B33 – Gutachtentext und Auflagen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49234 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55006013 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ B33-807 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Auftraggeber  	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 Schleidener Straße 32 
 53919 Weilerswist - Derkum 
 QM-Nr. 49 02 0201708 
 
 
 
Prüfgegenstand  PKW-Sonderrad 
 
Modell B33 
Typ B33-807 
Radgröße 8,0Jx17H2 
Zentrierart Mittenzentrierung 
 
Aus- 
führung 
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/  
Lochkreis- (mm)/ 
Mittenloch-ø (mm)
 
Einpress- 	tiefe 	(mm) 
Rad- 	last 	(kg) 
Abrollumfang 	(mm) 
W1 B33-807 W1 /  
BA14 N22 Ø72,6xØ65,1 
5/108/65,1 45 750 2150 
   
Kennzeichnungen 
 
KBA-Nummer 49234 
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS 
Radtyp und Ausführung  B33-807 (s.o.) 
Radgröße 8,0Jx17H2 
Einpresstiefe ET (s.o.) 
Herstelldatum Monat und Jahr 
 
 
 
Befestigungsmittel  
 
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) 
S01 Schraube M14x1,5  
Brock Typ: ZS2C ww  
Brock Typ: ZS2 DIV-004 
Kegel 60° 130 28 
S02 Schraube M14x1,5  
Brock Typ: ZS10-DIV-055 
Kegel 60° 130 30 
S03 Schraube M12x1,25 
Brock Typ: ZS5C ww  
Brock Typ: ZS5 DIV-003 
Kegel 60° 115 28 
S04 Schraube M12x1,25  
Brock Typ: ZS5C ww  
Brock Typ: ZS5 DIV-003 
Kegel 60° 120 28 
  	Prüfungen  	Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an 	den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-	fungen durchgeführt.    

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49234 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55006013 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ B33-807 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
 
Verwendungsbereich 
 
Hersteller Citroen 
 Opel 
 Peugeot 
 Volvo 
 
 
Spurverbreiterung innerhalb 2% 
 
 
 
 
Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Citroen Berlingo (IV) 	E 
e2*2007/46*0624*.. 
56-96 205/55R17 R70 T91 T95  	A12 A14 A18 
 
A58 BP3 	KOV M01 	Pe9 X15 S03 56-96 225/45R17 T91 T94  
Citroen Berlingo (IV) 	E 	e2*2007/46*0625*.. 
55-96 205/55R17 R70 T91 T95  	A12 A14 A18 
 
A58 BP3 	KOV M01 	Pe9 X15 S03 55-96 225/45R17 T91 T94  
Opel Combo-E 	E 	e2*2007/46*0623*.. 
55-96 205/55R17 R70 T91 T95  	A12 A14 A18 
 
A58 BP3 	KOV M01 	Pe9 X15 S03 55-96 225/45R17 T91 T94  
Opel Combo-E Life 	E 	e2*2007/46*0622*.. 
56-96 205/55R17 R70 T91 T95  	A12 A14 A18 
 
A58 BP3 	KOV M01 
Pe9 X15 S03 
56-96 225/45R17 T91 T94  
Peugeot 508 (I) 
8 
e2*2007/46*0080*..; 
e2*2007/46*0081*.. 
  
82-122 215/55R17 K2b R70  A01 A12 A14 
 
A18 A58 B07  
Car Lim M01  	S04 
82-122 225/50R17 K1a K2b K6m  
82-122 235/50R17 K1a K2b K6m  
82-122 245/45R17 K1a K2b K6m  
82-122 255/45R17 K1a K2b K6m  
Peugeot Partner (IV) 	E 	e2*2007/46*0625*.. 
55-96 205/55R17 R70 T91 T95  	A12 A14 A18 
 
A58 BP3 	KOV M01 	Pe9 X15 S03 55-96 225/45R17 T91 T94  
Volvo S60, -/BiFuel 	R, H 	e9*98/14, 2001/116* 
0036,0044*.. 
  
  
  
85-191 205/50R17 R37 R70 X73  	A12 A14 A18 
 
B02 M01 V00  
V17 S01 
85-191 205/50R17 A01 K45 LV2 R37 R70  
85-191 215/45R17 A01 K45 R37 T87 T88  
85-191 225/45R17 R09  
85-191 225/45R17 A01 K45 LV2  
85-191 235/40R17 A01 K1a K2b K45 LV2  
85-191 235/45R17 A01 G52 K1a K2b K45 LV2  
Volvo S80, -/BiFuel 	T, K 	e9*96/79,98/14, 	2001/116* 
0028,0043*.. 
96-200 225/50R17   	A12 A14 A18 
 
B02 M01 NBF  
V00 V17 S02 
96-200 235/45R17   
96-200 245/45R17 A01 LK6  
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49234 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55006013 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ B33-807 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Handelsbezeichnung  
Fahrzeug-Typ 
ABE/EWG-Nr. 
kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und  
Hinweise 
Auflagen und 
Hinweise 
Volvo V70, -/BiFuel 	S, J 	e4*98/14,2001/116* 
0040,0061*.. 
  
  
  
  
85-191 205/50R17 R37 R70 T89 T93 X73  A12 A14 A18 
 
B02 M01 V00  
V17 X7V S01 
85-191 205/50R17 A01 K45 LV2 R37 R70 T89 T93  
85-191 215/45R17 A01 K45 R37 T88 T91  
85-191 225/45R17 R09  
85-191 225/45R17 A01 K45 LV2  
85-191 225/50R17 A01 K1a K2b K45 K46 LV2 R09  
85-191 235/40R17 A01 K1a K2b K45 LV2  
85-191 235/45R17 A01 G52 K1a K2b K45 LV2  
 
Allgemeine Hinweise 
 
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach 
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. 
 
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die 
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht 
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der 
Fahrzeugpapiere enthält. 
 
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. 
 
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) 
geschwindigkeit  Geschwindigkeitssymbol (GSY)  
 V W Y 
210 km/h 100% 100% 100% 
220 km/h 97% 100% 100% 
230 km/h 94% 100% 100% 
240 km/h 91% 100% 100% 
250 km/h - 95% 100% 
260 km/h - 90% 100% 
270 km/h - 85% 100% 
280 km/h - - 95% 
290 km/h - - 90% 
300 km/h - - 85% 
 
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder 
Reifenherstellers zu beachten. 
 
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage 
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen. 
 
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als 
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei 
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.  

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49234 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55006013 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ B33-807 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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 	Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene 	Reifenfülldruck zu beachten ist. 
 
 
 
Spezielle Auflagen und Hinweise 
 
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage 
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen. 
 
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 
 
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der 
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. 
 
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, 
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, 
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für 
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die 
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. 
 
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. 
 
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben 
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 
 
B07 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm  
an Achse 1. 
 
BP3 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
gen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm  an Achse1. 
 
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). 
 
G52 Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der serienmä-
ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers 
und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird 
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. 
 
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen 
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich 
abgedeckt sein. 
   

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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ B33-807 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten 
Bereich abgedeckt sein. 
 
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. 
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. 
 
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren 
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter 
Radmitte vollständig umzulegen. 
 
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). 
 
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. 
 
LV2 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 
235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder 
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr. 
9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. 
 
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine. 
 
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig. 
 
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen. 
 
Pe9 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse 
1. 
 
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist 
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). 
 
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier 
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. 
 
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den 
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
   

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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55006013 (3. Ausfertigung) 
 
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S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe 
Seite 1) verwendet werden. 
 
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten 
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen. 
 
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). 
   

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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55006013 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ B33-807 
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V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: 
 
 Vorderachse Hinterachse 
 
Nr.   1 195/40R17 215/35R17 
Nr.   2 195/45R17 215/40R17 
Nr.   3 205/40R17 225/35R17 
Nr.   4 205/45R17 235/40R17 
Nr.   5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 
Nr.   6 205/55R17 225/50R17 
Nr.   7 215/40R17 245/35R17 
Nr.   8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 
Nr.   9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 
Nr. 10 215/55R17 235/50R17 
Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 
Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 
Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 
Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 
Nr. 15 235/50R17 255/45R17 
Nr. 16 235/55R17 255/50R17 
Nr. 17 235/60R17 255/55R17 
Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 
Nr. 19 255/45R17 285/40R17 
 
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder 
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer 
des Fahrzeugs mitzuführen. 
 
X15 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a. 
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). 
 
X73 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/45R17 
bzw. 225/40R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung). 
 
X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country 
ww. Volvo XC70 (Typ B, S). 
 
 
Prüfort und Prüfdatum 
 
Die Verwendungsprüfung fand am 23. Januar 2020 in Lambsheim statt. 
 
 
Prüfergebnis 
 
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. 
 
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den 
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die 
Begutachtungspunkte beeinflussen. 
 
   

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49234 nach §22 StVZO 
 
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55006013 (3. Ausfertigung) 
 
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ B33-807 
Hersteller 	Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH 
 
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim  
   
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013. 
 
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, 
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, 
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für 
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. 
 
 
Lambsheim, 23. Januar 2020 
 
 
Laux
   00336121.DOC 
RN/RL