B43 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55042823 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0192006 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 
Modell B43 
Typ B43-9521 
Radgröße 9,5Jx21H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
BA1 B43-9521 BA1 / ohne Ring 5/112/66,6 43 1050 2450 
 
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 
Verbindung mit den in Anlage 21, Gutachten Nummer 55040622, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
54439 , RADTYP B43-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
Kennzeichnungen 
KBA-Nummer 55223 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B43-9521 (s.o.) 
Radgröße 9,5Jx21H2 
Einpresstiefe ET.. (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5  
Typ ZS2C ww ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 150 	28 
S02 Schraube M14x1,5 (ZS2 DIV-004) Kegel 60° 150 	28 
 
Prüfungen 
 
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und 
Handlingsprüfungen durchgeführt. 
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Mercedes-Benz 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55042823 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
E-Klasse 	R2EW 	e1*2018/858*00213*.. 
 
120-150    275/30R21 R03 T98  	A12 A21 A58 
 
A99 B77 L06 
Lim NoP V21 
HA2 S01 
120-150    285/30R21 A01 K2b R03 T00 T96  
E-Klasse 4Matic 
R2EW 
e1*2018/858*00213*.. 
 
145-280    275/30R21 R03 T98  	A12 A21 A56  
A99 B77 L06 
Lim NoP V21 
HA2 S01 
145-280    285/30R21 A01 K2b R03 T00 T96  
E-Klasse 4Matic 	PHEV 	R2EW 	e1*2018/858*00213*.. 	- Plug-in Hybrid 
145-185    285/30R21 K2b R03 T00  	A01 A12 A21 
 
A56 A99 B77 	L06 Lim V21 	HA2 S01 145-185    285/30R21 HL K2b R03 T03  
E-Klasse PHEV 	R2EW 	e1*2018/858*00213*.. 	- Plug-in Hybrid 
145, 150   285/30R21 K2b R03 T00  	A01 A12 A21 
 
A58 A99 B77 	L06 Lim V21 	HA2 S01 145, 150   285/30R21 HL K2b R03 T03  
E-Klasse T-Modell 	R2ES 	e1*2018/858*00214*.. 
 
 
145, 150   275/30R21 R03 T98  	A12 A21 A58 
 
A99 B77 Car  	KOV L05 NoP 
V21 Vn2 HA2 
S01 
145, 150   285/30R21 R03 T00  
145, 150   285/30R21 HL R03 T03  
E-Klasse T-Modell 
4Matic 
R2ES 
e1*2018/858*00214*.. 
145-280    275/30R21 R03 T98  	A12 A21 A56 
 
A99 B77 Car  	KOV L05 NoP 	V21 Vn2 HA2 	S01 145-280    285/30R21 R03 T00  
145-280    285/30R21 HL R03 T03  
E-Klasse T-Modell 	PHEV 	R2ES 	e1*2018/858*00214*.. 
- Plug-in Hybrid 
145, 150   285/30R21 HL R03 T03  	A12 A21 A58 
A99 B77 Car 
KOV L05 V21 
Vn2 HA2 S01 
E-Klasse T-Modell 	PHEV 4Matic 
R2ES 
e1*2018/858*00214*..
 
- Plug-in Hybrid 
145        285/30R21 HL R03 T03  	A12 A21 A56 
A99 B77 Car 
KOV L05 
V21 Vn2 HA2 
S01 
S-Klasse 	R2S 	e1*2007/46*2115*.. 	- max. 4,5° 	Hinterachslenkung 
210-280    275/30R21 R03 T98  	A12 A21 A57 
 
A60 A99 B77 	Lim LM4 NoP 	V21 Vn2 HA2 	S02 210-330    285/30R21 R03 T00  
S-Klasse 	R2S 	e1*2007/46*2115*.. 	- ohne 
Hinterachslenkung 
210-280    275/30R21 R03 T98  	A12 A21 A57 
 
A60 A99 B77 
L05 Lim NoP 
V21 Vn2 HA2 
S02 
210-330    285/30R21 R03 T00  
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55042823 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Handelsbezeichnung 	Fahrzeug-Typ 	ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 	Hinweise 
S-Klasse 	Coupé/Cabrio 	221 	e1*2001/116* 
0335*23-.. 
(FIN: W..217...) 
270-345 275/30R21 R03  	A12 A21 A57 
A99 Cbo Cpe 
V21 HA2 S01
 
 	Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in 	Verbindung mit den in Anlage 21, Gutachten Nummer 55040622, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 
54439 , RADTYP B43-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die 
jeweiligen Auflagen und Hinweise.  	Allgemeine Hinweise 
 	Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 	Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den 
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, 
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, 
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist 
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur 
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der 
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung 
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / 
oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer 
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55042823 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
 	Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 	erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem 
Abrollumfang verwendet werden. 
 
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 
Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): 
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination 
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der 
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den 
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der 
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen 
Änderungsabnahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. 
 
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett 
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand 
von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an 
Achse 1. 
 
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, 
Turnier, Variant, …). 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55042823 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Cabrio-Limousine, Roadster.  
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Coupé. 
 
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur 
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 21, Gutachten Nummer 55040622, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 54439 , RADTYP B43-8521) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es 
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. 
 
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne 
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen 
mit Allradlenkung (4WS). 
 
L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und 
ohne Allradlenkung (4WS). 
 
LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit 
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Limousine. 
 
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV 
bzw. OVC-HEV). 
 
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55042823 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 	Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu 
berücksichtigen. 
 
V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende 
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.  1 235/40R21 265/35R21 
Nr.  2 235/45R21 255/40R21, 265/40R21 
Nr.  3 245/30R21 295/25R21 
Nr.  4 245/35R21 275/30R21, 285/30R21 
Nr.  5 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 
Nr.  6 245/45R21 275/40R21 
Nr.  7 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 
Nr.  8 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 
Nr.  9 255/40R21 285/35R21 
Nr.10 255/50R21 285/45R21 
Nr.11 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 
Nr.12 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 
Nr.13 265/45R21 295/40R21 
Nr.14 275/35R21 315/30R21, 325/30R21 
Nr.15 275/40R21 305/35R21, 315/35R21 
Nr.16 275/45R21 315/40R21 
Nr.17 275/50R21 315/45R21 
Nr.18 285/35R21 325/30R21 
Nr.19 285/40R21 315/35R21 
Nr.20 285/45R21 315/40R21, 325/40R21 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss 
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juli 2024 in Lambsheim statt. 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder 
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich 
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen 
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 
  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55223 nach §22 StVZO 
 
Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55042823 (1. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx21H2 Typ B43-9521 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim 
  
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2023.  	Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 19. Juli 2024 
 
 
Laux  0
0431666.DOC