RC34 – Gutachtentext und Auflagen
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 1 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC34-656 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: M45 Radausführungskennz.: RC34-656; M45; Lk114,3 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 710 kg Reifenabrollumfang: 2150 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:KIA Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 2 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 130 Kia Carens ( Fahrzeuge, die NUR mit Serienreifengrößen 205/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet sind) 205/55R16 A93) A02) bis A10) BF1) 215/50R16 A93) 215/55R16 A01) G01) 225/50R16 A93a) 235/50R16 A01) G01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 130 Kia Carens (Nur Fahrzeuge die wahlweise auch mit der Serienreifengröße 225/45R18 ausgerüstet sind) 205/55R16 A93) A02) bis A10) BF1) 205/60R16 A93a) 215/50R16 A93) 215/55R16 225/50R16 A93a) 225/55R16 235/50R16 A01) K04)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 3 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW (5-türer, Kombi) 185/55R16 A93) N195) A02) bis A10) BF2) 185/60R16 A93) N195) T86) 195/55R16 A93) 195/60R16 205/50R16 A93a) 205/55R16 215/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 105 Kia Pro Ceed (3-türer) 185/55R16 A93) N195) A02) bis A10) BF1) 185/60R16 A93) N195) T86) 195/55R16 A93) 195/60R16 205/50R16 A93a) 205/55R16 215/50R16
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 4 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 100 Kia Ceed (3-Türer) 195/55R16 A93a) N205) A02) bis A10) BF1) 195/60R16 G0E) N205) 205/55R16 215/50R16 225/50R16 A01) K01) K62) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. JD e4*2007/46*0497*.. JDG e50*2007/46*0120*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 66 bis 100 Kia Ceed (5-Türer, Kombi) 195/55R16 A93a) N205) A02) bis A10) BF1) EF0) 195/60R16 G0E) N205) 205/55R16 215/50R16 225/50R16 A01) K01) K62) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e4*2007/46*1299*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 73 bis 118 Kia Ceed, Pro Ceed (5-türer Limousine, 5- türer Coupe, Kombi) 195/55R16 A93) N205) A02) bis A10) A11) BF1) EF0) 195/60R16 A93a) N205) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93) 225/50R16
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 5 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e4*2007/46*1139*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 77 Kia Niro 205/60R16 A02) bis A10) BF1) EB1) EF0) 205/65R16 G3U) 215/55R16 215/60R16 G3U) 225/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 99 bis 132 Kia Optima, Optima Sportswagon 215/60R16 A02) bis A10) BF1) EB2) EF0) 225/55R16 A93a) 225/60R16 GD1) 235/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. AMG e11*2001/116*0363*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 103 Kia Soul 195/60R16 A93) GF6) N205) A02) bis A10) BF1) 205/55R16 A93) N215) 205/60R16 A93) G03) N215) 215/55R16 G03) N225) 225/50R16 225/55R16 G03)
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 6 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 91 bis 113 Kia Soul (mit Serienverbreiterung) 205/60R16 A93) A02) bis A10) BF1) EB3) EF0) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 91 bis 113 Kia Soul (ohne Serienverbreiterung) 205/60R16 A93) A02) bis A10) BF1) EB3) EF0) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PSEV e9*2007/46*6160*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 25 bis 81 Kia Soul EV 205/60R16 A02) bis A10) BF1) 215/55R16 225/55R16 235/50R16
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 7 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QL e11*2007/46*3139*.. QL e5*2007/46*1080*.. QLE e11*2007/46*3144*.. QLE e5*2007/46*1081*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 85 bis 136 Kia Sportage 215/65R16 A93) A02) bis A10) A11) B26) BF1) EB4) EF0) 215/70R16 A93a) 225/65R16 A93) 235/60R16 A93a) 235/65R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 55 bis 94 Kia Venga 195/55R16 A93) A02) bis A10) BF2) 195/60R16 A93a) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93) 215/55R16 G1D) 225/50R16 A01) K03) K04) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 8 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 9 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 B26)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse BF1)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 120 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm EB1)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai Kia D4 38 mit unbelüfteter Scheibe Ø300x10 mm EB2)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai Kia 563 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm •Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis 566 Hyundai Kia mit belüfteter Scheibe Ø300x11 mm EB3)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. KIA Hyundai MOBIS 57 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm EB4)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: •Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Kia Mobis 17 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G03)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0E)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1D)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 10 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 G3U)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GD1)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/65R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF6)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K62)Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: •der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen, •die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, •der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K63)An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. N195)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53931 nach §22 StVZO Nr. : RA-001202-B0-216 Anlage-Nr. : 31a Seite : 11 / 11 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC34-656 N205)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86)Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 31a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC34-656 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 02.12.2021