B40 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 
Modell B40 
Typ B40-809 
Radgröße 8Jx19H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø 
(mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
A1 B40-809 A1 / ohne Ring 	5/130/66,6 40 690 2340 
 	Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 	Verbindung mit den in Anlage 30, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise.  
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 52001 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B40-809 (s.o.) 
Radgröße 8Jx19H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Serien-Schraube M14x1,5 
(2 tlg.) 
Kugel 
D=27,8mm 
160 30 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Audi 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Audi Q6 e-tron 	GF 	e1*2018/858*00337*.. 
- Elektro 
100, 120   235/60R19 A12 R02 138  	A21 A57 A99 
V19 VA1 S01 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 30, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
   

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Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 	erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination 
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu 
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:  
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 
Nr.   2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 
Nr.   3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 
Nr.   4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 
Nr.   5 225/55R19 275/45R19 
Nr.   6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 
Nr.   7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 
Nr.   8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 
Nr.   9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 11 245/30R19 305/25R19 
Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 
Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 
Nr. 14 245/45R19 275/40R19 
Nr. 15 245/50R19 275/45R19 
Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 
Nr. 19 255/45R19 285/40R19 
Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 
Nr. 21 255/55R19 275/50R19 
Nr. 22 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 
Nr. 23 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 
Nr. 24 265/40R19 295/35R19 
Nr. 25 265/45R19 295/40R19 
Nr. 26 265/50R19 295/45R19 
Nr. 27 275/30R19 315/25R19 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur 
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 30, Gutachten Nummer 55060818, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 52000 , RADTYP B40-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 10. Oktober 2024 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52001 nach §22 StVZO 
 
Anlage 45 zum Prüfbericht Nr. 55071918 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B40-809 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2024.  
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 10. Oktober 2024 
 
 
Laux
   00436092.DOC