7 
4L, 4L1 
e1*2001/116* 
0350*20-..;  
0367*05-..; 
e13*2007/46* 
1081*06-.. 
- mit Radhaus- 
   Verbreiterungen 
155-250 265/35R22 M+S T02  A07 A12 A14 
 
A18 A56 L06  	MHy R79 
RQ7  
S01 
155-250 265/40R22 M+S  
155-250 275/35R22 M+S T04  
155-250 285/35R22 T02 T06  
155-250 295/30R22 A01 K1a K2b K5b T03 T99  
155-250 295/35R22 A01 K1a K2b K3b K5b  
155-250 305/30R22 A01 K1c K2b K3b K7d R70 T01 T05  
Audi SQ7 	4L, 4L1 	e1*2001/116* 
0350*26-..; 
e13*2007/46* 
1081*12-.. 
  
320, 373 265/35R22 M+S T02  	A07 A12 A14 
 
A18 A56 L06  	R79 RQ7 S01
 
320, 373 265/40R22 M+S  
320, 373 275/35R22 M+S T04  
320, 373 285/35R22 T02 T06  
320, 373 295/30R22 A01 K1a K2b K5b T03  
320, 373 295/35R22 A01 K1a K2b K3b K5b  
320, 373 305/30R22 A01 K1c K2b K3b K7d R70 T01 T05  
Audi SQ7 	4L, 4L1 	e1*2001/116* 	0350*26-..; 
e13*2007/46* 
1081*12-.. 
  
320 265/35R22 M+S T02  A07 A12 A14 
 
A18 A56 L06  	R79 S01 320 265/40R22 M+S  
320 275/35R22 A01 K1a K2b M+S T04  
320 285/35R22 A01 K1c K2b T02 T06  
320 295/30R22 A01 K1c K2c K5b T03 T99  
320 295/35R22 A01 K1c K2c K3b K5b  
320 305/30R22 A01 K1c K2c K3b K7d R70 T01 T05  
VW Touareg (III) 	CR 	e1*2007/46*1827*..       
  
170-310 255/40R22 T03 T99  A07 A12 A14 
 
A18 A56 L06  
R79 S01 
170-310 265/35R22 T02  
170-310 265/40R22   
170-310 275/35R22 A01 K1a K2b T00 T04  
170-310 285/35R22 A01 K1a K2b T02 T06  
170-310 295/30R22 A01 K1c K2c K3b K5w K6w T03 T99  
170-310 295/35R22 A01 K1c K2c K3b K5w K6w  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 	Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) 
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den 
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im 
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den 
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch 
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. 
 
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm 
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. 
 
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter 
Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 
   

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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und 
ohne Allradlenkung (4WS). 
 
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. 
 
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
R79 Die Humpform des Sonderrades ist für diese Radgröße nicht in der E.T.R.T.O aufgeführt. Aus 
diesem Grund ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller über die 
Montierbarkeit der betreffenden Reifengröße vorzulegen. 
 
RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a. 
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen 
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50938 nach §22 StVZO 
 
Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55045016 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,0Jx22EH2+ Typ B32-1022 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 25. Februar 2021 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 25. Februar 2021 
 
 
Schmidt
 00361998.DOC