RC32 – Gutachtentext und Auflagen
Original-PDF öffnen · Datei geändert: 30.07.2026
Automatisch aus dem Original extrahierter Text. Bei abweichender Tabellenanordnung ist das Original-PDF maßgeblich. Alle allgemeinen Hinweise, Auflagen und Achsverweise gehören zur jeweiligen Anwendung.
PDF-Seite 1
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-707 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: N42 Radausführungskennz.: N42, Lk114,3 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 740 kg Reifenabrollumfang: 2500 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke:NISSAN Radbefestigung Auflagen- Kürzel AchseBeschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment BF1 1+2Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP-578D2120 Nm BF2 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 110 Nm BF3 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm 120 Nm BF4 1+2Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 22,5 mm 110 Nm BF5 1+2Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm
PDF-Seite 2
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V37 e13*2007/46*1378*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 125 Nissan Infiniti Q50, Infiniti Q50 Hybrid (2WD + 4WD) 225/55R17 A02) bis A10) A11) B28) BF1) EF0) 235/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ME0M e11*2007/46*1340*.. ME0M e5*2007/46*1028*.. ME0N e11*2007/46*1339*.. ME0N e5*2007/46*1035*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 Nissan e-NV200 215/45R17 A01) bis A10) BF2) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 140 bis 157 Nissan Juke (Allrad) 205/55R17 N215) A02) bis A10) BF2) 215/50R17 A01) K01) K04) 215/55R17 A01) K01) K04) 225/50R17 A01) K01) K04) 235/50R17 A01) K01) K04)
PDF-Seite 3
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15 e5*2007/46*1031*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke Bifuel (Frontantrieb) 205/55R17 N215) A02) bis A10) BF2) E19) 205/55R17 M+S 215/50R17 A01) K01) K04) 215/55R17 A01) K01) K04) 225/50R17 A01) K01) K04) 235/50R17 A01) K01) K04) K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F16 e9*2007/46*6697*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 84 bis 86 Nissan Juke (Frontantrieb) 215/55R17 A93) A02) bis A10) BF3) E19) 215/60R17 A93) 225/55R17 A93) 235/50R17 A93a)
PDF-Seite 4
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE0 e11*2007/46*0230*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 80 Nissan Leaf 205/45R17 A01) A93) G01) A02) bis A10) BF2) 205/50R17 A93a) 215/45R17 A01) A93) G01) 215/50R17 A01) K01) 225/45R17 A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE1 e9*2007/46*6537*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 90 Nissan Leaf (mit Batterie 40kWh, 62kWh) 205/45R17 A01) A93) G01) A02) bis A10) BF2) 205/50R17 215/45R17 A01) A93) G01) 225/45R17 A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C13 e9*2007/46*3086*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 140 Nissan Pulsar 205/50R17 A02) bis A10) BF2) 215/45R17 A93) 215/50R17 A01) GDY) K01) 225/45R17
PDF-Seite 5
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J10 e11*2001/116*0295*.. J10 e3*2007/46*0067*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/60R17 A98a) A02) bis A10) BF2) 225/55R17 A93) A98a) 235/55R17 245/50R17 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J11 e11*2007/46*0963*.. J11 e5*2007/46*1029*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 81 bis 120 Nissan Qashqai (Frontantrieb + Allrad) 215/55R17 A93a) A02) bis A10) BF4) 215/60R17 225/55R17 235/50R17 A01) K04) 235/55R17 A01) K04) 245/50R17 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 103 bis 116 Nissan Qashqai (Fahrzeugausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse; 2WD) 215/65R17 A02) bis A10) BF3) E60) 225/60R17 A93a) 225/65R17 235/60R17 245/55R17 A01) K01)
PDF-Seite 6
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 103 bis 116 Nissan Qashqai (Fahrzeugausführungen mit Mehrlenker- Hinterachse; 2WD & 4WD) 215/65R17 A02) bis A10) BF3) 225/60R17 A93a) 225/65R17 235/60R17 245/55R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 104 bis 127 Nissan X-Trail (bis EG-Genehmigungs- Nr.: e1*2001/116*0432*05) 215/60R17 A93) A02) bis A10) BF2) 225/55R17 A93) 235/55R17 245/50R17 A01) K03) K04) 255/50R17 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 110 bis 127 Nissan X-Trail (ab EG-Genehmigungs- Nr.: e1*2001/116*0432*06) 225/60R17 A02) bis A10) BF2) 235/55R17 245/55R17 A01) K03) K04) 255/50R17 A01) K01) K02)
PDF-Seite 7
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T32 e13*2007/46*1456*.. Motorleistung (kW) Handelsbezeichnungenzulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 96 bis 130 Nissan X-Trail (Serie 225/65R17 ww. 225/55R19) 225/65R17 A93) A02) bis A10) BF5) EF0) 235/60R17 A93) 235/65R17 G0F) 245/60R17 A01) K01) K02) 255/55R17 A01) K01) K02) Auflagen und Hinweise A01)Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02)Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03)Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04)Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05)Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06)Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07)Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
PDF-Seite 8
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 A08)Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09)Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11)Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a)Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B28)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: •belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm BF1)Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: ZP-578D2 Anzugsmoment: 120 Nm BF2)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 110 Nm BF3)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF4)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 22,5 mm Anzugsmoment: 110 Nm
PDF-Seite 9
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 BF5)Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 120 Nm E19)Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E60)Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen. EF0)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0F)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDY)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/45R18, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03)Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
PDF-Seite 10
Diese Seite im PDFGutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-H0-216 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 K04)Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K74)Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: •die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, •die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend zu kürzen. N215)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 2 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.11.2021