RC32 – Gutachtentext und Auflagen

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	1 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-758
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy W heels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	M45
Radausführungskennz.:	M45; Lk114,3
Radgröße:	7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:	51 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	67,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	800 kg
Reifenabrollumfang:	2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reif	engröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f	unktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	110 Nm
BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	125 Nm
BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	120 Nm
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
BC3	e5*2007/46*0121* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
150 Hyundai i20 N 215/40R18	A02) bis A10)
BF1)
225/35R18
A01) K04) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	2 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
FD	e11*2001/116* 0313*..
FDH	e11*2001/116* 0343*..
FDH	e11*2007/46*0 225*..
FDHG	e11*2001/116* 0361*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW
(Limousine, Kombi)
205/40R18
T86)
A02) bis A10)
BF1)
215/40R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
GDH	e11*2007/46*0 337*..
GDH	e11*2007/46*0 338*..
GDH-HME	e13*2007/46*1 604*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW
(3-Türer, 5-Türer, Kombi)
205/40R18	A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
A01) G05) K25 ) K58)
215/40R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
GDH	e11*2007/46*0 337*..
GDH	e11*2007/46*0 338*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
137 Hyundai I30 Turbo 225/40R18	A02) bis A10)
BF1)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
PDE	e11*2007/46*3 807*..
PDE	e5*2007/46*1075* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
70 bis 118 Hyundai i30
(5-Türer, Kombi,
Fastback)
205/40R18
A93)
A02) bis A10)
A11) BF2) E54)
205/45R18
G2P)
215/40R18
225/35R18
A93a)
225/40R18 

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Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	3 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
PDE	e11*2007/46*3 807*..
PDE	e5*2007/46*1075* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 bis 118 Hyundai i30 N Sports, i30
Fastback N Sports
(5-türer, Fastback, N
Line)
225/40R18	A02) bis A10)
A11) BF2)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
PDE	e11*2007/46*3 807*..
PDE	e5*2007/46*1075* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
184 Hyundai i30 N, i30
Fastback N
225/40R18	A02) bis A10)
BF2)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
PDE	e11*2007/46*3 807*..
PDE	e5*2007/46*1075* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
202 bis 206 Hyundai i30 N
Performance, i3 0
Fastback N Performance
225/40R18	A02) bis A10)
BF2)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
JC	e4*2007/46*0207* ..
JC	e4*2007/46*0223* ..
JC-HME	e13*2007/46*1 605*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
57 bis 94 Hyundai IX20 205/40R18	A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
215/40R18
225/35R18
225/40R18 

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Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	4 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
AE	e4*2007/46*1157* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 Hyundai Ioniq
(Nur Fahrzeuge mit
Hybridantrieb)
205/40R18
N215)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/40R18
N225)
225/35R18
A93a)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
CE	e4*2018/858*0014 5*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
37 bis 81 Hyundai Ioniq 6
(2WD, 4W D)
225/55R18	A02) bis A10)
A94) BF3)
235/50R18
245/50R18
A01) K01)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
OS	e4*2007/46*1259* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
77 bis 146 Hyundai Kona, Kona
Hybrid
(Frontantrieb)
205/45R18
A93)
A02) bis A10)
A11) BF1)
205/50R18
A93a) GG4)
215/45R18
A93)
215/50R18
G7U)
225/45R18
A93a)
235/45R18
G7U) 

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Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	5 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
OS	e4*2007/46*1259* ..
OSE	e4*2007/46*1522* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
26 bis 28 Hyundai Kona Elektro215/45R18
A93)
A02) bis A10)
BF1)
215/50R18
225/45R18
A93a)
235/45R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
OS	e4*2007/46*1259* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 bis 146 Hyundai Kona
(Allradantrieb)
205/50R18
A93a) N215)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/45R18
A93)
215/50R18
225/45R18
A93a)
235/45R18
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
OS	e4*2007/46*1259* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
206 Hyundai Kona N 225/45R18
A93)
A02) bis A10)
BF1)
235/45R18
A93a)
245/45R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	6 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
TM	e4*2007/46*1318* ..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/60R18
A93a)
A02) bis A10)
BF2) E56)
245/55R18
255/55R18
A01) K03)
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
TL	e11*2007/46*2 711*..
TL	e5*2007/46*1084* ..
TLE	e11*2007/46*2 724*..
TLE	e5*2007/46*1076* ..
TLE-HME	e13*2007/46*1 612*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 136 Hyundai Tucson 215/55R18
N225)
A02) bis A10)
A11) BF1)
215/55R18 M+S
225/50R18
A01) A93a) K0 3)
225/55R18
A01) K03)
235/50R18
A01) K03) K04 )
245/50R18
A01) K01) K04 )
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
NX4E	e5*2018/858*0000 1*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35215/60R18
A93a)
A02) bis A10)
A11) BF3) EF0)
225/55R18
235/55R18
245/50R18 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 32
Seite :	7 / 10
Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
Typ(en):	ABE / EG-G enehmigung(en):
FS	e11*2007/46*0 194*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
97 bis 137 Hyundai Veloster 215/35R18	A02) bis A10)
BF1)
215/40R18
225/35R18
225/40R18
G1R)
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf	tfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A	ngaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P	flicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi	t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m	it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m	üssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw	. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A	llradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic	h großem
Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. 

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Nr. :	RA-000960-L0-216
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Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac	hten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hy	brid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben.
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m	ehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m	ehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m	ehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 125 Nm
BF3)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
E54)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).
E56)Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmi	gungs-Nr. e4*2007/46*1318*02
EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades s	ind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. 

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Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 32
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Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
G05)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs	größe 195/65R15  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC	-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs	größe 225/40R18  ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC	-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten.
G7U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten.
GG4)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
225/45R18, 235/45R18  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell	en der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell	en der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstell	en der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens 	(1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im B ereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten. 

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Nr. :	RA-000960-L0-216
Anlage-Nr. : 32
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Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-758
K58)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-K	ombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
•der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
•die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
Grad hinter der Radmitte umzulegen,
•der KS- Innenkotflügel ist hinter die um gelegte Radhauskante zu klemmen.
N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reif engrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z	ugelassen sind.
T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens m	uss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 32 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit i n Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.04.2023