RC34 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 1 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy W heels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: X7 Radausführungskennz.: X7; Lk108 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 820 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reif engröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder f unktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:JAGUAR Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-533 D13F 140 Nm BF2 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6F120 Nm BF3 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6F125 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 2 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): DF e11*2007/46*4 161*.. DF e5*2007/46*1050* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 221 Jaguar E-Pace 225/60R18 N235) A02) bis A10) BF1) EF0) 225/65R18 GHK) N235) 235/60R18 GHH) 245/55R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): DC e11*2007/46*3 324*.. DC e5*2007/46*1047* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280 Jaguar F-Pace 235/65R18 N245) A02) bis A10) A94) BF1) EF0) 245/60R18 N255) 255/60R18 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): DH e11*2007/46*4 311*.. DH e5*2007/46*1052* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 172 Jaguar I-Pac e 235/65R18 A02) bis A10) BF1) 245/60R18 255/60R18 A01) K01) 265/55R18 A01) K01) K02 )
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 3 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): JA e11*2007/46*2 150*.. JA e5*2007/46*1049* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 221 Jaguar XE (Heckantrieb) 225/45R18 A94a) A01) bis A10) BF2) EF0) K03) 245/40R18 zulässige Reifen größen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 K03) 245/40R18 A01) bis A10) BF2) EF0) 225/45R18 M+S K03) 245/40R18 M+S A01) bis A10) BF2) EF0) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): JA e11*2007/46*2 150*.. JA e5*2007/46*1049* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 bis 221 Jaguar XE (Allrad) 225/45R18 A94a) A01) bis A10) BF2) EF0) K03) 245/40R18 zulässige Reifen größen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/45R18 K03) 245/40R18 A01) bis A10) BF2) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): CC9 e11*2001/116* 0323*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 202 Jaguar XF 235/45R18 A94) A02) bis A10) BF3) EF0) S01) 235/50R18 A94) 245/45R18 A94) 255/45R18
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 4 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): JB e11*2007/46*2 981*.. JB e5*2007/46*1048* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 120 bis 280 Jaguar XF, XF Sportbrake (Heckantrieb) 225/50R18 N235) A02) bis A10) A94) BF3) EF0) 225/50R18 M+S 235/45R18 N245) 245/45R18 255/45R18 GFM) zulässige Reifen größen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/50R18 N235) 255/45R18 A94) A02) bis A10) BF3) EF0) GFM) V00) Typ(en): ABE / EG-G enehmigung(en): JB e11*2007/46*2 981*.. JB e5*2007/46*1048* .. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifen größen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 132 bis 280 Jaguar XF, XF Sportbrake (Allrad) 225/50R18 N235) A02) bis A10) A94) BF3) EF0) 225/50R18 M+S 235/45R18 N245) 245/45R18 255/45R18 GFM) zulässige Reifen größen, ggf. Auflagen vorne hinten Auflagen und Hinweise 225/50R18 N235) 255/45R18 A94) A02) bis A10) BF3) EF0) GH2) V00 ) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtli ch anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraf tfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 5 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die A ngaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der P flicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits bereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeits kennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mi t den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen m it Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile m üssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw . Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem A llradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleic h großem Abrollumfang zulässig sind. Es m üssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutac hten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von W uchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht m ehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 6 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 BF1)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP-533 D13F Anzugsmoment: 140 Nm BF2)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-580D6F Anzugsmoment: 120 Nm BF3)Es sind folgende vom Radherstell er mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP-580D6F Anzugsmoment: 125 Nm EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reif en-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GFM)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die A uflagen A01) und G01) zu beachten. GH2)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHH)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20, 235/55R19, 235/60R18, 235/65R17, 245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHK)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20, 235/55R19, 245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53553 nach §22 StVZO Nr. : RA-001105-A0-216 Anlage-Nr. : 7a Seite : 7 / 7 Auftraggeber : Brock Alloy W heels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-808 K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell en der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstell en der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstell en der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom bination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N235)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. N245)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. N255)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reif engrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges z ugelassen sind. S01)Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Brem sscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. V00)Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedlic he Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV /ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reif enkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeu ghersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 7a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-808 des Auf traggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 29.01.2021