RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-757 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D3 Radausführungskennz.: D3; Lk112 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart Mittenzentrierung Zentrierring: B25 geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2250 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:SKODA Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-560D 140 Nm BF2 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP-560D 120 Nm §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 110 Skoda Karoq (Frontantrieb) 215/55R17 A93) A02) bis A10) BF1) E25) 225/50R17 A01) A93a) K03) 225/55R17 A01) A93a) GKE) K03) 235/50R17 A01) K01) K04) 245/50R17 A01) GKD) K01) K04) §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 140Skoda Karoq (Allradantrieb) 215/50R17 A93) N225) A02) bis A10) BF1) E22) 215/55R17 A93) N225) 215/60R17 GEB) N225) 225/50R17 A01) A93a) K03) 225/55R17 A01) A93a) K03) 235/45R17 A93) 235/50R17 A01) K01) K04) 235/55R17 A01) GEB) K01) K04) 245/45R17 A01) A93a) K03) 245/50R17 A01) K01) K04) §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 140Skoda Karoq Scout (Allrad) 215/55R17 A93) N225) A02) bis A10) BF1) E22) 215/55R17 M+S A93) 215/60R17 N225) 215/60R17 M+S 225/55R17 A93a) 235/50R17 235/55R17 245/50R17 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8*2007/46*0272*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 110 Skoda Karoq Scout (Frontantrieb) 215/55R17 A93) A02) bis A10) BF1) E25) 225/50R17 A93a) 225/55R17 A93a) 235/50R17 A01) K01) K04) 245/50R17 A01) K01) K04) §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 82 bis 147 Skoda Kodiaq, Skoda Kodiaq Scout 215/65R17 N225) A02) bis A10) BF1) E27) 215/65R17 M+S 225/60R17 N235) 225/60R17 M+S 225/65R17 GDP) N235) 225/65R17 M+S GDP) 235/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 176 bis 180Skoda Kodiaq RS 215/65R17 M+S A02) bis A10) BF1) E27) 225/60R17 M+S 225/65R17 M+S 235/60R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 118 Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Allrad; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll) 205/50R17 A01) K03) A02) bis A10) BF2) E45) 215/45R17 225/45R17 A01) K03) §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 bis 147Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Allrad; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 17Zoll) 205/50R17 M+S A01) K03) A02) bis A10) BF2) E45) 215/45R17 M+S 225/45R17 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 103 bis 118Skoda Octavia Scout 205/50R17 M+S A02) bis A10) BF2) 205/55R17 M+S A01) K44) 215/50R17 M+S A01) K03) 225/45R17 235/45R17 A01) K03) 245/45R17 A01) K01) K37) §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 7 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 110 Skoda Octavia (Limousine und Kombi, Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/45R17 A93) A02) bis A10) BF2) E57) E61) 205/50R17 215/45R17 A93) 225/45R17 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 169 Skoda Octavia (Limousine und Kombi, Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse ) 205/45R17 A93) N215) T88) A02) bis A10) BF2) E58) E61) 205/50R17 N215) 215/45R17 A93) N225) 225/45R17 235/45R17 §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 63 bis 110 Skoda Octavia (Facelift ab 2017, Limousine und Kombi, Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/45R17 A93) A02) bis A10) BF2) E57) E61a) 205/50R17 215/45R17 A93) 225/45R17 235/45R17 A01) K04) K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 5E e8*2007/46*0318*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 180 Skoda Octavia (Facelift ab 2017, Limousine und Kombi, Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R17 A93) N215) T88) A02) bis A10) BF2) E58) E61a) 205/45R17 M+S A93) T88) 205/50R17 N215) 205/50R17 M+S 215/45R17 A93) N225) 215/45R17 M+S A93) 225/45R17 235/45R17 A01) K04) K51) §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 9 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5E e11*2007/46*0243*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 135 Skoda Octavia Scout 205/50R17 M+S A02) bis A10) BF2) E61) 205/55R17 M+S 215/45R17 M+S A93) 215/50R17 M+S 225/45R17 A93a) 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX e8*2007/46*0355*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 110 Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 205/55R17 A93a) A02) bis A10) BF1) E62) 215/50R17 A93) 225/50R17 A01) K04) 235/45R17 A93) 245/45R17 A01) A93a) K04) §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 10 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX e8*2007/46*0355*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 195Skoda Octavia, Octavia RS (Limousine, Kombi, Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 205/55R17 A93a) N215) A02) bis A10) A11) BF1) E62a) 215/50R17 A93) N225) 215/55R17 N225) 225/50R17 235/45R17 A93) 235/50R17 245/45R17 A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 191 Skoda Superb 2 (3T; Limousine, Kombi; bis Modelljahr 2014) 205/50R17 N215) A02) bis A10) BF2) E60) 205/50R17 M+S 225/45R17 235/45R17 G1D) §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 11 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. 3T e8*2007/46*0317*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 88 bis 206 Skoda Superb 3 (3V; Limousine, Kombi; ab Modelljahr 2015) 215/50R17 A93a) A02) bis A10) A11) BF1) E60a) 215/55R17 225/50R17 235/45R17 A93a) 235/50R17 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NZ e8*2018/858*00106*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 195Skoda Superb 4 (Limousine, Kombi) 215/55R17 A02) bis A10) A11) BF1) 225/50R17 235/50R17 245/45R17 §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 12 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 bis 125 Skoda Yeti 205/50R17 A93) N215) A02) bis A10) BF2) 205/50R17 M+S A93) 205/55R17 G0U) N215) 205/55R17 M+S G0U) 215/50R17 A93) G0U) 215/55R17 A01) G7K) K48) 225/45R17 A93) 225/50R17 G0U) 235/45R17 A93) 245/45R17 G0U) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-560D Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP-560D Anzugsmoment: 120 Nm E22)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb E25)Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb. E27)Nicht zulässig für 'Einsatz- oder Polizeifahrzeugen. E45)Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). E57)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E58)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". E60)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2): •bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31 •bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21 E60a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3): •ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32 •ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22 •ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00 E61)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: •e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19 •e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13 E61a)Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20 •e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14 •e8*2007/46*0318* E62)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E62a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1D)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDP)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEB)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKD)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKE)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K37)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, •die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, •vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K44)Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt). K48)An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. K51)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. §22 53606*06 §22 53606*06
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53606 nach §22 StVZO Nr. : RA-001104-G0-216 Anlage-Nr. : 10b Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-757 N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 10b mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.02.2026§22 53606*06 §22 53606*06