RC30 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ECE R124 000912 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55056015 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605-1 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis-ø (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm) 
Einpress- 
tiefe 
(mm) 
Rad- 
last 
(kg) 
Abrollumfang 
(mm) 
X3 RC30-605-1 X3 / ohne Ring 4/108/63,4 47,5 610 1950 
   
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) 
S02 Mutter M12x1,5   
Brock Typ D6,  SW19 
Kegel 60° 110 34,5 
S03 Mutter M12x1,5   
Brock Typ D6,  SW19 
Kegel 60° 135 34,5 
 
 
 
Verwendungsbereich 
 
Handelsbezeichnung 
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin-
weise 
Auflagen und 
Hinweise 
Ford Fiesta (VII) 	JA8, JR8 	e9*2001/116* 	0069*00-10; 	e9*2007/46* 
0002*00-06;  
DE*2007/46*0072*..; 
e13*2007/46* 
1058*00-08 
44-99 195/50R15 ECE  	A12 A14 A21 
B02 Flh S02 
Ford Fiesta (VII) 	JA8, JR8 	e9*2001/116* 	0069*11-..; 
e9*2007/46* 
0002*07-..;  
e13*2007/46* 
1058*09-.. 
- ab Modell 2013 
44-103 195/50R15 ECE  	A12 A14 A21 
 
B02 Flh S03 44-103 195/55R15 ECE  
Ford Focus 	D . W, D . X 	e13*97/27*, 98/14*, 	0037-40, 56-58*.. 
55-85 195/55R15 ECE  	A12 A14 A21 
 
B02 Car Flh 	Sth S02 55-96 195/60R15 ECE  
Ford KA+ 	KAF 	e13*2007/46*1637*01-
 
51-63 195/55R15 ECE  	A12 A14 A21 
Flh S03 
  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000912 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55056015 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605-1 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt 
werden. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines 
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind 
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 
 
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer 
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren 
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren 
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile 
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen. 
 
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben 
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser 
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. 
 
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform 
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).  

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GUTACHTEN zur ECE R124 000912 
 
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55056015 (2. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,0Jx15H2 Typ RC30-605-1 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
  
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch 
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die 
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. 
 
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Radbefestigungsteile (siehe Seite 1) 
verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radmuttern durch 
einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die 
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. 
 
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck. 
 
 
Lambsheim, 25. Oktober 2017 
 
 00281945.DOC