RC32 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.
PDF-Seite 1
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy W heels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: M45 Radausführungskennz.: M45; Lk114,3 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 51 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reif engröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f unktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:HYUNDAI Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 125 Nm BF3 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): BC3 e5*2007/46*0121* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 150 Hyundai i20 N 215/40R18 A02) bis A10) BF1) 225/35R18 A01) K04)
PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): FD e11*2001/116* 0313*.. FDH e11*2001/116* 0343*.. FDH e11*2007/46*0 225*.. FDHG e11*2001/116* 0361*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 105 Hyundai i30, i30CW (Limousine, Kombi) 205/40R18 T86) A02) bis A10) BF1) 215/40R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): GDH e11*2007/46*0 337*.. GDH e11*2007/46*0 338*.. GDH-HME e13*2007/46*1 604*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 100 Hyundai i30, i30CW (3-Türer, 5-Türer, Kombi) 205/40R18 A02) bis A10) BF1) 205/45R18 A01) G05) K25 ) K58) 215/40R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): GDH e11*2007/46*0 337*.. GDH e11*2007/46*0 338*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 137 Hyundai I30 Turbo 225/40R18 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): PDE e11*2007/46*3 807*.. PDE e5*2007/46*1075* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 70 bis 118 Hyundai i30 (5-Türer, Kombi, Fastback) 205/40R18 A93) A02) bis A10) A11) BF2) E54) 205/45R18 G2P) 215/40R18 225/35R18 A93a) 225/40R18
PDF-Seite 3
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): PDE e11*2007/46*3 807*.. PDE e5*2007/46*1075* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 118 Hyundai i30 N Sports, i30 Fastback N Sports (5-türer, Fastback, N Line) 225/40R18 A02) bis A10) A11) BF2) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): PDE e11*2007/46*3 807*.. PDE e5*2007/46*1075* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 184 Hyundai i30 N, i30 Fastback N 225/40R18 A02) bis A10) BF2) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): PDE e11*2007/46*3 807*.. PDE e5*2007/46*1075* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 202 bis 206 Hyundai i30 N Performance, i3 0 Fastback N Performance 225/40R18 A02) bis A10) BF2) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): JC e4*2007/46*0207* .. JC e4*2007/46*0223* .. JC-HME e13*2007/46*1 605*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 57 bis 94 Hyundai IX20 205/40R18 A02) bis A10) BF1) 205/45R18 215/40R18 225/35R18 225/40R18
PDF-Seite 4
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): AE e4*2007/46*1157* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 Hyundai Ioniq (Nur Fahrzeuge mit Hybridantrieb) 205/40R18 N215) A02) bis A10) A11) BF1) 215/40R18 N225) 225/35R18 A93a) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): CE e4*2018/858*0014 5*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 37 bis 81 Hyundai Ioniq 6 (2WD, 4W D) 225/55R18 A02) bis A10) A94) BF3) 235/50R18 245/50R18 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): OS e4*2007/46*1259* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 146 Hyundai Kona, Kona Hybrid (Frontantrieb) 205/45R18 A93) A02) bis A10) A11) BF1) 205/50R18 A93a) GG4) 215/45R18 A93) 215/50R18 G7U) 225/45R18 A93a) 235/45R18 G7U)
PDF-Seite 5
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): OS e4*2007/46*1259* .. OSE e4*2007/46*1522* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 26 bis 28 Hyundai Kona Elektro215/45R18 A93) A02) bis A10) BF1) 215/50R18 225/45R18 A93a) 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): OS e4*2007/46*1259* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 100 bis 146 Hyundai Kona (Allradantrieb) 205/50R18 A93a) N215) A02) bis A10) A11) BF1) 215/45R18 A93) 215/50R18 225/45R18 A93a) 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): OS e4*2007/46*1259* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 206 Hyundai Kona N 225/45R18 A93) A02) bis A10) BF1) 235/45R18 A93a) 245/45R18
PDF-Seite 6
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): TM e4*2007/46*1318* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A93a) A02) bis A10) BF2) E56) 245/55R18 255/55R18 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): TL e11*2007/46*2 711*.. TL e5*2007/46*1084* .. TLE e11*2007/46*2 724*.. TLE e5*2007/46*1076* .. TLE-HME e13*2007/46*1 612*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 136 Hyundai Tucson 215/55R18 N225) A02) bis A10) A11) BF1) 215/55R18 M+S 225/50R18 A01) A93a) K0 3) 225/55R18 A01) K03) 235/50R18 A01) K03) K04 ) 245/50R18 A01) K01) K04 ) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): NX4E e5*2018/858*0000 1*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35215/60R18 A93a) A02) bis A10) A11) BF3) EF0) 225/55R18 235/55R18 245/50R18
PDF-Seite 7
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): FS e11*2007/46*0 194*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 97 bis 137 Hyundai Veloster 215/35R18 A02) bis A10) BF1) 215/40R18 225/35R18 225/40R18 G1R) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf tfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A ngaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P flicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m üssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw . Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A llradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic h großem Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
PDF-Seite 8
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac hten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hy brid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm BF2)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 125 Nm BF3)Es sind folgende Befest igungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 120 Nm E54)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line). E56)Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmi gungs-Nr. e4*2007/46*1318*02 EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades s ind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
PDF-Seite 9
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 G05)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs größe 195/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC - Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1R)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungs größe 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC - Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2P)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten. G7U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten. GG4)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell en der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell en der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstell en der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25)An Achse 1 sind die Radhäuser im B ereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
PDF-Seite 10
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-L0-216 Anlage-Nr. : 32 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 K58)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-K ombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen, •die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad hinter der Radmitte umzulegen, •der KS- Innenkotflügel ist hinter die um gelegte Radhauskante zu klemmen. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens m uss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) is t jedoch generell zu beachten. Die Anlage 32 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit i n Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 19.04.2023