RC29 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ECE R124 000746 
 
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55014015 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2+ Typ RC29	-808 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Prüfgegenstand  Dimensionsgleiches PKW-Nachrüstrad 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ 
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
BM1 RC29-808 BM1 / ohne Ring 5/112/66,6 57 700 2050 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (N m) Schaftlänge (mm) 
S02 Serien-Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,5 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-
Bereich 
Reifen Reifenbezogene Auflagen und 
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
BMW 225xe  
Active Tourer Hybrid 
UKL-L, F2AT 
e1*2007/46*0371*21-..; 
e1*2007/46*1675*.. 
100 225/45R18 ECE  A12 A14 A21 
A56 Flh S02 
BMW 2er Active Tourer 
UKL-L, F2AT 
e1*2007/46*0371*13-..; 
e1*2007/46*1675*.. 
70-170 225/45R18 ECE  A12 A14 A21 
A57 Flh S02 
BMW 2er Gran Tourer 
UKL-L, F2GT 
e1*2007/46*0371*18-..; 
e1*2007/46*1677*.. 
70-141 225/45R18 ECE  A12 A14 A21 
A57 Ver S02 
Mini Clubman 
One/Cooper ,/D,/S 
UKL-L, FMK 
e1*2007/46*0371*19-.., 
e1*2007/46*1683*.. 
75-155 225/40R18 ECE  A12 A14 A21 
A57 Car S02 
 
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. 
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. 
entsprechend ersetzt werden. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und 
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, 
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 
 
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller 
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000746 
 
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55014015 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8,0Jx18EH2+ Typ RC29	-808 
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im 
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu 
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit 
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit 
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die 
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit 
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und 
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) 
 
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front 
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits 
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). 
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei 
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben 
durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass 
die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. 
 
Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Minivan (z.B. Verso, Gran, ...) 
 
 
Lambsheim, 8. Dezember 2017 
 
 00284486.DOC