RC32 – Gutachtentext und Auflagen

Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-K0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	1 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp:	RC32-707
Art des Sonderrades:	einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:	Brock Alloy Wheels
Montageposition:	Vorder-und Hinterachse
Radausführung:	T3
Radausführungskennz.:	T3, Lk114,3
Radgröße:	7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:	39 mm
Lochkreisdurchmesser:	114,3 mm
Lochzahl:	5
Mittenlochdurchmesser:	60,10 mm
Zentrierart:	Mittenzentrierung
Zentrierring:	ohne Ring
geprüfte Radlast: *)	740 kg
Reifenabrollumfang:	2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:SUZUKI
Radbefestigung
Auflagen-
Kürzel
AchseBeschreibung der Befestigungsteile	Zubehör-KitAnzugs-
moment
BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25	ZP-578D2110 Nm
BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5	ZP-580D6F110 Nm
BF3 1+2Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,
Schaftlänge 28 mm
ZP-590F 110 Nm 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-K0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	2 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
FR	e4*2007/46*0142*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
131 Suzuki Kizashi
(4-türig Limousine)
215/55R17	A02) bis A10)
BF1)
225/50R17
235/50R17
A01) K03) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(S)(EU,M)	e6*2018/858*00057*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
72 Suzuki Swace 205/45R17	A02) bis A10)
A93) BF2)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ	e4*2001/116*0090*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
92 Suzuki Swift Sport 195/40R17	A01) bis A10)
BF3) K04) K26)
195/45R17
205/40R17
K38)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ	e4*2007/46*0155*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
100 Suzuki Swift Sport 195/40R17	A01) bis A10)
BF3) K01)
195/45R17
K16) K23)
205/40R17
K16) K23)
215/40R17
K04) K16) K23) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-K0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	3 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ	e4*2007/46*1205*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
95 bis 103 Suzuki Swift Sport 195/45R17
K03)
A01) bis A10)
A11) BF1)
205/40R17
K01)
215/40R17
K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
EY	e4*2001/116*0105*..
EY	e4*2007/46*0284*..
EY-2	e50*2007/46*0016*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana
(5-türig, mit
Serienverbreiterung)
205/50R17
A98a)
A02) bis A10)
BF3)
205/55R17
A98a)
215/50R17
A98a)
225/45R17
A98a)
225/50R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
EY	e4*2001/116*0105*..
EY	e4*2007/46*0284*..
EY-2	e50*2007/46*0016*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana
(5-türig, ohne
Serienverbreiterung)
205/50R17
A98a)
A02) bis A10)
BF3)
205/55R17
A98a)
215/50R17
A98a)
225/45R17
A98a)
225/50R17 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-K0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	4 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e4*2001/116*0124*..
GY	e4*2007/46*0291*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana
(5-türig, mit
Serienverbreiterung)
205/50R17
A98a)
A02) bis A10)
BF1)
205/55R17
A98a)
215/50R17
A98a)
225/45R17
A98a)
225/50R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
GY	e4*2001/116*0124*..
GY	e4*2007/46*0291*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana
(5-türig, ohne
Serienverbreiterung)
205/50R17
A98a)
A02) bis A10)
BF1)
205/55R17
A98a)
215/50R17
A98a)
225/45R17
A98a)
225/50R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JY	e4*2007/46*0779*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
88 Suzuki SX4
(bis EG-Genehmigungs-
Nr. e4*2007/46*0779*03)
205/50R17
A01) K01)
A02) bis A10)
BF3) E45)
205/55R17
A01) K01) K49)
215/45R17
215/50R17
A01) K01) K04) K49)
225/45R17
A01) K01) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-K0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	5 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JY	e4*2007/46*0779*..
JY	e6*2018/858*00006*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
82 bis 103 Suzuki SX4
(ab EG-Genehmigungs-
Nr. e4*2007/46*0779*04)
215/50R17	A01) bis A10)
A11) BF3) E45a) K01) K04)
215/55R17
225/50R17
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
JT	e4*2001/116*0091*..
JT	e4*2007/46*0292*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
78 bis 171 Suzuki Grand Vitara
(3- und 5-türig)
215/65R17
A98a)
A02) bis A10)
BF1)
225/60R17
A98a)
225/65R17
A98a)
235/60R17
A01) A93) K04)
245/55R17
A01) A93) K03) K04)
245/60R17
A01) K03) K04)
255/55R17
A01) K01) K04)
Typ(en):	ABE / EG-Genehmigung(en):
LY	e4*2007/46*0928*..
LY	e6*2007/46*00005*..
Motorleistung
(kW)
Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
Auflagen und Hinweise
75 bis 103 Suzuki Vitara 215/50R17	A01) bis A10)
A11) BF3) K04)
215/55R17
225/50R17
K01) 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-K0-216
Anlage-Nr. : 5
Seite :	6 / 8
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
Auflagen und Hinweise
A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0  befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr.  ....", eingetragen haben. 

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Nr. :	RA-000959-K0-216
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP-578D2
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP-590F
Anzugsmoment: 110 Nm
E45)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03
E45a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04
K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K16)An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen. 

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :	RA-000959-K0-216
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :	RC32-707
K23)An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26)An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K38)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
K49)Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
•die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen.
Die Anlage 5 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.05.2024